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(ZV)19-21-23-142/23: Kreishaussanierung - Wärmeversorgungsanlagen 1.BA
Kreis Recklinghausen, der Landrat · Recklinghausen · Nordrhein-Westfalen
Beschreibung
Der Kreis Recklinghausen plant eine Sanierung des Kreishauses im Hinblick auf den Brandschutz, die Haustechnik, die Erneuerung der Fassade, Dachflächen mit Dachbegrühung und der Umgestaltung der Außenanlagen in 4 Bauabschnitten. Die zugrundeliegende Ausschreibung umfasst die Sanierung der Wärmeversorgungsanlagen innerhalb des ersten Bauabschnitts. Geschätzter Gesamtwert
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Ausschreibung für die Sanierung der Wärmeversorgungsanlagen im Rahmen der Kreishaussanierung (1.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Vertragsänderung Sie sind hier
Modifikation aufgrund unvorhersehbarer Umstände
1 Veröffentlichung
- 04.02.2026 Das Angebot der Firma Eiffage wird vom Planungsteam nach der Prüfung als fachlich richtig und wirtschaftlich angemessen gewertet und soll beauftragt werden. Diese Leistungen wurden entgegen der geltenden Vergabeordnung weder dem Grunde nach noch formell vorab beauftragt, waren jedoch technisch zwingend erforderlich, um den Baufortschritt sicherzustellen und weitere Verzögerungen im Ablauf zu vermeiden. Die Notwendigkeit der Ausführung ergab sich aus unvorhergesehenen Umständen während der Bauausführung, die eine sofortige Reaktion erforderten. Die ausgeführten Leistungen wurden durch die Objektüberwachung hinsichtlich ihrer technischen Notwendigkeit und ihres Umfangs geprüft. Sie sind sachlich gerechtfertigt und stehen in direktem Zusammenhang mit der Zielerreichung des Projekts. Zu Stundennachweis 7326: Im ersten Obergeschoss, im Bereich von Treppenhaus 2, war eine Anpassung der Heizungsanschlüsse erforderlich. Anlass hierfür war die Errichtung einer Abkofferung entlang der Fensterfassade im Zuge der laufenden Baumaßnahme. Da die betreffende Heizungsleitung zu diesem Zeitpunkt bereits befüllt und druckgeprüft war, musste sie vor Durchführung der Anschlussänderungen zunächst entleert werden. Im Anschluss erfolgten die erneute Befüllung sowie eine abschließende Druckprüfung zur Sicherstellung der Dichtigkeit und Funktionsfähigkeit. Zu Stundennachweis 7327 und 7331: Im Rahmen der Errichtung des Lüftungsprovisoriums für das Archiv sowie für die Nebenräumen zwischen Treppenhaus 5 und 2 war die Demontage bestehender Leitungen im Untergeschoss erforderlich, um die fachgerechte Leitungsführung der Lüftungskanäle und -rohre zu ermöglichen. Darüber hinaus mussten die Heizregister des Provisoriums angeschlossen werden. Da die Fertigstellung dieser Maßnahmen eine Voraussetzung für die Sachverständigenabnahme der Lüftungsanlage darstellte, war eine kurzfristige Umsetzung der Demontagearbeiten sowie der Anbindung der Heizregister zwingend erforderlich. Nur durch die fristgerechte Ausführung konnte die Sachverständigenabnahme und die damit verbundene bauordnungsrechtliche Abnahme sichergestellt werden. Zu Stundennachweis 7334: Für die Teilinbetriebnahme des Untergeschosses wurde nachträglich eine Trockenbauwand am Treppenhaus 2 errichtet. Vor deren Montage erfolgte die Installation neuer Leitungen oberhalb des vorgesehenen Wandbereichs. Zusätzlich verlief an dieser Stelle eine bestehende Leitung. Da sämtliche Leitungen durch die neu errichtete Trockenbauwand geführt werden und diese eine brandschutztechnische Funktion erfüllt, war eine fachgerechte Durchführung von Leitungsabschottungen erforderlich. Diese Maßnahme war zwingend notwendig, um die brandschutztechnischen Anforderungen zu erfüllen und die bauordnungsrechtliche Abnahme zu gewährleisten. Eine Ausschreibung dieser Leistung und ein damit verbundener möglicher Wechsel des Auftragnehmers nur für diese Leistung war auf Grund der dann nicht mehr ganzheitlichen Ausführung technisch nicht möglich, hätte außerdem zu Verzögerungen in dem Bauablauf und somit auch zu erheblichen Mehrkosten durch Stillstandszeiten der übrigen Gewerke und den monatlich steigenden Baupreis geführen. aktuell
Preiseinschätzung
Basierend auf 15.239 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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