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Objektplanungsleistungen nach Paragraph 34 HOAI
Gemeinde Eiselfing · Eiselfing · Bayern · Kommunaler Auftraggeber
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Sanierung der Grund- und Mittelschule in der Gemeinde Eiselfing. Erneuerung der Dachkonstruktion mit Ringanker Bauteile 2 bis 4. Rückbau und Erneuerung der Trockenbaudecken im 2.OG im Zuge der Dachsanierung. Abschluss der Energetischen Sanierung des Erweiterungsbaus 1971 Bauteil 2.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Gegenstand ist die Objektplanung (Leistungsphasen nach HOAI § 34) für die umfassende Sanierung einer Grund- und Mittelschule in Eiselfing, einschließlich Dachsanierung mit Ringanker, Trockenbaudecken-Erneuerung und energetischer Sanierung eines Erweiterungsbaus.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
3–5 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Honorarangebot 50 %Preis
Honorarangebot - "Wertungssumme" Angebot mit niedrigster Wertungssumme bekommt 5 Punkte. Angebot mit dem 2-fachen der niedrigsten Wertungssumme bekommt 0 Punkte Die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma. Gewichtung 50 %
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Ausführungskonzept 20 %Qualität
Ausführungskonzept - Projekteinschätzung Erkennen der Aufgabenstellung und der Projektanforderungen: Analyse der Projektaufgabe mit Darstellung der zu erwartenden Herausforderungen und ggf. Schwierigkeiten sowie die Herangehensweise zu folgenden Punkten: - Aufteilung der Bauabschnitte / Zeitplan - Umsetzung im laufenden Betrieb - Sektionsweise Dacherneuerung/Ringverankerung ohne Wetterschutzdach Gewichtung 20 % Zu den einschlägigen Zuschlagskriterien sind die geforderten Angaben in Form eines Konzeptes darzustellen. Bitte beachten Sie, dass das geforderte Konzept mit Ablauf der Angebotsfrist vorliegen muss. Das Dokument darf die maximale Seitenanzahl von 20 nicht überschreiten (DIN A4, Schriftgröße: 10, Schriftart: Arial oder vergleichbar – ohne Deckblatt und Inhaltsverzeichnis). Anlagen zum Konzept bzw. zum Angebot werden nicht bewertet. Das abgegebene Konzept wird nach der Erteilung des Zuschlages Vertragsinhalt. Im Verhandlungstermin stehen für die Präsentation des Konzeptes voraussichtlich 20 bis 30 Minuten zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass Angaben zu den Zuschlagskriterien nicht nachgefordert werden (§ 56 Absatz 3 VGV). Somit wird bei Nichteinreichung das jeweilige Kriterium mit 0 bewertet.
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Ausführungskonzept 20 %Qualität
Projektteam Vorstellung des/der Gesamtprojektleiter/in sowie des/der stellvertretenden Projektleiter/in mit Darlegung des persönlichen Erfahrungshintergrundes (u.a. Lebenslauf, Qualifikationen) bzw. der persönlichen Kenntnisse sowie anhand mindestens einer mit der konkreten Auftragsdurchführung vergleichbaren Referenz mit Erläuterung der Funktion und wesentlichen Aufgaben im Referenzprojekt, die für die ausgeschriebene Leistung relevant sein werden. Vorgesehene/r Gesamtprojektleiter - Gewichtung 10 % Vorgesehene/r stellvertretende/r Projektleiter/in - Gewichtung 10 % Gewichtung 20 % Zu den einschlägigen Zuschlagskriterien sind die geforderten Angaben in Form eines Konzeptes darzustellen. Bitte beachten Sie, dass das geforderte Konzept mit Ablauf der Angebotsfrist vorliegen muss. Das Dokument darf die maximale Seitenanzahl von 20 nicht überschreiten (DIN A4, Schriftgröße: 10, Schriftart: Arial oder vergleichbar – ohne Deckblatt und Inhaltsverzeichnis). Anlagen zum Konzept bzw. zum Angebot werden nicht bewertet. Das abgegebene Konzept wird nach der Erteilung des Zuschlages Vertragsinhalt. Im Verhandlungstermin stehen für die Präsentation des Konzeptes voraussichtlich 20 bis 30 Minuten zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass Angaben zu den Zuschlagskriterien nicht nachgefordert werden (§ 56 Absatz 3 VGV). Somit wird bei Nichteinreichung das jeweilige Kriterium mit 0 bewertet.
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Ausführungskonzept 10 %Qualität
Kapazitätsplanung Kapazitätsplanung für das konkrete Projekt (Personal sowie Einbindung und zeitliche Verfügbarkeit) Gewichtung 10 % Zu den einschlägigen Zuschlagskriterien sind die geforderten Angaben in Form eines Konzeptes darzustellen. Bitte beachten Sie, dass das geforderte Konzept mit Ablauf der Angebotsfrist vorliegen muss. Das Dokument darf die maximale Seitenanzahl von 20 nicht überschreiten (DIN A4, Schriftgröße: 10, Schriftart: Arial oder vergleichbar – ohne Deckblatt und Inhaltsverzeichnis). Anlagen zum Konzept bzw. zum Angebot werden nicht bewertet. Das abgegebene Konzept wird nach der Erteilung des Zuschlages Vertragsinhalt. Im Verhandlungstermin stehen für die Präsentation des Konzeptes voraussichtlich 20 bis 30 Minuten zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass Angaben zu den Zuschlagskriterien nicht nachgefordert werden (§ 56 Absatz 3 VGV). Somit wird bei Nichteinreichung das jeweilige Kriterium mit 0 bewertet.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Nachweis über eine bestehende Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung oder Zusicherung des Versicherungsunternehmens, dass im Auftragsfall die Versicherungssummen auf die geforderte Höhe angepasst werden. Personenschäden: 2.500.000,00 EUR Sach- und Vermögensschäden: 2.500.000,00 EUR Hinweis: Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der o. g. Deckungssummen pro Jahr betragen. Die Deckung muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
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Durchschnittlicher spezifischer Jahresumsatz
Gemittelter Umsatz für entsprechende Dienstleistungen im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Architektenleistungen gemäß § 34 HOAI) in den letzten drei Jahren (2024-2022). Folgende Punkte werden vergeben für: 2 Punkte: bis 400.000,00 € 6 Punkte: ab 400.000,01 € bis 500.000,00 € 10 Punkte: ab 500.000,01 Euro Gewichtung: 20 %
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Vorlage von 3 geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten sieben Jahren (01/2023 bis 12/2025) erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitraums sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers. Folgende Punkte werden für jede Referenz einzeln vergeben. Die Punkte für alle Referenzen werden summiert und durch die Anzahl der Referenzen geteilt. Es müssen alle einzelnen Aspekte bei jeder Referenz ersichtlich sein, ansonsten wird die jeweilige Position mit 0 Punkten bewertet. Somit liegt die Gesamtmögliche Punktzahl bei 10 Punkten. Folgende Punkte werden vergeben für: 1 Punkt: Honorarzone III oder höher 2 Punkt: Leistungsphase 3 bis 8 sind im Referenzzeitraum erbracht worden 1 Punkt: anrechenbare Kosten in der Größenordnung des Auftrages (KG 300 und KG 400) ab 5,5 Mio. Euro netto 1 Punkt: Neubau / Erweiterungs-, Umbau bzw. Sanierung eines Gebäudes aus der Anlage 10 zur HOAI-Objektliste der Kategorie „Ausbildung/Wissenschaft/Forschung“ oder vergleichbar 2 Punkt: Maßnahme im laufenden Betrieb 3 Punkte: Sektionsweise Dacherneuerung 3 Punkte: Sektionsweise Dacherneuerung ohne Wetterschutz 1 Punkt: Sektionsweise Dacherneuerung mit Wetterschutz Gewichtung: 60 % ****************************************** Die vergleichbaren Referenzen müssen den sicheren Rückschluss zulassen, dass die für eine ordnungsgemäße Auftragsdurchführung erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit des Bewerbers vorhanden ist. Es können innerhalb einer Referenz mehrere oder alle genannten Mindestanforderungen erfüllt werden. Eine laufende Referenz, bei der die geforderten Leistungsphasen noch nicht abschließend erbracht wurden, kann nicht zur Erfüllung der Mindestanforderungen herangezogen werden. ****************************************** Es werden nur die vom Bewerber im vorgesehenen "Referenzblatt" im Dokument "A_Teilnahmeantrag_Leitfaden_1und2Stufe_26-093" jeweils genannten Referenzprojekte berücksichtigt. Angaben zu Referenzen in bewerbereigenen Dokumenten werden nicht gewertet. ****************************************** Es werden ausschließlich die in diesen Unterlagen gemachten Angaben gewertet. Eine Nachforderung materiell/inhaltlich falsch eingereichter Referenzprojekte ist nicht möglich! Grund: Die Nachforderungsmöglichkeiten des §56 Abs.2 Alt.1 VgV darf nicht dazu führen, dass sich einzelne Unternehmen im Nachhinein, nach Ablauf der Abgabefrist, gegenüber ihren Konkurrenten einen Wettbewerbsvorteil verschaffen können. ***
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Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals
Nachweis zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt/-in“ ; Eintrag in die Architektenkammer, Eintrag in das Handelsregister soweit erforderlich Der verantwortliche Leistungserbringer muss über folgende Qualifikation verfügen: Natürliche Personen, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes am Tag der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung "Architekt" berechtigt sind. Ist im jeweiligen Heimatland die Berufsbezeichnung grundsätzlich nicht geregelt, so sind die fachlichen Voraussetzungen erfüllt, wenn die Berechtigung zur Führung der o. g. Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG /2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates gewährleistet ist. Die bei einer juristischen Person für die Ausführung der betreffenden Dienstleistungen verantwortlichen Personen müssen, die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied benannt und teilnahmeberechtigt sein
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Technische Fachkräfte (Ausführung)
Anzahl der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen des ausgeschriebenen Fachbereichs, die zur Erfüllung der Leistung eingesetzt werden können. “Technische Fachkräfte” im Sinne des § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV sind Fachkräfte, deren Leistungen eine durch Qualifikationen und Berufserfahrung belegbare besondere Fachkunde erfordern. Hilfsdienste und Sekretariatstätigkeiten fallen nicht darunter. Folgende Punkte werden vergeben für: 2 Punkte: ab 2 Fachkräfte oder techn. Stellen 6 Punkte: 5-8 Fachkräfte oder techn. Stellen 10 Punkte: ab 9 Fachkräfte oder techn. Stellen Gewichtung: 20 %
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Informationen über die Überprüfungsfristen Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2.den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Wertung
Angebote werden geprüft
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen
Preiseinschätzung
Basierend auf 15.222 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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