Frist abgelaufen Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Energie & Umwelt TransportmittelBergbau- und Bohrgeräte Bürgschaft erforderlich
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Lieferauftrag EU-Oberschwelle KMU-geeignet

Lieferung einer Brecheranlage mit elektromotorischem Antrieb unter Tage

Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) · Peine · Niedersachsen · Öffentliches Unternehmen (Bund)

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Beschreibung

Für die Anbindung der Haufwerksversatzorte Abbau 3 und 5, ausgehend von der -231-mNN-Sohle Schachtanlage Marie über den Abbau 4a nördlich der -332-mNN-Sohle Schachtanlage Bartensleben soll eine Brecheranlage mit elektromotorischem Antrieb und entsprechenden für den untertägigen Einsatz beschafft werden. Um die Abförderung des Versatzes (30.000 m³) gewährleisten zu können, wird am Ende einer neu aufzufahrenden Ausrichtungsstrecke ein Förderrollloch zur -332-mNN-Sohle Schachtanlage Bartensleben aufgefahren. Das Förderrollloch wird im Abbau 4a nördlich durchschlägig und hat eine Länge von ca. 82 m. Um bei der späteren Förderung über das Förderrollloch Verstopfungen zu vermeiden, soll am Rolllochkopf ein Brecher mit elektromotorischem Antrieb für eine Vorzerkleinerung installiert werden. Beim Aufgabematerial handelt es sich um vorzerkleinertes Steinsalz aus dem Bergbau, versetzt mit Anteilen aus Stahl und Eisen, das als Anker- und Stangenmaterial sowie als Maschendraht aus der Streckensanierung vorliegt. Als Endprodukt muss wahlweise eine Korngröße 0 bis 40 mm oder 0 bis 16 mm vorliegen. Die Anforderungen und Sicherheit für Erdbaumaschinen nach DIN EN 474-1 sind einzuhalten, sowie der Leitfaden des LBEG und die Normen und Stand des Technischen Regelwerkes.

KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: Energie & Umwelt

Beschaffung einer spezialisierten Brecheranlage mit elektromotorischem Antrieb für den untertägigen Einsatz in einer Endlagerstätte zur Vorzerkleinerung von Steinsalz mit Stahlbestandteilen (Zielkörnungen 0-40 mm oder 0-16 mm).

Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung

Zweistufiges Verfahren (Bewerberlimitierung)

Mindestens 3 Bewerber · sukzessive Reduktion möglich · Zuschlag ohne Verhandlung möglich

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 1 · Lieferung einer elektromotorisch angetriebenen Brecheranlage für den untertägigen Einsatz im ERA Morsleben.
  • Preis nach Wichtigkeit

    100%

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

  • Nachforderung fehlender Unterlagen möglich

    Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).

  • Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen: - § 134 GWB Informations- und Wartepflicht - § 135 GWB Unwirksamkeit - § 160 GWB Einleitung, Antrag Zur Einlegung von Rechtsbehelfen und der Präklusionswirkung ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahren zu beachten sind.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung Sie sind hier

    Angebote werden eingeholt

    1 Veröffentlichung

    • Frist 06.04.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
  2. Wertung

    Angebote werden geprüft

  3. Vergabeergebnis

    Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen

Preiseinschätzung

Basierend auf 17 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 249.619 €
Median 384.724 €
Oberes Quartil 592.000 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

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Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Frist abgelaufen). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Vergabestelle

Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) · Peine

Vergabestelle@bge.de
05171430

Stammdaten
Angebotsfrist 06.04.2026, 11:00 Uhr (abgelaufen)
Vergabenummer EMOVGV3T-26-01-Zo
Verfahrensart Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Auftragsart Lieferauftrag
Schwierigkeit Hoch
Standort Peine, Niedersachsen
Veröffentlicht 07.03.2026
CPV-Codes (2) 34600000 · Transportmittel
43000000 · Bergbau- und Bohrgeräte
(Was ist das?)
Erfüllungsort Ingersleben, OT Morsleben
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Nebenangebote nicht zugelassen

Vergabe-Status (?)
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Bei Unterschwellenvergaben ist die TED-Veröffentlichung des Ergebnisses nicht zwingend — direkt beim Auftraggeber nachfragen.

Ø Bieter in der Branche 2.0

Historischer Durchschnitt aus 154.640 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 88%

Anteil der erfassten Verfahren in Energie & Umwelt mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 10.259 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 41 Tage
Schätzwert-Abweichung -2%
KMU-Bieteranteil 34%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Niedersachsen
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Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE). Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 4/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Auftragswert

Daten korrigieren →