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Archäologische Baubegleitung - Rahmenvereinbarung
Stadt Bad Münstereifel · Bad Münstereifel · Nordrhein-Westfalen · Kommunaler Auftraggeber
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Vergabe-Ergebnis
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Auftragnehmer veröffentlicht.
Hinweis: Die Vergabestelle hat den Auftragnehmer nicht im strukturierten Datenfeld winner hinterlegt. Da das Sieger-Flag selec-w gesetzt ist, genau ein Bieter publiziert wurde und ein Vertrag abgeschlossen ist, ist Archaeonet GbR. Martha Aeissen & Zafer Görür mit hoher Wahrscheinlichkeit der Auftragnehmer. Diese Zuordnung ist heuristisch — verbindlich ist nur die Original-Bekanntmachung.
Bieter-Übersicht: 2 Angebote eingegangen, davon 1 Auftragnehmer namentlich publiziert: Archaeonet GbR. Martha Aeissen & Zafer Görür. Die übrigen 1 Angebote stammen von unterlegenen Bietern — diese werden in deutschen Vergabeergebnissen üblicherweise nicht namentlich genannt.
Beschreibung
Die Stadt Bad Münstereifel hat während der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 massive Schäden an der städtischen Infrastruktur erlitten. Im Rahmen der Soforthilfe wurden einige Schäden provisorisch instandgesetzt. Dennoch benötigt das Stadtgebiet großflächige Wiederherstellungsmaßnahmen. Im Rahmen des Wiederaufbaus bekommt die Stadt Bad Münstereifel finanzielle Mittel vom Bund und dem Land NRW zur Verfügung gestellt. Eigentümer der wiederherzustellenden Flächen ist die Stadt Bad Münstereifel selbst. In deren Verantwortung liegt ebenso die Ausschreibung und die Durchführung der Wiederaufbaumaßnahmen. Die vorliegende Ausschreibung bezieht sich auf das gesamte Stadtgebiet und die darin enthaltenen Hoch- und Tiefbaumaßnahmen, die im Abrufzeitraum umgesetzt werden sollen. Einige Ortsteile der Stadt Bad Münstereifel liegen in den vermuteten oder gesicherten Bodendenkmalbereichen. Um die Belange des Denkmalschutzes zu wahren, muss die Ausführung vieler Erdeingriffe unter archäologischer Fachaufsicht erfolgen. Dabei sind fachgerechte Untersuchungen, Bergungen und Dokumentation auftretender archäologischer Befunde und Funde nach Maßgabe einer entsprechenden Erlaubnis zu gewährleisten.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis nach Wichtigkeit
Unter Preis ist der jeweilige Gesamtpreis (brutto) zu verstehen.
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Persönliche Qualifikation eines wissenschaftlichen Grabungsleiters nach WichtigkeitQualität
Der Auftraggeber stellt eine Mindestanforderung an die Qualifikation eines verbindlich durch die Bieter in der Angebotsphase zu benennenden - verantwortlichen - wissenschaftlichen Grabungsleiters (m/w/d) - vgl. § 58 Abs. 2 Nr. 2 VgV. Dieser muss über einen abgeschlossenen fachspezifischen Hochschulabschluss (mindestens Master of Arts) oder gleichwertigen Abschluss verfügen. Anerkannt werden insbesondere folgender Abschluss: - Archäologie, insbesondere in Ur- und Frühgeschichte, provinzialrömischer/klassischer Archäologie oder Mittelalter-/Neuzeitarchäologie Bezüglich der Qualifikation erfolgt keine Bepunktung.
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Persönliche Erfahrung eines wissenschaftlichen Grabungsleiters nach WichtigkeitQualität
Erfahrung im Bereich Archäologische Baubegleitung Eine Referenz wird bei diesem Unterkriterium nur dann bei der Bepunktung berücksichtigt, wenn folgende Anforderungen kumulativ erfüllt werden: - Die Referenz umfasst Leistungen der archäologischen bzw. bodendenkmalpflegerischen Bau-begleitung. Diese muss mit der hiesigen Leistung vergleichbar sein; insbesondere ist eine archäologische Baubegleitung in Bereichen mit entsprechender Infrastruktur wie Straßen und Wegen sowie angrenzender Bebauung erforderlich - Referenz muss im Wertungszeitraum liegen o Referenz muss innerhalb der letzten sieben Jahre abgeschlossen worden sein o Relevantes Datum für die Rückrechnung ist der Tag der Angebotsfrist - Die hiesig benannte Person muss die Referenz in verantwortlicher oder zumindest stellvertretend verantwortlicher Position erbracht haben Für jede Referenz ist eine eigene Referenzbeschreibung durch den Bieter einzureichen.
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Persönliche Erfahrung eines wissenschaftlichen Grabungsleiters nach WichtigkeitQualität
Erfahrung im Umgang mit GIS- und Zeichenprogrammen Eine Referenz wird bei diesem Unterkriterium nur dann bei der Bepunktung berücksichtigt, wenn folgende Anforderungen kumulativ erfüllt werden: - Referenz umfasst den Umgang mit GIS- und Zeichenprogramme - Referenz muss im Wertungszeitraum liegen o Referenz muss innerhalb der letzten sieben Jahre abgeschlossen worden sein o Relevantes Datum für die Rückrechnung ist der Tag der Angebotsfrist - Die hiesig benannte Person muss die Referenz in verantwortlicher oder zumindest stellvertretend verantwortlicher Position erbracht haben Für jede Referenz ist eine eigene Referenzbeschreibung durch den Bieter einzureichen.
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Persönliche Erfahrung eines wissenschaftlichen Grabungsleiters nach WichtigkeitQualität
Erfahrung in bestimmten Bereichen der Bodenkunde Eine Referenz wird bei diesem Unterkriterium nur dann bei der Bepunktung berücksichtigt, wenn fol-gende Anforderungen kumulativ erfüllt werden: - Die Referenz bezieht sich auf vergleichbare Leistungen in den Bereichen Bodenkunde und Geologie, insbesondere in Mittelgebirgsregionen - Referenz muss im Wertungszeitraum liegen o Referenz muss innerhalb der letzten sieben Jahre abgeschlossen worden sein o Relevantes Datum für die Rückrechnung ist der Tag der Angebotsfrist - Die hiesig benannte Person muss die Referenz in verantwortlicher oder zumindest stellvertretend verantwortlicher Position erbracht haben Für jede Referenz ist eine eigene Referenzbeschreibung durch den Bieter einzureichen.
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Ideenskizze zur Herangehensweise an das Projekt nach WichtigkeitQualität
Dem Auftraggeber kommt es bei dieser Ideenskizze darauf an, dass die Bieter die einzelnen Leistungs-schritte im Bereich der Planungs- und Ausführungsphase darstellen. Dies soll unter Berücksichtigung der Besonderheiten des hiesigen Projekts geschehen, wobei im Besonderen auf den Charakter der Rahmen-vereinbarung sowie die Herausforderung in Bezug auf die Unkenntnis hinsichtlich der Einzelprojekte einzugehen ist. Aspekte hierbei sind: - Mögliche Risiken bei der Projekterbringung und Umgang mit diesen im Hinblick auf ein effizien-te und effektive Leistungserbringung - Umgang mit dem potenziell großen Leistungserbringungsgebiet unter Berücksichtigung, dass einige Ortsteile in Bodendenkmalbereichen liegen und zeitlich parallel zueinander saniert wer-den - Umgang mit beengten Platzverhältnissen sowie besonderer Topografie im Stadtgebiet
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Ideenskizze zur Einbindung Dritter/Kommunikation nach WichtigkeitQualität
Dem Auftraggeber kommt es im Hinblick auf eine effiziente Einzelprojektabwicklung darauf an, dass die archäologische Baubegleitung reibungslos in den Planungs- und Ausführungsprozess eingebunden ist. Hierzu gehört im Besonderen auch die Einbringung in Bezug auf die Einbindung von Dritten. Die Bieter haben hierzu darzustellen, wie eine solche Einbindung (Darstellung von operativen, planerischen und kommunikativen Maßnahmen) optimal im Hinblick auf die vorbenannten Ziele erfolgen kann: - Interne Kommunikationsvorgaben - Externe Kommunikationsvorgaben - Mittel der effizienten Einbindung von Dritten - Umgang mit Verzögerungen/Einwirkungsmöglichkeiten des Bieters Als Dritte gelten in diesem Kontext im Besonderen: - Beteiligte Behörde - Beteiligte Fachämter - Beteiligte Planer - Öffentlichkeit
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Ideenskizze zur Präsenz vor Ort nach WichtigkeitQualität
Zuletzt ist es dem Auftraggeber wichtig, dass die Leistungserbringung auch durch eine kontinuierliche Präsenz vor Ort abgesichert wird. Dies gilt unter besonderer Berücksichtigung, dass potenziell Leistungen parallel abzuleisten sind. Die Bieter haben darzustellen, welche persönliche Präsenz vor Ort im hiesigen Projekt angezeigt ist und wie diese durch den Bieter sichergestellt wird. Folgende Aspekte sind besonders wichtig: - Personelle Sicherstellung - insb. auch der wissenschaftlichen Grabungsleitung - Vertretungsregelungen - Ausfallregelungen bei unvorhergesehenem Mehraufwand oder Krankheit - Unverzügliche Einsatzbereitschaft bei einem akuten Bedarf an einer archäologischen Baubegleitung
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Nach § 160 Abs. 3 GWB gilt: (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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- 01.07.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 202 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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