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Landkreis Lörrach - Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen in vier Losen
Landkreis Lörrach · Lörrach · Baden-Württemberg · Kommunaler Auftraggeber
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenGemeinschaftsunterkünfte in Kandern (103 Plätze), Efringen-Kirchen (115), Huttingen (61), Weil am Rhein/Haltingen (96) und Rümmingen (60)🏆 HSS Security GmbH · Villingen-Schwenningen
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Los 2 VergebenLandratsamt Lörrach - Sozialdezernat und Ausländerbehörde sowie Gemeinschaftsunterkunft in Lörrach-Brombach (240)🏆 HSS Security GmbH · Villingen-Schwenningen
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Los 3 VergebenGemeinschaftsunterkünfte in Steinen (70), Rheinfelden (257) und zwei Unterkünfte in Schopfheim (230)🏆 Echo Security · Brigachtal
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Los 4 VergebenZwei Inobhutnahmestellen in Lörrach (36) und eine in Schönau (100)🏆 Kahl Sicherheit Consulting GmbH · Ravensburg
- Echo Security · Brigachtal
- HSS Security GmbH · Villingen-Schwenningen
- Kahl Sicherheit Consulting GmbH · Ravensburg
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Beschreibung
Die vergabegegenständliche Leistung umfasst die Bewachung von Gemeinschaftsunterkünften (GU) zur Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen, Inobhutnahmestellen für unbegleitete Minderjährige Ausländer (UMA) im Gebiet des Landkreises Lörrach sowie den Sicherheitsdienst im Landratsamt Lörrach. Die Vergabe erfolgt in vier Losen.
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📅 Laufzeit endet am 31.12.2026
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Konzept "Personaleinsatz" 350 Pkt.Qualität
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Konzept "Qualitätsmanagement" 350 Pkt.Qualität
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Preis 300 Pkt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Auftragnehmer (3) Echo Security · HSS Security GmbH · Kahl Sicherheit Consulting GmbH1 Veröffentlichung
- 29.08.2024 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 437 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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