2026-1004787_Flughafen München_Generationswechsel Atemschutzgeräte
Flughafen München GmbH · München · Bayern
Beschreibung
Die aktuell eingesetzten Atemschutzgeräte wurden in den Jahren 2005 bis 2012 beschafft und haben die vom Hersteller empfohlene Nutzungsdauer von ca. zehn Jahren deutlich überschritten. Die Produktion dieser Geräte wurde 2020 eingestellt, eine Ersatzteilversorgung ist nur noch bis voraussichtlich Q2/2026 sichergestellt. Aufgrund des Alters und der intensiven Nutzung besteht derzeit ein erhöhter Prüf- und Ersatzteilaufwand. Die benötigte Stückzahl der Atemschutzgeräte samt Zubehör, ergibt sich aus den derzeit gültigen Genehmigungsbescheiden, den normativen Vorgaben zur Fahrzeugbeladung, den verpflichtenden praktischen Übungen sowie dem Bedarf an Tausch- und Übungsgeräten, um die Einsatzbereitschaft jederzeit sicherzustellen. Die Beschaffung erfolgt produktspezifisch für Atemschutzgeräte des Herstellers MSA. Die technische Kompatibilität mit dem vorhandenen Bestand ist erforderlich und ein einheitliches Atemschutzsystem ist sicherzustellen. In Summe müssen 180 Pressluftatmer, 232 Lungenautomaten sowie Zubehör und Ersatzteile beschafft werden. Atemschutzgeräte (Pressluftatmer) sind Persönliche Schutzausrüstungen (PSA) der Kategorie III gemäß der PSA-Verordnung (EU) 2016/425 und werden unter dieser Verordnung als Komplettgeräte (also inkl. Vollmasken, Druckluftflaschen, usw.) geprüft und zertifiziert. Die Feuerwehr Flughafen München verwendet nur Produkte der Firma MSA, da die gesamte Ersatzteilversorgung, Ausbildung der Mitarbeiter und Prüfgeräte nebst Verwaltungssoftware auf MSA-Produkte abgestimmt ist. Aus diesem Grund erfolgt die Beschaffung mit der vorgegebenen Produktvorgabe der Firma MSA.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Verteidigung & Sicherheit
Beschaffung von 180 Pressluftatmern, 232 Lungenautomaten sowie Zubehör und Ersatzteilen des Herstellers MSA für den Flughafen München.
Hinweis: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Der Auftraggeber führt ein Offenes Verfahren nach dem 4. Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Sektorenverordnung (SektVO) durch. Im offenen Verfahren werden die eingegangenen Angebote ohne Überarbeitungsmöglichkeit gewertet. Verhandlungen sind nicht zulässig. Der Ablauf für die Prüfung und Wertung der Angebote im offenen Verfahren ist in der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots konkretisiert. Die vom Auftraggeber vorgegebenen Ausschlussgründe sind gesammelt mit den Eignungsanforderungen dargestellt.“
Preiseinschätzung
Basierend auf 153 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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