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Elektroinstallation (116VN504 / Husum, JuLeKa, Flächen f. WAZg 1./SpezPi)
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Beschreibung
In der Bundeswehrliegenschaft Julius Leber Kaserne in Husum ist ein Lager- und Werkstattgebäude für den Wasseraufbereitungszug zu errichten. Es handelt sich um einen eingeschossigen Gebäudekomplex mit Teilflächen für technische Anlagen im Obergeschoss. Der Hallenbereich der ca. 80% des Gebäudes ausmacht, wird als Stahlbetonskelett mit Isopaneelfassade errichtet. Der Bürokomplex erhält einen Fassade aus Verblendmauerwerk. Die niederspannungsseitige Gebäudeversorgung erfolgt aus einer außerhalb des Gebäudes liegenden Netzstation an die angebunden werden muss. Die Errichtung des Stationsgebäudes ist nicht Bestandteil der Ausschreibung. Auf dem Dach des Gebäudes wird eine Photovoltaikanlage errichtet. Die Kompaktstationen sowie die Photovoltaikanlage mit deren Leitungsanbindungen sind nicht Bestandteil dieser Ausschreibung. Im Hallenbereich sind Lichtbänder und Anschlusseinheiten für verschiedene Verbraucher zu installieren. In den Bürobereichen sind bildschirmgerechte Einbauleuchten und Anschlüsse für Büroarbeitsplätze vorzusehen. Abmessungen des Gebäudekomplexes Länge: 100,00m Breite: 45,00m Höhe: 9,00m
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Ausschreibung für Elektroinstallationen im Rahmen des Neubaus eines Lager- und Werkstattgebäudes für den Wasseraufbereitungszug in der Julius Leber Kaserne in Husum.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis nach Wichtigkeit
siehe Vergabeunterlagen
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Berufsregister
Eigenerklärung (Formblatt 124) über die Eintragung in der Handwerksrolle oder der Industrie und Handelskammer sowie Vorlage der Gewerbeanmeldung, der Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. der Industrie und Handelskammer.
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Eintragung Handelsregister
Eigenerklärung (Formblatt 124) über die Eintragung im Handelsregister oder in einem vergleichbaren Register sowie Vorlage des Nachweises über die Eintragung im Handelsregister oder in einem vergleichbaren Register.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Vorlage der Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, sofern der Betrieb betragspflichtig ist; sollte keine Beitragspflicht bestehen wird um einen entsprechenden Hinweis gebeten.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Vorlage einer qualifizierten Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.
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Spezifischer Jahresumsatz (Auftragsbereich)
Eigenerklärung (Formblatt 124) über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen oder andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Bauleistungen)
Eigenerklärung (Formblatt 124), dass in den letzten fünf Kalenderjahren mit der zu vergebenden Leistung vergleichbare Leistungen ausgeführt wurden sowie Vorlage von drei Referenznachweisen mit mindestens folgenden Angaben: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGEPartner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung.
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Technische Fachkräfte (Ausführung)
Eigenerklärung (Formblatt 124), dass für die Ausführung der Leistungen erforderliche Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
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Durchschnittliche Personalstärke
Angabe über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen (nebst extra ausgewiesenem Leitungspersonal, s. hierzu Eignungskriterium "Anzahl der Führungskräfte").
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Anzahl Führungskräfte (Jahresdurchschnitt)
Angabe über die Zahl des in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Leitungspersonals.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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1 Veröffentlichung
- Frist 05.05.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Vergabeergebnis
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Preiseinschätzung
Basierend auf 7.918 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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