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Auftragsänderung nach § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB
SECURVITA BKK · Hamburg · Hamburg
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Beschreibung
Vor der Änderung: Überlassung von Standardsoftware zur Prüfung von Krankenhausrechnungen. Nach der Änderung: Weiterhin Überlassung von Standardsoftware zur Prüfung von Krankenhausrechnungen. Darüber hinaus jetzt: Persönliche Dienstleistungen desselben Vertragspartners zur Nutzung einer Zusatzfunktion dieser Software (sog. Score mit Erfahrungswerten zur Filterung der erfolgversprechendsten Fälle)
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: IT & Digitalisierung
Es handelt sich um eine Auftragsänderung zur Überlassung von Standardsoftware für Krankenhausrechnungen, ergänzt um persönliche Dienstleistungen zur Nutzung einer Zusatzfunktion (Erfahrungswerte-Score).
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Vertragsänderung Sie sind hier
Zusätzliche Lieferungen/Leistungen beauftragt
1 Veröffentlichung
- 12.11.2025 Die Voraussetzungen einer vergabefreien Vertragsänderung nach § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GBW sind erfüllt., denn: Die Vertragsänderung betrifft ergänzende Dienstleistungen der innovas GmbH im Zusammenhang mit der bei der SECURVITA BKK bereits produktiv eingesetzten Software KOLUMBUS SRP, KOLUMBUS DRG und KOLUMBUS Controlling. Ziel der Leistungen ist die Einrichtung der KOLUMBUS-internen Funktionen der score-basierten Fallbearbeitung und die weiterführende Parametrisierung der bereits eingesetzten Softwaremodule. Die innovas GmbH ist als Herstellerin der eingesetzten Software die einzige wirtschaftlich und technisch in der Lage, diese Leistungen sachgerecht zu erbringen. Die Anpassung und Parametrisierung erfordert einen unmittelbaren Eingriff in proprietäre Softwarekomponenten, deren Quellcode, Regelwerke und technische Schnittstellen ausschließlich der innovas GmbH bekannt sind. Eine Vergabe an Dritte würde erhebliche Risiken für die Funktionsfähigkeit, Datensicherheit und Systemintegrität der produktiven Umgebung der SECURVITA BKK begründen und wäre nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich. Gegenstand der Änderung sind Beratungsleistungen zur Einrichtung und Feinjustierung der maschinellen Fallbearbeitung mit KOLUMBUS SRP, einschließlich Beratung bei der Regelerstellung oder Anpassung, Test und Qualitätssicherung. Darüber hinaus umfasst die Leistung funktionale Beratung bei der Auswertung der Abrechnungsdaten der SECURVITA BKK in der Software KOLUMBUS Analyse, den Aufbau scorebasierter Regelwerke sowie die Erstellung und Bereitstellung von Controllingberichten. Die Voraussetzungen des § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB liegen vor, da die vereinbarten Dienstleistungen erforderlich sind, um die bereitgestellten Softwarelösungen optimal zu nutzen und eine effiziente Fallbearbeitung in den o. g. Komponenten sicherzustellen. Die beauftragten Leistungen stehen in unmittelbarem funktionalem Zusammenhang mit dem bestehenden Vertragsgegenstand und verändern weder den Gesamtcharakter des Vertrags noch den wirtschaftlichen Gesamtumfang in unzulässiger Weise. Infolge der Tatsache, dass nur Mitarbeiter der innovas GmbH fachlich in der Lage sind, diese spezielle Beratung für auf ihre Software KOLUMBUS zu erbringen, sind technische Gründe gegeben, dass dies nur bei innovas als Hersteller der Software Kolumbus beschafft werden kann. Die Erbringung durch Dritte wäre daher unmöglich. Die Bekanntmachung erfolgt gemäß § 132 Abs. 5 GWB zur Wahrung der Transparenzpflicht. aktuell
Preiseinschätzung
Basierend auf 175 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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