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Gemeinde Köngen - Verpflegung in Kindertagesstätten und der Schulkindbetreuung
Gemeinde Köngen · Köngen · Baden-Württemberg
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Beschreibung
Gemeinde Köngen - Verpflegung in Kindertagesstätten und der Schulkindbetreuung
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Lebensmittel & Catering
Die Gemeinde Köngen sucht einen Anbieter für die Verpflegung in Kindertagesstätten und der Schulkindbetreuung.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Leistungsqualität 47 %Qualität
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Preisniveau 40 %Kosten
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Ökologische Qualität 13 %Qualität
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Berufsregister
Eintrag in das Berufs-/Handelsregister, Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft
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Eintragung Handelsregister
Eintrag in das Berufs-/Handelsregister, Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Gefordert ist der Nachweis einer Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung sowie einer Umwelt-haftpflicht-Versicherung mit mindestens folgenden Deckungssummen: • Personen- und Sachschäden 2.000.000 € p.a. 2fach maximiert • Personen- und Sachschäden durch Umweltereignisse 2.000.000 € p.a. 1fach maximiert • Vermögensschäden 100.000 € oder eine Erklärung, dass der Bieter eine solche Versicherung spätestens bis zur Auftragserteilung abgeschlossen haben wird.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Abführung der Krankenversicherungsbeiträge
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Lieferketten-Management
Eigenerklärung: Zur Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Angabe von mind. drei (3) Referenzen aus dem Bereich Schul- und Kitaverpfle-gung vergleichbaren Einrichtungen des Bildungswesens mit mindestens Ø 180 Mittagessen pro Tag als Lieferleistung in einen Regenrationssystem.
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Durchschnittliche Personalstärke
Erklärung, aus der die durchschnittliche Beschäftigungszahl des Unternehmens in den letzten drei Jahren ersichtlich sind.
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Anzahl Führungskräfte (Jahresdurchschnitt)
Erklärung, aus der die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Es wird auf §§ 155 ff. GWB und insbesondere auf das grundsätzliche Erfordernis einer vorherigen Rüge hingewiesen. Der Auftraggeber weist ferner ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Auf das Hinweisblatt der Vergabekammer Baden-Württemberg, abrufbar unter: https://rp.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/RP-Internet/Karlsruhe/Abteilung_1/Referat_15/DocumentLibraries/Documents/15_vk_merkblatt.pdf wird hingewiesen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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1 Veröffentlichung
- Frist 12.05.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Vergabeergebnis
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Preiseinschätzung
Basierend auf 94 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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