Frist abgelaufen Offenes Verfahren Bauwesen & Infrastruktur
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Bauauftrag EU-Oberschwelle

Neubau der Anne-Frank-Realschule plus in 56410 Montabaur; Gewerk 17: Estricharbeiten

Kreisverwaltung des Westerwaldkreises · Montabaur · Rheinland-Pfalz · Kommunaler Auftraggeber

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Beschreibung

Mit dem Neubau der Anne-Frank-Realschule plus wird der Schulcampus in 56410 Montabaur mit Landesmusikgymnasium, dem Mons-Tabor-Gymnasium sowie der Heinrich Roth-Schule um einen vierten Baustein erweitert. Für den Neubau steht der kreiseigene Sportplatz zur Verfügung. In dem geplanten, zweigeschossigen Gebäude mit zwei großzügigen Innenhöfen wird in einem Teilbereich die Musikschule integriert werden. Der geplante "Eingangshain" soll durch freie Baumgruppen und Sitzgelegenheiten ebenso wie der großzügige Pausenhof zum Verweilen einladen. Das Zusammenwirken an der Anne-Frank-Realschule plus Montabaur ist geprägt von Respekt und Toleranz. Diese Lernatmosphäre soll durch modern ausgestattete Klassenräume und zukunftsfähige Lernmodelle nun auch bautechnisch ergänzt werden. Zudem ist die Aula zentral im Gebäude positioniert und kann als Gemeinschaftsraum genutzt werden. Die Holz-Hybrid-Bauweise spiegelt den Nachhaltigkeitsgedanken wieder.

KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: Bauwesen & Infrastruktur

Ausschreibung für Estricharbeiten im Rahmen des Neubaus der Anne-Frank-Realschule plus in Montabaur.

Es handelt sich um ein offenes Vergabeverfahren für Bauleistungen. Die genauen Eignungsanforderungen sind im Vergabeportal einzusehen.

Weitere Eignungskriterien: Details in der vollständigen Analyse.

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Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 1 · Neubau der Anne-Frank-Realschule plus in 56410 Montabaur; Gewerk 17: Estricharbeiten
  • Preis 100 %

    Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot. Das wirtschaftlichste Angebot ist das preislich Günstigste (welches noch in der Wertung verblieben ist), weil der Preis das einzige Zuschlagskriterium ist. Der Angebotspreis wird über das konkret unterzeichnete "Angebotsschreiben" ermittelt. Die Preisangaben sind in den entsprechenden markierten Positionen in das "Angebotsfeld" vom Bietenden einzutragen. Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze, etc.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebots hinzuzufügen. Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die - ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden, und - an der der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind. Nicht zu wertende Preisnachlässe (Skonti,...) bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt. Entspricht der Gesamtbetrag einer Ordnungszahl (Position) nicht dem Ergebnis der Multiplikation von Mengenansatz und Einheitspreis, so ist der Einheitspreis maßgebend.

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Anforderungen an Bieter (Eignung)

Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.

Befähigung zur Berufsausübung

  • Eintragung Berufsregister

    - Nachweis der gewerblichen Anmeldung und Eintragung in der Handwerksrolle - Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister Bewerber oder Bieter haben je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats nachzuweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachzuweisen. Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.2.2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt.

Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit

  • Gesamtjahresumsatz

    - der Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Leistungen betrifft, die mit der Maßnahme vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. - Bescheinigung in Steuersachen/gültige Freistellungsbescheinigung (§ 48 b EStG) des zuständigen in- oder ausländischen Finanzamtes über die vollständige Entrichtung von Steuern, die nicht älter als 12 Monate sein darf oder noch gültig ist. - Bescheinigungen der zuständigen Krankenkasse, tariflichen Sozialkasse und Berufsgenossenschaft über die vollständige Entrichtung von Beiträgen, die nicht älter als 12 Monate sein dürfen oder noch gültig sind. - Nachweis einer Haftpflichtversicherung.

Technische & berufliche Leistungsfähigkeit

  • Qualitätsmanagement

    Im Rahmen des Vergabeverfahrens wird die Eignung der Bieter hinsichtlich Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, wirtschaftlicher und finanzieller Leistungsfähigkeit sowie technischer und beruflicher Leistungsfähigkeit überprüft. Dazu sind die in den Vergabeunterlagen geforderten Nachweise zu erbringen. Ebenso werden die in 122 GWB festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB anhand der vom Bietenden eingereichten Dokumente überprüft. Sämtliche Angaben der Bietenden werden von dem Auftraggeber vertraulich behandelt. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise oder ersatzweise eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Bei Einsatz von anderen Unternehmen (insb. Nachunternehmereinsatz und Eignungsleihe) sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. ***Wichtig*** Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die in § 6a EU-VOB/A aufgeführten Eignungsnachweise und Eigenerklärungen (auch die der benannten Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Insbesondere wird sich die Nachforderung nachstehender Unterlagen vorbehalten: - Siehe nachfolgende Angaben zu den einzelnen Eignungskriterien.

  • Qualitätsmanagement

    - Referenzen: Mindestens 3 Referenzen über vergleichbare Leistungen aus den letzten 5 Jahren. - Angabe zu Arbeitskräften: Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal. - Angaben über vorhandene Maschinen und technischer Ausstattung

  • Referenzen (vergleichbare Bauleistungen)

    Zusätzlich können auf den konkreten Auftrag bezogene weitere Angaben und Nachweise, insbesondere für die Prüfung der Fachkunde geeignete Nachweise verlangt werden. Die Nachweise sind nach Aufforderung zu dem von der Vergabestelle genannten Zeitpunkt vollständig vorzulegen. Ansonsten kann das Angebot unberücksichtigt bleiben. Die Frist zur Vorlage der weiteren Nachweise beträgt im Regelfall maximal sechs Kalendertage und wird durch die Vergabestelle im Einzelfall mitgeteilt.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Erfüllen Sie diese Anforderungen?

Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil prüfen wir Ihre Eignung gegen diese Anforderungen — und gegen jede neue Ausschreibung. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

  • Nachforderung teilweise möglich

    Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.

  • Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
  • Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung

    Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Es gelten die Regelungen zur Nachprüfung gemäß GWB: GWB §160 (3): Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Postanschrift Stiftsstraße 9 Postleitzahl 55116 Ort Mainz Land Deutschland Telefon Fax E-Mail vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de Internet-Adresse (URL) www.mwvlw.rlp.de Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren Offizielle Bezeichnung Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Postanschrift Stiftsstraße 9 Postleitzahl 55116 Ort Mainz Land Deutschland Telefon Fax E-Mail vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de Internet-Adresse (URL) www.mwvlw.rlp.de Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Offizielle Bezeichnung Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Postanschrift Stiftsstraße 9 Postleitzahl 55116 Ort Mainz Land Deutschland Telefon Fax E-Mail vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de Internet-Adresse (URL) www.mwvlw.rlp.de

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung Sie sind hier

    Angebote werden eingeholt

    1 Veröffentlichung

    • Frist 31.03.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
  2. Vergabeergebnis

    Auftrag wurde zugeschlagen · 58 Tage nach Fristende

    Auftragnehmer Plan Estrichbau
    Zuschlagswert 96.790 €

Preiseinschätzung

Basierend auf 12.800 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 92.500 €
Median 259.402 €
Oberes Quartil 600.810 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Frist abgelaufen). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Vergabestelle

Kreisverwaltung des Westerwaldkreises · Montabaur

Stammdaten
Angebotsfrist 31.03.2026, 09:00 Uhr (abgelaufen)
Vergabenummer 0845-17-2024
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Bauauftrag
Schwierigkeit Gering
Standort Montabaur, Rheinland-Pfalz
Veröffentlicht 26.02.2026
CPV-Code 45262321
Bauleistungen (Was ist das?)
Erfüllungsort Montabaur
Bindefrist (?) 60 Tage
Frist für Rückfragen 22.03.2026
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Nebenangebote nicht zugelassen

Ø Bieter in der Branche 7.1

Historischer Durchschnitt aus 324.063 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 91%

Anteil der erfassten Verfahren in Bauwesen & Infrastruktur mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 98.896 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 60 Tage
Schätzwert-Abweichung -4%
KMU-Bieteranteil 9%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Rheinland-Pfalz
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Alert für ähnliche Ausschreibungen
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Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Kreisverwaltung des Westerwaldkreises. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Mainz

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 4/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Auftragswert

Daten korrigieren →