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Dienstleistungsauftrag EU-Oberschwelle

Mitarbeitenden- und Sozialberatung im Geschäftsbereich des Ministeriums der Finanzen des Landes Brandenburg

Ministerium der Finanzen des Landes Brandenburg · Potsdam · Brandenburg · Oberste Landesbehörde

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Beschreibung

Die Mitarbeitenden- und Sozialberatung umfasst die psychosoziale Betreuung aller im Geschäftsbereich des Auftraggebers tätigen Beschäftigten bei vielfältigen Problemlagen. Sie wird primär auf Initiative der / des Beschäftigten erbracht. Diese haben dazu die Möglichkeit, die Mitarbeitenden- und Sozialberatung in Anspruch zu nehmen. Die Auftragnehmerin / Der Auftragnehmer soll für die Beschäftigten von Montag bis Freitag zwischen 09:00 Uhr und 17:00 Uhr sowohl telefonisch erreichbar als auch persönlich ansprechbar sein. Die persönliche Beratung und Betreuung kann sowohl in eigenen Räumen der Auftragnehmerin / des Auftragnehmers (Beratungsstelle) als auch vor Ort in den o. g. Dienststellen - d. h. die / der Beratende besucht die Beschäftigten an ihrem Arbeitsplatz - erfolgen. Bei Bedarf sind mit dem Einverständnis der / des Beschäftigten Hausbesuche bzw. eine Begleitung in Kliniken, zu Behörden und anderen öffentlichen Institutionen zulässig. Die persönlichen Beratungs- und Betreuungsgespräche sollen jedoch überwiegend in der Beratungsstelle durchgeführt werden; diese müssen sich im Land Berlin oder im Land Brandenburg befinden. Um die Dienststellen kennenzulernen und sich und das Beratungsangebot vorzustellen, besucht die Auftragnehmerin / der Auftragnehmer zu Beginn der Vertragslaufzeit alle Dienststellen. Gegebenenfalls kann das gegenseitige Kennenlernen auch online durchgeführt werden. Bei Bedarf soll eine Weitervermittlung an auf den jeweiligen von der ratsuchenden Person angesprochenen Bereich spezialisierte Beratungsstellen, vorzugsweise im Land Brandenburg, erfolgen. Ausgeschlossen von der Mitarbeitenden- und Sozialberatung sind kostenpflichtige Untersuchungen, Heilbehandlungen und Therapien. Die Beschäftigten haben das Recht, die Mitarbeitenden- und Sozialberatung in Anspruch zu nehmen, ohne dass die Dienststelle darüber informiert wird. Eine vorherige Anfrage oder Mitteilung an vorgesetzte Stellen ist ausdrücklich nicht erforderlich. Über den Inhalt der Mi

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KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: Beratung & Dienstleistungen

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Gegenstand ist die psychosoziale Betreuung von Mitarbeitenden des Ministeriums der Finanzen Brandenburg.
  • Beratung muss telefonisch und persönlich erreichbar sein, mit Beratungsstellen in Berlin oder Brandenburg.
  • Vertraulichkeit der Beratung ist oberstes Gebot; Dienststellen dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung informiert werden.
  • Der geschätzte Wert der Dienstleistung beträgt 220.000,00 EUR.
  • Angebote müssen die Erreichbarkeit von Montag bis Freitag zwischen 09:00 und 17:00 Uhr sicherstellen.

Die Ausschreibung betrifft die Mitarbeitenden- und Sozialberatung für Beschäftigte des Ministeriums der Finanzen des Landes Brandenburg.

Der Dienstleister muss telefonische und persönliche Beratung anbieten, wobei die Beratungsstelle in Berlin oder Brandenburg liegen muss. Vertraulichkeit und die Möglichkeit von Hausbesuchen sind zentrale Anforderungen.

Weitere Eignungskriterien: Details in der vollständigen Analyse.

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Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 1 · Mitarbeitenden- und Sozialberatung im Geschäftsbereich des Ministeriums der Finanzen des Landes Brandenburg
  • Angebotspreis 100 %
    Preis

    Der Zuschlag wird dem wirtschaftlichen Angebot erteilt. Als einziges Zuschlagskriterium (100 %) soll der Angebotspreis dienen. Dieser stellt sich als Schätzung der Gesamtvergütung über die Vertragsdauer dar. Der Schätzung werden die maximale Vertragslaufzeit (48 Monate) sowie 170 Stunden zusätzliche Einsatzzeiten zugrunde gelegt. Die Berechnung erfolgt automatisch mittels des dem Angebot ausgefüllt beizufügenden Preisblatts.

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Anforderungen an Bieter (Eignung)

Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.

Technische & berufliche Leistungsfähigkeit

  • Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)

    Aus Sicht des Auftraggebers stellen Erfahrungen mit der psychologischen und sozialen Betreuung und insbesondere mit Problemlagen, die speziell bei Beschäftigten von öffentlichen Verwaltungen auftreten einen Referenzpunkt mit erheblicher Bedeutung dar. Daher hat die Auftragnehmerin / der Auftragnehmer über eine mindestens fünfjährige Erfahrung im Bereich der Mitarbeitenden- und Sozialberatung bei psychischen und sozialen Problemen im Arbeits- und Privatleben für Beschäftigte im öffentlichen Dienst zu verfügen. Die Beurteilung der Eignung der Bieterin / des Bieters erfolgt unter folgenden Maßgaben: Die Erfahrungen sind, soweit möglich, durch Referenzen nachzuweisen, aus denen mindestens die beratene Institution und der Zeitrahmen tag-genau hervorgeht. Kann kein unmittelbarer Nachweis erbracht werden, genügt eine Eigenerklärung mit eigenhändiger Unterschrift der Bieterin / des Bieters, in der die Unmöglichkeit des Nachweises erklärt wird - Begründung ist nicht erforderlich - und die Richtigkeit der Angaben versichert wird. Die Nachweise bzw. ein Eigenerklärungen sind dem Angebot beizufügen. Es können mehrere Referenzen pro Bieterin / Bieter in Summe berücksichtigt werden. In diesem Fall werden die vollen Monate addiert. Referenzen von vor Oktober 1990 können nicht anerkannt werden. Der Auftraggeber behält es sich vor, die beratenen Institutionen zu kontaktieren und Erfahrungsberichte einzuholen. Werden Sachverhalte geschildert, die nach dem damaligen Vertrag zu einer Kündigung geführt haben oder nach dem zu schließenden Vertrag eine Kündigung rechtfertigen würden, kann die Referenz von der Bewertung ausgeschlossen werden. Darüber hinaus müssen die Beratung und Betreuung in deutscher Sprache erfolgen.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Erfüllen Sie diese Anforderungen?

Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil prüfen wir Ihre Eignung gegen diese Anforderungen — und gegen jede neue Ausschreibung. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

  • Nachforderung teilweise möglich

    Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.

  • Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht, § 135 GWB Unwirksamkeit und § 160 GWB Einleitung, Antrag. Besonders hervorzuheben ist dabei: § 134 Abs. 1, 2 GWB: "(1) Öffentliche Auftraggeber haben Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Abs. 1 GWB: "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist." § 160 GWB: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mittteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber der Auftraggeberin und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens zu beachten sind. Es gelten hinsichtlich des genauen Wortlauts der vorbenannten gesetzlichen Regelungen im Übrigen die Verfahrensbedingungen

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung Sie sind hier

    Angebote werden eingeholt

    Geschätzter Wert 220.000 €

    1 Veröffentlichung

    • Frist 19.06.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
  2. Wertung

    Angebote werden geprüft

  3. Vergabeergebnis

    Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen

Preiseinschätzung

Basierend auf 524 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 173.115 €
Median 550.000 €
Oberes Quartil 1.830.802 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

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Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Frist abgelaufen). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

220.000 €
Geschätzter Wert
7.1× niedriger als Branchen-Median (?)

Angebotsfrist 19.06.2026, 12:00 Uhr (abgelaufen)
Vergabenummer 12-11-O 1080/2026-002/039
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Mittel
Auftraggeber Ministerium der Finanzen des Landes Brandenburg
Standort Potsdam, Brandenburg
Veröffentlicht 19.05.2026
CPV-Code 75131100
Öffentliche Verwaltung (Was ist das?)
Erfüllungsort Potsdam
Laufzeit 24 Monate
Verlängerungsoption bis zu 2× verlängerbar
Bindefrist (?) 30 Tage
Frist für Rückfragen 12.06.2026
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Nebenangebote nicht zugelassen

Vergabe-Status (?)
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Bei Unterschwellenvergaben ist die TED-Veröffentlichung des Ergebnisses nicht zwingend — direkt beim Auftraggeber nachfragen.

Zuschlag noch nicht publiziert. Bei EU-Oberschwelle ist das nach §39 VgV meldepflichtig (Nachreichung möglich). Bei UVgO-Unterschwelle nicht meldepflichtig — Gewinner wird ggf. nie öffentlich.

Alert bei Zuschlag + Folgeausschreibungen →

Ø Bieter in der Branche 3.0

Historischer Durchschnitt aus 45.517 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 92%

Anteil der erfassten Verfahren in Beratung & Dienstleistungen mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 8.225 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 15 Tage
Schätzwert-Abweichung -5%
KMU-Bieteranteil 42%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche
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Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Ministerium der Finanzen des Landes Brandenburg. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Energie, Klimaschutz und Europa, Potsdam

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Vollständige Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 5/5 Kernfelder

Zuletzt geprüft am 03.06.2026

Daten korrigieren →