Offenes Verfahren Bildung & Forschung
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Dienstleistungsauftrag EU-Oberschwelle

Wirtschaftsprüfung und Prüfung von Internen Kontrollsystemen

gkv informatik eGbR · Wuppertal · Nordrhein-Westfalen

Angebote bis 15.06.2026, 12:00 Uhr (noch 9 Tage)

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Beschreibung

Die gkv informatik ist eine eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Sie hat sich selbst auferlegt, wie eine große Kapitalgesellschaft nach HGB zu bilanzieren. Die gkv informatik hat gemäß Gesellschaftervertrag keine Gewinnerzielungsabsicht. Die Gesellschafter sowie die Kunden der gkv informatik sind Träger der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Bewertungen der Geschäftsvorfälle der gkv informatik müssen immer auch die Auswirkungen auf die Gesellschafter einschließen. Gegenstand der Ausschreibung ist ein Rahmenvertrag über - die Planung und Durchführung von Jahresabschlussprüfungen sowie Prüfungen nach § 53 HGrG, - die Prüfungen des internen Kontrollsystems bei Dienstleistungsunternehmen nach dem vom Institut der Wirtschaftsprüfer herausgegebenen Prüfungsstandard IDW PS 951. - Darüber hinaus umfasst der Rahmenvertrag ein Abrufkontingent für Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der bilanziellen Abbildung von Geschäftsvorfällen, die bei Bedarf und nach Maßgabe des Auftraggebers abgerufen werden können. Der Auftragnehmer erhält aus dem Rahmenvertrag konkrete Aufträge. Diese Einzelaufträge enthalten Informationen über vereinbarte Aufgaben, geplante Zieltermine und Aufwände.

KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: Bildung & Forschung

Gesucht wird ein Anbieter für die Konzeption und Durchführung von Talentchecks für ca. 264 Teilnehmende im Rahmen des SGB II und SGB III.

Die Maßnahme zielt auf die berufliche Eingliederung ab. Es sind Nachweise über Erfahrung in der Durchführung ähnlicher Maßnahmen und die Einhaltung sozialrechtlicher Vorgaben zu erbringen.

Weitere Eignungskriterien: Details in der vollständigen Analyse.

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Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung

Verfahrensmerkmale

„Der endgültige Zuschlag wird nach Auswertung und Zustimmung durch die Gesellschafter des Auftraggebers erteilt werden. Dem Auftraggeber sowie dessen Gesellschaftern ist ein regelmäßiger Wechsel des beauftragten Wirtschaftsprüfungsunternehmens verbindlich vorgeschrieben. Der Zuschlag im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens kann nicht an das derzeit mandatierte Wirtschaftsprüfungsunternehmen ergehen, das zuletzt den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2025 geprüft hat.“

Quelle: eForms-Pflichtangaben der Vergabestelle, erfasst über oeffentlichevergabe.de. Die Angaben werden von der Vergabestelle selbst ausgefüllt — wir prüfen sie nicht auf Richtigkeit.

Anforderungen an Bieter (Eignung)

Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.

Befähigung zur Berufsausübung

  • Eignungsanforderung

    aktueller Auszug Handels- oder Berufsregister

Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit

  • Berufshaftpflichtversicherung

    Zur Abdeckung der Haftungsrisiken ist eine Haftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen erforderlich: Die Deckungssumme beträgt mindestens 4.000.000 EUR je Schadensfall für Vermögensschäden; die Jahreshöchstleistung beträgt mindestens 16.000.000 EUR je Versicherungsjahr (mindestens vierfach maximiert). Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich über jede Einschränkung, Kündigung oder wesentliche Änderung des Versicherungsschutzes.

  • Eignungsanforderung

    Gesamtumsatz

  • Eignungsanforderung

    Umsatz bezogen auf den Auftragsgegenstand

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

  • Nachforderung fehlender Unterlagen möglich

    Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).

  • Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Erkennt ein am Auftrag interessiertes Unternehmen einen Verstoß gegen Vergabevorschriften im vorliegenden Vergabeverfahren, hat er dies gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst aus den Vergabeunterlagen erkennbar sind, ebenfalls bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Verstößt ein Unternehmen gegen diese Obliegenheiten, ist ein Antrag auf Nachprüfung gemäß § 160 Abs.3 GWB unzulässig. Teilt die Vergabestelle auf eine Rüge eines interessierten Unternehmers mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Rügeführer hiergegen einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer stellen. Die für den Auftraggeber zuständige Vergabekammer ist unter 12. benannt. Der Antrag ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach dem Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs.3 S.1 Nr.4. GWB). § 134 Abs.2 GWB bleibt unberührt. Dies bedeutet, dass der Auftraggeber den Zuschlag nach Ablauf der Wartefrist gemäß § 134 Abs.2 GWB auch dann erteilen wird, wenn noch keine 15 Kalendertage nach einer eventuellen Mitteilung, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, abgelaufen sind. Es obliegt den Bietern, in jedem Fall vor Ablauf der Wartefrist gemäß § 134 Abs.2 GWB Rechtsschutz zu suchen. Für ein vergaberechtliches Nachprüfungsverfahren nach Maßgabe der §§ 155 ff. GWB lautet die Adresse der zuständigen Vergabekammer des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn. Für Amtshandlungen der Vergabekammern werden Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben (§ 182 GWB). Bei der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß §§ 160 ff. GWB haben alle Verfahrensbeteiligten grundsätzlich ein Akteneinsichtsrecht (§ 165 Abs. 1 GWB). Jeder Bieter hat daher mit der konkreten Möglichkeit zu rechnen, dass sein Angebot mit allen Bestandteilen, soweit es sich in den Vergabeakten des Auftraggebers befindet, von den Verfahrensbeteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Der Auftraggeber ist bei Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens verpflichtet, die Vergabeakten sofort der Vergabekammer zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs.2 S.4 GWB). Es liegt somit im eigenen Interesse eines jeden Bieters, schon in seinem Angebot auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs.2 GWB die Vergabekammer veranlassen können, die Einsicht in die Akten zu versagen, insbesondere auf Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse, hinzuweisen, dies durch eine Eigenerklärung zu erklären und die vertraulichen Teile des Angebots entsprechend zu markieren.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung Sie sind hier noch 9 Tage

    Angebote werden eingeholt

    2 Veröffentlichungen

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    Frist-Reminder T-7/T-3/T-1 per Email ab 9 €/Mo. Plus Merken & Pipeline für weitere Ausschreibungen.

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  2. Vergabeergebnis

    Angebotsfrist läuft noch

    0 Veröffentlichungen

Preiseinschätzung

Basierend auf 44 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 234.800 €
Median 371.000 €
Oberes Quartil 860.480 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Bekanntmachung über die zentrale Vergabeplattform des Bundes. Vollständige Vergabeunterlagen und Angebotsabgabe auf der Original-Plattform der Vergabestelle:

Vergabestelle

gkv informatik eGbR · Wuppertal

Stammdaten
Angebotsfrist 15.06.2026, 12:00 Uhr (noch 9 Tage)

Verfahrens-Ausblick

  1. Publikation 15.05.2026
  2. Angebotsfrist 15.06.2026
  3. Wertung ca. 16.06.2026

Schätzungen basieren auf 1747 vergleichbaren Vergaben in Bildung & Forschung. Kein verbindlicher Zeitplan für dieses Verfahren.

Vergabenummer 02-2026
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Mittel
Auftraggeber gkv informatik eGbR
Standort Wuppertal, Nordrhein-Westfalen
Veröffentlicht 15.05.2026
CPV-Code 79200000
Unternehmensberatung und -dienstleistungen (Was ist das?)
Erfüllungsort Teltow
Laufzeit 12 Monate
Verlängerungsoption bis zu 3× verlängerbar
Bindefrist (?) 3 Monate
Frist für Rückfragen 15.06.2026
Nebenangebote nicht zugelassen

Vergabe-Status (?)
Verfahren laufend
Angebotsfrist läuft noch

Zuschlag noch nicht publiziert. Bei EU-Oberschwelle ist das nach §39 VgV meldepflichtig (Nachreichung möglich). Bei UVgO-Unterschwelle nicht meldepflichtig — Gewinner wird ggf. nie öffentlich.

Alert bei Zuschlag + Folgeausschreibungen →

Ø Bieter in der Branche 6.2

Historischer Durchschnitt aus 75.243 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 89%

Anteil der erfassten Verfahren in Bildung & Forschung mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 13.189 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 23 Tage
Schätzwert-Abweichung -5%
KMU-Bieteranteil 30%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Nordrhein-Westfalen
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Alert für ähnliche Ausschreibungen
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Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers gkv informatik eGbR. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 4/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Auftragswert

Daten korrigieren →