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Technische Unterstützungsleistungen für das Personalabrechnungs- und Informationssystem PAISY im Südwestrundfunk
Südwestrundfunk · Stuttgart · Baden-Württemberg · Anstalt des öffentlichen Rechts (Land)
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Der Südwestrundfunk (SWR) setzt für seine Gehalts- und Honorarabrechnung die Applikation „PAISY C/S“ ein. Der Applikationsbetrieb und der Support der internen Mitarbeiter werden aktuell intern mit punktueller Unterstützung durch externe Dienstleister gewährleistet. Die für PAISY benötigte Infrastruktur wird intern betreut. Im Rahmen eines ARD-weiten Projektes soll die Applikation „PAISY C/S“ bis 2024 durch ein Produkt der Firma SAP abgelöst werden. Für den Zeitraum bis dahin und gegebenenfalls darüber hinaus plant der SWR, den Anteil der externen Unterstützung für PAISY zu erhöhen. Ziel dieser Ausschreibung ist es Unterstützungsleistungen im Applikationsbetrieb und der Applikationsbetreuung des Personalabrechnungs- und Informationssystems „PAISY“ an einen Dienstleister extern zu vergeben. Die Infrastruktur für „PAISY“ soll auch weiterhin intern betrieben werden. Grundlage dieser Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung mit einer Grundlaufzeit von 3 Jahren sowie zwei Verlängerungsoptionen um jeweils ein weiteres Jahr. Von Seiten des Auftraggebers können konkret die folgenden Leistungen definiert werden: -Einarbeitung des Auftragnehmers in die Systemumgebung des Auftraggebers, -Übernahme des technischen Betriebes; hierzu gehören unter anderem: Das Einspielen von Wartungen, das Durchführen von technischen Tests, Monitoring und Fehler-Benachrichtigungen sowie Schnittstellenpflege, -Applikationsbetreuung bzw. fachliche Unterstützung unter anderem zu folgenden Themen: Problembehandlung, Fehleranalysen und Bewertungen, Beratung des Fachbereichs, Durchführung von Gehaltsabrechnungen bei personellen Engpässen, Pflege von Beitragssätzen sowie Bereitstellung von Steuerunterunterlagen und Schnittstellenanpassungen., -Unterstützung und technische Begleitung bei der Überführung der in PAISY vorgehaltenen Daten in das neue SAP-HCM-System -Bei Bedarf Durchführung von Projektmanagement-Tätigkeiten. Die Abnahmemengen sind in der „Verfahrens- und Vertragsunterlage“ in Kapitel 5.3 da
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Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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📅 Frist verlängert❓ Bieterfragen
Verlängerung der Angebotsfrist, Begründung Beantwortung von Bieterfragen: -Die Angebotsfrist wird bis zum Mittwoch, 01.07.2026, 12:00 Uhr verlängert.
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: IT & Digitalisierung
Das Wichtigste auf einen Blick
- Leistungsgegenstand: Technischer Betrieb und fachliche Betreuung des Personalabrechnungssystems PAISY C/S (Wartungen, Tests, Monitoring, Fehlerbehandlung, Gehaltsabrechnung, Schnittstellenpflege) sowie Unterstützung bei Migration zu SAP-HCM bis 2024.
- Umfang: Mindestens 2.300 Stunden/Jahr, geplant 6.000 Stunden/Jahr, optional bis 6.775 Stunden/Jahr über 3 Jahre plus 2×1 Jahr Verlängerungsoptionen.
- Geschätzter Wert: ca. 1.076.750 EUR für die gesamte Laufzeit.
- Eignungskriterien: Nachweise von Referenzen in Personalabrechnungssystemen, technischem Applikationsbetrieb und SAP-Implementierungen erforderlich; Verfügbarkeit für Support und Beratung des Fachbereichs.
- Verfahren: Offene Ausschreibung (open procedure) mit standardisiertem Bekanntmachungstyp; Angebote müssen Stundenpreise und Verfügbarkeitsmodelle enthalten.
Der SWR vergibt technische Unterstützungsleistungen für das Personalabrechnungssystem PAISY (Applikationsbetrieb, fachliche Betreuung, Fehlerbehandlung) im Umfang von 2.300–6.775 Stunden über eine 3-jährige Rahmenvereinbarung mit zwei einjährigen Verlängerungsoptionen (geschätzter Wert ca. 1,08 Mio. EUR).
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Handelsregister
A2.1 - Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss mit jedem Angebot ein Nachweis vorgelegt werden, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist. Mindestanforderung: Berufs- oder Handelsregisterauszug nicht älter als 1 Jahr. Die Eignung wird festgestellt, wenn der Bieter alle geforderten Eignungsnachweise eingereicht hat und geforderten Mindestanforderungen erfüllt.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit müssen mit jedem Angebot folgende Unterlagen vorgelegt werden: A3.1 - Nachweis einer Betriebshaftpflicht-Versicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen: Mindestanforderung: • Für Sach- und Personenschäden min. 3.000.000 € je Schadensereignis und mindestens 6.000.000 € Jahreshöchstersatzleistung • Für Vermögensschäden min. 1.000.000 € je Schadensereignis und mindestens 2.000.000 € Jahreshöchstersatzleistung oder • Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall die bestehenden Deckungssummen an die oben aufgeführten Summen angepasst werden. Der Nachweis dieser Anpassung muss dem Auftraggeber spätestens zwei Wochen nach Zuschlagserteilung unaufgefordert vorgelegt werden. Die Eignung wird festgestellt, wenn der Bieter alle geforderten Eignungsnachweise eingereicht hat und geforderten Mindestanforderungen erfüllt.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
A1.1 - Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §42 VgV in Verbindung mit §§123,124 GWB muss die „Anlage 06 – Bieterauskunft mit Eigenerklärung“ ausgefüllt beigefügt sein. Beim Einsatz von Unterauftragnehmern ist für jeden Unterauftragnehmer die Anlage 04b – Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer und Eignungsleihe ausgefüllt beizulegen. Die Eignung wird festgestellt, wenn der Bieter alle geforderten Eignungsnachweise eingereicht hat und geforderten Mindestanforderungen erfüllt.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Bei Bildung einer Bietergemeinschaft müssen mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 4.3.1 geforderten Nachweise zum „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“, „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft nachgewiesen werden. Die geforderten Nachweise für die „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ können getrennt nach Aufteilung der Leistung innerhalb der Bietergemeinschaft eingereicht werden. Beim Einsatz von Unterauftragnehmern müssen mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 4.3 geforderten Nachweise zur „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ nur vom Bieter vorgelegt werden. Die geforderten Nachweise unter „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ müssen vom Bieter für die geplanten Unterauftragnehmer gemäß den Angaben in Kapitel 3.10.2 vorgelegt werden in dem Umfang, in welchem der/die Unterauftragnehmer für die entsprechenden Teilleistungen vorgesehen werden. Der geforderte Nachweis unter „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ und die „Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt (LTMG)“ muss vom Bieter für sich sowie für den geplanten Unterauftragnehmer mit Abgabe des Angebots vorgelegt werden. Der geforderte Nachweis zu „Russland Sanktionen (Sanktions-VO)“ muss vom Bieter mit Abgabe des Angebots gemäß Kapitel 3.2.1 vorgelegt werden. Hinweis zur Eignungsleihe: Im Falle der Eignungsleihe hat der Bieter bereits mit dem Angebot die Eignungsnachweise des anderen Unternehmens, entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe, und die „Anlage 05 – Haftungserklärung § 47 Abs. 3 VgV“ vorzulegen. Der Auftraggeber wird für jeden Bieter / jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft, der / das gemäß den festgelegten Kriterien geeignet ist, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern. Die Eignung wird festgestellt, wenn der Bieter alle geforderten Eignungsnachweise eingereicht hat und geforderten Mindestanforderungen erfüllt.
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Finanzkennzahlen (Bilanz)
A3.2 – Bonitätsnachweis oder Unternehmensauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (z.B. Creditreform) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist (nicht älter als 6 Monate), aus welchem eine Risikoklasse/Ausfallwahrscheinlichkeit zweifelsfrei ablesbar ist. Mindestanforderung: Nachweis einer Ausfallwahrscheinlichkeit von maximal 1,5 %. Hinweis: Eigenerklärungen oder Auskünfte der Hausbank erfüllen diese Anforderung nicht, wenn in diesen nicht eindeutig die Ausfallwahrscheinlichkeit angegeben ist. Die Eignung wird festgestellt, wenn der Bieter alle geforderten Eignungsnachweise eingereicht hat und geforderten Mindestanforderungen erfüllt.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden: A4.1 – Drei Referenzen aus dem Bereich „Technische Unterstützungsleistungen für PAISY“ für öffentliche Auftraggeber in vergleichbarer Art in den vergangenen drei Jahren. Hiervon muss eine der Referenzen die Honorarabrechnung mit dem System PAISY zum Inhalt gehabt haben (siehe Anlage 09 – Referenztemplate). Die Erwartungshaltung der Vergabestelle ist hier ein möglichst hohes Maß an Übereinstimmung der Referenz zu Umfang und Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung. Aus der Beschreibung muss ablesbar sein, ob und in welchem Grad das Referenzprojekt der ausgeschriebenen Leistung nahekommt. A4.2 – Zwei Referenzen aus dem Bereich „Unterstützung und technische Begleitung bei der Überführung der Daten von PAISY nach SAP HCM“ aus den vergangenen drei Jahren. (siehe Anlage 09 – Referenztemplate) Verwenden Sie zur Darstellung die „Anlage 09 – Referenztemplate“ und beschreiben Sie das Referenzprojekt anhand der darin aufgeführten Kriterien. Die Erwartungshaltung der Vergabestelle ist hier ebenfalls ein möglichst hohes Maß an Übereinstimmung der Referenz zu Umfang und Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung. Aus der Beschreibung muss ablesbar sein, ob und in welchem Grad das Referenzprojekt der ausgeschriebenen Leistung nahekommt. Die Eignung wird festgestellt, wenn der Bieter alle geforderten Eignungsnachweise eingereicht hat und geforderten Mindestanforderungen erfüllt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Solche Anforderungen kommen wieder
Hier wurden Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit verlangt. Für diese Ausschreibung ist die Frist vorbei — mit einem kostenlosen Suchprofil bekommen Sie vergleichbare Ausschreibungen am Tag der Veröffentlichung per E-Mail, statt sie Wochen später über eine Suchmaschine zu finden.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Nach § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags anerkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Wertung
Angebote werden geprüft
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 1.076.750 €2 Veröffentlichungen
- Frist 01.07.2026 Verlängerung der Angebotsfrist, Begründung Beantwortung von Bieterfragen: -Die Angebotsfrist wird bis zum Mittwoch, 01.07.2026, 12:00 Uhr verlängert. aktuell
- Frist 29.06.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev
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Vorinformation oeffentlichevergabe.de
Vorab-Ankündigung der Vergabestelle — keine verbindliche Ausschreibung.
Automatisch erkannt über Auftraggeber, Datum und Titel-Ähnlichkeit. Bei Fehlzuordnung: melden.
1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
Basierend auf 402 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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