Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind nach § 45 VgV folgende Erklärungen und Nachweise vorzulegen:
1) Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und
Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
2) Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation
Bieter, deren Angebot in die engere Wahl gelangt, haben auf Anforderung der Vergabestelle eine aktuelle (d.h. nicht älter als 12 Monate) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen vozulegen.
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Die jeweiligen Erklärungen / Angaben erfolgen mit der den
Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung zur Eignung oder über den Nachweis über die Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärungen durch die
Anforderung weiterer bestätigender Unterlagen zu überprüfen. Bestätigungen in anderen als der deutschen Sprache sind als eine einfache Übersetzung in deutscher Sprache einzureichen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die vorgenannten Unterlagen / Nachweise auf gesondertes Verlangen auch für diese abzugeben. Bei Bietergemeinschaften sind die vorgenannten Unterlagen / Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.