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Lieferung einer Brecheranlage mit elektromotorischem Antrieb unter Tage
Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) · Peine · Niedersachsen · Öffentliches Unternehmen (Bund)
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Beschreibung
Für die Anbindung der Haufwerksversatzorte Abbau 3 und 5, ausgehend von der -231-mNN-Sohle Schachtanlage Marie über den Abbau 4a nördlich der -332-mNN-Sohle Schachtanlage Bartensleben soll eine Brecheranlage mit elektromotorischem Antrieb und entsprechenden für den untertägigen Einsatz beschafft werden. Um die Abförderung des Versatzes (30.000 m³) gewährleisten zu können, wird am Ende einer neu aufzufahrenden Ausrichtungsstrecke ein Förderrollloch zur -332-mNN-Sohle Schachtanlage Bartensleben aufgefahren. Das Förderrollloch wird im Abbau 4a nördlich durchschlägig und hat eine Länge von ca. 82 m. Um bei der späteren Förderung über das Förderrollloch Verstopfungen zu vermeiden, soll am Rolllochkopf ein Brecher mit elektromotorischem Antrieb für eine Vorzerkleinerung installiert werden. Beim Aufgabematerial handelt es sich um vorzerkleinertes Steinsalz aus dem Bergbau, versetzt mit Anteilen aus Stahl und Eisen, das als Anker- und Stangenmaterial sowie als Maschendraht aus der Streckensanierung vorliegt. Als Endprodukt muss wahlweise eine Korngröße 0 bis 40 mm oder 0 bis 16 mm vorliegen. Die Anforderungen und Sicherheit für Erdbaumaschinen nach DIN EN 474-1 sind einzuhalten, sowie der Leitfaden des LBEG und die Normen und Stand des Technischen Regelwerkes.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Energie & Umwelt
Beschaffung einer spezialisierten Brecheranlage mit elektromotorischem Antrieb für den untertägigen Einsatz in einer Endlagerstätte zur Vorzerkleinerung von Steinsalz mit Stahlbestandteilen (Zielkörnungen 0-40 mm oder 0-16 mm).
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
Mindestens 3 Bewerber · sukzessive Reduktion möglich · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
-
Preis nach Wichtigkeit
100%
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
-
Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen: - § 134 GWB Informations- und Wartepflicht - § 135 GWB Unwirksamkeit - § 160 GWB Einleitung, Antrag Zur Einlegung von Rechtsbehelfen und der Präklusionswirkung ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahren zu beachten sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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- Frist 06.04.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 17 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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