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Dienstkleidungsmanagement der Zollverwaltung
Generalzolldirektion Zentrale Beschaffungsstelle der Bundesfinanzverwaltung · Freiburg · Baden-Württemberg · Untere Bundesbehörde
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Vergabe-Ergebnis
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Los 0 VergebenDienstkleidungsmanagement der Zollverwaltung🏆 CWS Supply GmbH · Berlin
- CWS Supply GmbH · Berlin
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Beschreibung
Dienstkleidungsmanagement der Zollverwaltung
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Biodiversität und Ökosysteme
- Menschenrechte
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Konzept 30 %Qualität
Bewertung des eingereichten Konzept zur Leistungsbeschreibung
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Dienstkleidungsartikel 30 %Qualität
Bewertung der Ausführung der technischen Vorgaben
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Preis 30 %Kosten
Gesamtangebotspreis
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Nachhaltigkeit 10 %Qualität
Bewertung entsprechend Fragebogen Nachhaltigkeit
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Gem. § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat (§ 135 Abs. 1 Nr. 1 GWB) oder er den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne, dass dies aufgrund des Gesetzes gestattet ist (§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB) und dieser Verstoß nicht gem. § 135 Abs. 3 GWB geheilt wurde. Ein Nachprüfungsverfahren zur Feststellung der Unwirksamkeit ist nur zulässig, wenn sie innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht wird. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertrage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union." Der Antrag auf Nachprüfung ist an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn, zu richten.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Auftrag wurde zugeschlagen
Auftragnehmer CWS Supply GmbH1 Veröffentlichung
- 12.05.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
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Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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