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Lieferung von Leasingfahrzeugen verschiedener Fahrzeugklassen für das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)
Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit · Oldenburg
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 Vergeben7x Leasing von PKW - Kleinnutzfahrzeuge🏆 Autohaus Rüdebusch GmbH & Co. KG · Hude
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Los 2 Vergeben47x Leasing von PKW - Kompaktklasse Kombi🏆 Volkswagen Leasing GmbH · Braunschweig
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Los 3 Vergeben4x Leasing von PKW - Kompaktklasse Kombi oder SUV elektrisch🏆 AUDI AG · Ingolstadt
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Los 4 Vergeben5x Leasing von PKW - Mittelklasse Kombi🏆 Volkswagen Leasing GmbH · Braunschweig
- AUDI AG · Ingolstadt
- Autohaus Rüdebusch GmbH & Co. KG · Hude
- Volkswagen Leasing GmbH · Braunschweig
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
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Beschreibung
Der Auftrag umfasst die Lieferung von 7x Leasing von PKW - Kleinnutzfahrzeuge, 47x Leasing von PKW - Kompaktklasse Kombi, 4x Leasing von PKW - Kompaktklasse Kombi oder SUV elektrisch sowie, 5x Leasing von PKW - Mittelklasse Kombi für die LAVES -Zentrale, Oldenburg. Die Leasinglaufzeit soll 24 oder 36 Monate betragen. Die Auslieferung der Fahrzeuge erfolgt als Werksabholung oder beim nächstgelegenen Vertragshändler des Auftragnehmers, möglichst im April 2025. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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📅 Frist verlängert
Verlängerung der Angebotsfrist
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
4 von 63 Fahrzeugen emissionsfrei (6 %)
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 70 %
Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind unter Ziffer 1.15. der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung - Allgemeiner Teil (Teil A) zu entnehmen.
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CO2-Effizienzklasse 30 %Qualität
Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind unter Ziffer 1.15. der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung - Allgemeiner Teil (Teil A) zu entnehmen.
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Preis 70 %
Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind unter Ziffer 1.15. der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung - Allgemeiner Teil (Teil A) zu entnehmen.
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CO2-Effizienzklasse 30 %Qualität
Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind unter Ziffer 1.15. der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung - Allgemeiner Teil (Teil A) zu entnehmen.
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Preis
Der Zuschlag wird im Vergabefall auf das Angebot mit dem niedrigsten Netto-Gesamtsumme gem. Angebotsvordruck erteilt. Der Angebotspreis besteht aus der Gesamtsumme der Leasingraten und der Summe der Überführungskosten und Fahrzeugrückholung entsprechend des Leasingzeitraumes. Sofern im Angebotsvordruck unterschiedliche Leasingzeiträume angeboten werden dürfen, wird zur Vergleichbarkeit der Angebote die angebotene monatliche Leasingrate mit 12 multipliziert. Voraussetzung ist die Einhaltung der in den Vergabeunterlagen aufgeführten Mindestvorgaben. Bei Gleichheit von Angebotspreisen entscheidet ein Losverfahren.
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Preis 70 %
Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind unter Ziffer 1.15. der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung - Allgemeiner Teil (Teil A) zu entnehmen.
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CO2-Effizienzklasse 30 %Qualität
Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind unter Ziffer 1.15. der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung - Allgemeiner Teil (Teil A) zu entnehmen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 44 Tage nach Fristende
Auftragnehmer (3) AUDI AG · Autohaus Rüdebusch GmbH & Co. KG · Volkswagen Leasing GmbH1 Veröffentlichung
- 29.01.2025 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
Preiseinschätzung
Basierend auf 658 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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