Komplexe Ertüchtigung und Teilumbau der EÜ Chemnitzer Viadukt (ehem.Beckerbrücke), Strecke 6258, km 82,360
DB Netz AG (Bukr 16) · Frankfurt Main · Hessen
Beschreibung
Ertüchtigung und Teilneubau der bestehenden ca. 275m langen Stahlbrücke Chemnitzer Viadukt (Strecke 6258, km 82,360) einschließlich Oberbau- und Oberleitungsarbeiten. Die Brücke weist in Längsrichtung 12 Öffnungen (2 Bogenfachwerke; 10 Balkenträger) und in Querrichtung vier Überbauten auf. Nach der Ertüchtigung soll ein zweigleisiger Bahnbetrieb auf den mittleren Überbauten stattfinden.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Ausschreibung für die Ertüchtigung und den Teilneubau der Stahlbrücke Chemnitzer Viadukt.
Hinweis: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de.
Preiseinschätzung
Basierend auf 1.189 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
Verfahrensverlauf
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Zusätzliche Lieferungen/Leistungen beauftragt
168 Veröffentlichungen
- 12.02.2026 380/ANO376: Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander.
- 16.12.2025 MKA 528 Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander.
- 30.10.2025 MKA 526 Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander. MKA 527 Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander.
- 17.09.2025 375/ANO371 - Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander. 376/ANO372 - Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander.
- 18.06.2025 367/ANO363 - Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander.
- 18.06.2025 310/ANO306 - Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander.
- 27.03.2025 ANPO167_370: Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander. aktuell
- 04.02.2025 367/ANO363 : Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander.
- 16.01.2025 MKA 518) Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander.
- 16.01.2025 MKA 519) Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander.
- 14.01.2025 LÄ427 Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander.
- 05.12.2024 MKA 363, 425, 445, 488 Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander. MKA 503, 504, 507, 509, 511, 512, 514, 517 Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander.
- 04.12.2024 AO 253, 363, 364 Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander. MKA 353, 474, 499, 501 Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander.
- 30.09.2024 348/ANO344 MKA498: Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander.
- 24.09.2024 348/ANO344 - Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander.
- 19.09.2024 345/ANO341 - Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander.
- 16.09.2024 357/ANO353 - Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander. 278/ANO274 - Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander. 301/ANO297 - Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander.
- 11.09.2024 325/ANO321 - Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander. 272/ANO268 - Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander. 338/ANO334 - Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander. 350/ANO346 -Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander. 272/ANO268 - Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander. 353/ANO349 -Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander. 272/ANO268 -Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander. 354/ANO350 -Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander. 355/ANO351 -Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander. 359/ANO355 -Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander. 354/ANO350 -Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander. 350/ANO346 -Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander. 358/ANO354 -Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander.
- 03.09.2024 347/ANO343 - Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander. 346/ANO342 - Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander. 341/ANO337 - Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander. 340/ANO336 - Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander. 308/ANO304 - Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander. 339/ANO335 - Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander. 337/ANO333 - Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander.
- 28.08.2024 312/ANO308 - Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander. 344/ANO340 - Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander. 311/ANO307 - Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander.
- 23.08.2024 290/ANO286 - Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander. 294/ANO290 - Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander. 281/ANO277 - Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander. 295/ANO291 - Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander. 296/ANO292 - Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander. 298/ANO294 - Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander. 299/ANO295 - Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander. 174/ANO172 - Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander. 238/ANO234 - Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander. 321/ANO317 - Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander. 336/ANO332 - Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander. 330/ANO326 - Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander. 263/ANO259 - Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander. 307/ANO303 - Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander. 312/ANO308 - Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander. 280/ANO276 -Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander.
- 20.08.2024 335/ANO331 - Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander. 171/ANO169 - Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander. 208/ANO205 - Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander. ANO133 - Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander. 169/ANO167 - Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander. 332/ANO328 - Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander. 303/ANO299 - Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander. 302/ANO298 - Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander. 308/ANO304 - Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander. 318/ANO314 - Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander. 320/ANO316 - Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander. 322/ANO318 - Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander. 323/ANO319 - Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander. 324/ANO320 - Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander. 321/ANO317 - Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander. 317/ANO313 - Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander. 325/ANO321 - Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander. 330/ANO326 - Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander.
- 30.07.2024 LÄ 325 Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander.
- 30.07.2024 LÄ 318 Für den Rückbau der Traggerüstkonstruktion an der Öffnung II ist es notwendig, die landwärtige Fahrspur der Annaberger Straße zwischen Reichsstraße und Lothringer Straße zu sperren sowie Verkehrssicherungsleistungen entsprechend Verkehrsrechtlicher Anordnung vom 28.05.2024 auszuführen.
- 30.07.2024 LÄ 266 Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander.
- 30.07.2024 LÄ 322 Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander.
- 30.07.2024 LÄ 268 Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander.
- 30.07.2024 Lä 268 Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander.
- 29.07.2024 LÄ 297 Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander.
- 29.07.2024 LÄ 274 Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander.
- 23.07.2024 LÄ 268 Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander.
- 23.07.2024 LÄ 312 Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander.
- 23.07.2024 LÄ 301 Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander.
- 23.07.2024 LÄ 303 Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander.
- 23.07.2024 LÄ 310 Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander.
- 23.07.2024 LÄ 305 Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander.
- 23.07.2024 LÄ 311 Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander.
- 23.07.2024 LÄ 287 Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander.
- 23.07.2024 LÄ 283 Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander.
- 23.07.2024 LÄ 278 Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander.
- 23.07.2024 Lä 308 Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander.
- 23.07.2024 LÄ 285 Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander.
- 23.07.2024 LÄ 268 Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander.
- 23.07.2024 LÄ 267 Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander.
- 23.07.2024 LÄ 306 Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander.
- 23.07.2024 LÄ 268 Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander.
- 23.07.2024 LÄ 309 Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander.
- 23.07.2024 LÄ234 Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander.
- 22.07.2024 LÄ 267 Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander.
- 22.07.2024 LÄ 269 Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander.
- 22.07.2024 LÄ 262 Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander.
- 22.07.2024 LÄ 268 Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander.
- 22.07.2024 LÄ 276 Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander.
- 22.07.2024 Lä 270 Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander.
- 19.07.2024 LÄ 229 Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander.
- 19.07.2024 LÄ 228
- 19.07.2024 LÄ 212 Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander.
- 19.07.2024 LÄ 264 Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander.
- 19.07.2024 LÄ 220 Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander.
- 19.07.2024 LÄ 281 Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander.
- 19.07.2024 LÄ 211 Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander.
- 19.07.2024 LÄ 235 Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander.
- 19.07.2024 LÄ 235 Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander.
- 19.07.2024 LÄ 167 Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander.
- 19.07.2024 LÄ 208 Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander.
- 19.07.2024 LÄ 227 Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander.
- 19.07.2024 LÄ 231 Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander.
- 19.07.2024 LÄ 239 Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander.
- 19.07.2024 LÄ 279 Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander.
- 19.07.2024 LÄ 236 Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander.
- 19.07.2024 LÄ 202 Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander.
- 19.07.2024 LÄ 230 Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander.
- 19.07.2024 LÄ 273 Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander.
- 19.07.2024 LÄ 215 Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander.
- 19.07.2024 LÄ 180 Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander.
- 19.07.2024 LÄ 278 Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander.
- 19.07.2024 LÄ 61 Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander.
- 19.07.2024 LÄ 218 Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander.
- 19.07.2024 LÄ 275 Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander.
- 19.07.2024 LÄ 272 Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander.
- 19.07.2024 LÄ 172 Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander.
- 19.07.2024 LÄ 277 Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander.
- 19.07.2024 LÄ 150 Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander.
- 19.07.2024 LÄ 238 Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander.
- 19.07.2024 LÄ 167 Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander.
- 16.07.2024 LÄ 321 Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander.
- 16.07.2024 LÄ 193 Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander.
- 12.07.2024 328/ANO324 - Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander. 272/ANO268 - Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander. 334/ANO330 - Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander. 333/ANO329 - Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander. 310/ANO306 - Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander. 330/ANO326 - Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander. 331/ANO327 - Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander. 322/ANO318 - Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander.
- 10.07.2024 LÄ 200 Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander.
- 10.07.2024 LÄ 204 Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander.
- 10.07.2024 LÄ 296 Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander.
- 10.07.2024 LÄ 206 Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander.
- 10.07.2024 LÄ 288 Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander.
- 10.07.2024 LÄ 210 Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander.
- 10.07.2024 LÄ 167 Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander.
- 10.07.2024 LÄ 167 Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander.
- 10.07.2024 LÄ 216 Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander.
- 10.07.2024 LÄ 277 Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander.
- 10.07.2024 LÄ 209 Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander.
- 09.07.2024 LÄ 214 Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander.
- 05.07.2024 LÄ 226 Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander.
- 05.07.2024 LÄ 214 Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander.
- 05.07.2024 LÄ 227 Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander.
- 05.07.2024 LÄ 221 Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander.
- 01.07.2024 LÄ 280 Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander.
- 01.07.2024 LÄ 284 Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander.
- 03.05.2024 ANO305_Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander.
- 03.05.2024 ANO_306Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander.
- 03.05.2024 ANO294_Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander.
- 03.05.2024 ANO_288 Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander
- 03.05.2024 ANO297_Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander.
- 03.05.2024 ANO280_Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander.
- 03.05.2024 ANO291_Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander.
- 03.05.2024 ANO279_Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander.
- 03.05.2024 ANO299_Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander.
- 03.05.2024 ANO296_Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander.
- 03.05.2024 ANO303_Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander.
- 03.05.2024 ANO278_Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander
- 03.05.2024 ANO287_Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander.
- 03.05.2024 ANO285_Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander.
- 03.05.2024 ANO307_Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander.
- 03.05.2024 ANO286_Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander
- 03.05.2024 ANO301_Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander.
- 03.05.2024 ANO283_Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander
- 03.05.2024 ANO290_Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander.
- 03.05.2024 ANO284_Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander
- 03.05.2024 ANO298_Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander.
- 03.05.2024 ANO281_Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander.
- 03.05.2024 ANO308_Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander.
- 03.05.2024 ANO309_Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander.
- 03.05.2024 ANO292_Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander.
- 03.05.2024 ANO296_Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander.
- 03.05.2024 ANO301_Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander.
- 05.02.2024 ANO274 Im Rahmen der Fortschreibung der Ausführungsplanung ist der Pilaster an der bahnrechten Flügelwand des Widerlagers Werdau mit einer Stahlbetonplatte abzudecken. Farbunterschiede zum bereits fertiggestellten Kopfbalken sind zu vermeiden.
- 05.02.2024 ANO273 Im Rahmen der Fortschreibung der Ausführungsplanung ergeben sich für die Herstellung von Erdungsanschlüssen an der Bestandskonstruktion geänderte und zusätzliche Leistungen. Die Anschlüsse sind mittels Stahlwinkelkonstruktionen zu realisieren. Die Stahlwinkel werden am Bestandsbauwerk mit M16-Schrauben befestigt.
- 05.02.2024 ANO275 Mit ANO 270 vom 12.01.2024 wurde dem AN aufgegeben, dass wenn aufgrund der Witterung notwendige Baugrundwerte vor Aufbau des Gleisunterbaus nicht erreicht werden, nach vorheriger Abstimmung mit der BÜW und der Fremdüberwachung Baugrund eine Bindemittelverstärkung des vorhandener Baugrunds in den Abschnitten km 81,900 – 82,200 und km 82,500 – 82,550 zur Bodenverbesserung vorzunehmen ist. Sollte es zu dieser Maßnahme kommen, so ist nach dem Einarbeiten des Mischbinders sowie nach vorheriger Abstimmung mit der BÜW das Boden-Bindemittel-Gemisch vor Temperaturen unter 5°C zu schützen. Dafür geeignetes Material ist vorzuhalten und nach Aufforderung das verfestigte Erdplanum abzudecken.
- 05.02.2024 ANO277 Aufgrund der am Fußgängertunnel Widerlager Dresden vorgefundenen Bestandssituation sowie der bei weiterführenden Bauteil- und Baustoffuntersuchungen festgestellten Schadensbilder im Hinblick auf die Dauerhaftigkeit des Bauwerks ist es notwendig, die Innenseiten der Wände und der Decke des Stahlbetonrahmens grundhaft instand zu setzen. Der Gehwegbelag im Fußgängertunnel ist wieder herzustellen.
- 05.02.2024 ANO266 Im Zuge der Verschiebung der 12-Wochen-Sperrpause kommt es auch bei den nachfolgenden Arbeiten Überbau d zur Gewährleistung der termingerechten Umsetzung des aktuellen Bauablaufplanes zu geänderten und zusätzlichen Leistungen. Die Anwendung des Sponge-Jet-Verfahrens in den Randbereichen als Voraussetzung für den terminkritischen Einbau der Randeinfassungen wird angeordnet. Weitere Aufwendungen sind als Bestandteil der bereits getroffenen Anordnung 167 vom 27.06.2023 zu betrachten.
- 05.02.2024 ANO276 Im Rahmen der plangemäßen Montage der inneren Randeinfassung auf dem Überbau d wurden geometrische Unterschiede am Bestand festgestellt. Da sich die Montage vollständig an der Bestandskonstruktion und dem vorhandenen Bohrbild orientiert, ist die Einhaltung lichter Mindestabstände nicht immer gegeben. Die verzinkten Stahlkonsolen müssen bauseits bei Bedarf angepasst werden.
- 05.02.2024 ANO272 Im Rahmen der Korrossionsschutzarbeiten an den sanierten Fachwerkbögen der Öffnung II wurden zwischen dem Tragwerkuntergurtabschluss und den Bogenfußlagern Spalten und Fugen mit unterschiedlichem Spaltmaß sichtbar. Zum fachgerechten Verschluss der Fugen ist analog zum Bogen Beckerstraße das Multimetall MM 1018 einzubringen.
- 25.01.2024 ANO262 Für die detaillierte Planung des konstruktiven Wandabschlusses an den bahnrechten Stütz- und Flügelwänden des Widerlagers Dresden ist nach Teilabbruch der bahnrechten Schrägflügelwand eine vermessungstechnische Aufnahme der gegenwärtigen Bestandssituation notwendig. Die Messergebnisse sind in aufbereiteter Form zeitnah an den Ausführungsplaner zu übergeben.
- 25.01.2024 ANO270 Bedingt durch die zeitliche Verschiebung der 12-Wochen-Sperrpause waren die Bedingungen zum Aufbau des Gleisunterbaus bahnrechts am Widerlager Werdau aufgrund der in der Sperrpause vorherrschenden Witterung nicht gegeben. Sollten aufgrund der Witterung notwendige Baugrundwerte vor Aufbau des Gleisunterbaus nicht erreicht werden, so ist bei Bedarf und nach vorheriger Abstimmung mit der BÜW und der Fremdüberwachung Baugrund eine Bindemittelverstärkung des vorhandener Baugrunds zur Bodenverbesserung vorzunehmen.
- 25.01.2024 ANO269 Bedingt durch die zeitliche Verschiebung der 12-Wochen-Sperrpause waren die Bedingungen zur Herstellung des Planums bahnrechts zwischen WL Werdau und Bahnsteig Süd aufgrund der in der Sperrpause vorherrschenden Witterung nicht gegeben. Die Arbeiten konnten nicht ausgeführt werden. Infolge der Inbetriebnahme des bahnlinken Gleises sind keine Massentransporte mehr über die bauzeitliche Rampe am WL Werdau möglich. Deshalb ist es notwendig, einen Baustellen-Bahnübergang herzustellen, um mittels Lader innerhalb der kurzen Sperrpausen über das bahnlinke Gleis Material in den bahnrechten Bahnkörper zu bringen, welches dort dann außerhalb der Sperrpausen verteilt werden kann. Weiterhin dient der Übergang zum Eingleisen der Zweiwegetechnik
- 25.01.2024 ANO267 Im Zuge der Fortschreibung der Ausführungsplanung ergeben sich geänderte und zusätzliche Leistungen bei der Instandsetzung und Ertüchtigung der Bestandsfundamente an den Achsen 40 bis 60 und 90 bis 120 unter den Überbauten a bis d. Es sind abschnittsweise Bohr- und Einpressarbeiten zur Verfestigung des Altbetons der Bestandsfundamente (Üb a und d) sowie weitere Instandsetzungs- und Ertüchtigungsmaßnahmen durchzuführen.
- 25.01.2024 ANO268 Im Zuge der Fortschreibung der Ausführungsplanung ergeben sich geänderte und zusätzliche Leistungen bei der Instandsetzung und Ertüchtigung der Bogenwiderlager an den Achsen 20, 30, 70 und 80. Es sind Bohr- und Einpressarbeiten zur Verfestigung des Altbetons der Bogenwiderlager sowie weitere Instandsetzungs- und Ertüchtigungsmaßnahmen durchzuführen.
- 03.01.2024 Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander
- 03.01.2024 Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander
- 13.12.2023 Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander.
- 08.12.2023 Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander.
- 08.12.2023 Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander.
- 08.12.2023 Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander.
- 08.12.2023 Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander
- 06.12.2023 Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander
- 06.12.2023 Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander.
- 06.12.2023 Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander.
- 06.12.2023 Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander
- 01.12.2023 Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander
- 29.11.2023 Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander.
- 28.11.2023 Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander
- 16.11.2023 Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander
- 16.11.2023 MKA 332 Aufgrund der vorgefundenen Situation musste bei km 82,206 eine Gleisquerung hergestellt werden, was wiederum Einfluss auf die Herstellung der Tiefenentwässerung in diesem Bereich hat. Gemäß Planänderungsvermerk 25 sind geänderte und zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit der Herstellung der Tiefenentwässerung im Bereich der Kabelquerung bei km 82,206 vorzubereiten und auszuführen
- 16.11.2023 MKA 327 Aufgrund der an der bahnrechten Flügelwand des Widerlagers Werdau vorgefundenen Bestandssituation und der damit verbundenen Abweichung zu den Bestandsunterlagen besteht die Notwendigkeit, für die Auflagerung des Verblendmauerwerks auf Grundlage des Planänderungsvermerkes Nr. 22 zusätzlich eine Tragkonsole aus Stahlbeton zu planen und herzustellen
- 16.11.2023 Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander
- 15.11.2023 Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander.
- 09.11.2023 Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander.
- 09.11.2023 Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander.
- 09.11.2023 Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander.
- 09.11.2023 Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander
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