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Lärmschutzwand Dillingen-Diefflen
LEG Kommunal GmbH · Saarbrücken · Saarland · Öffentliches Unternehmen
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Planung einer Lärmschutzwand entlang der L 143 in Dillingen/Diefflen Die Stadt Dillingen beabsichtigt eine ca. 220 m lange und ca. 3,5 m hohe Lärmschutzwand (LSW) entlang der L 143 in Dillingen/Diefflen zu errichten. Die Nettobaukosten der LSW (inkl. Rodungsarbeiten, Zuwegung, Betriebsweg, Passive Schutzeinrichtungen, Verkehrssicherung) wurden in einer Machbarkeitsstudie mit ca. 1,7 Mio. € abgeschätzt. Die Baurechtsschaffung erfolgt durch die Stadt Dillingen und die Maßnahme soll voraussichtlich im Jahr 2027/28 umgesetzt werden. Nach Fertigstellung der LSW erfolgt ein Eigentumsübergang an den Landesbetrieb für Straßenbau als zukünftigen Baulastträger. Für die o.g. Maßnahmen werden folgende Leistungen benötigt: 1. Leistungen gemäß § 43 HOAI -Ingenieurbauwerke - Grundleistungen der Leistungsphase 1-4 - Grundleistungen der Leistungsphase 6-9 2. Leistungen gemäß § 51 HOAI -Tragwerksplanung - Grundleistungen der Leistungsphase 2-6 3. Planung der Verkehrssicherung und Erstellen von Verkehrszeichenplänen 4. Örtliche Bauüberwachung 5. Ablöseberechnung gemäß der Ablösebeträge-Berechnungsverordnung –(ABBV)
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Planung und Bauüberwachung einer ca. 220 m langen Lärmschutzwand in Dillingen/Diefflen.
- Leistungen umfassen Ingenieur-, Tragwerksplanung, Verkehrssicherung, Bauüberwachung und Ablöseberechnung.
- Geschätzte Nettokosten der Lärmschutzwand belaufen sich auf ca. 1,7 Mio. €.
- Die Baurechtsschaffung erfolgt durch die Stadt Dillingen, die Umsetzung ist für 2027/28 geplant.
- Bewerber müssen Nachweise über die geforderten Planungs- und Überwachungsleistungen gemäß HOAI erbringen.
Die Stadt Dillingen sucht Planungsleistungen für eine ca. 220 m lange Lärmschutzwand entlang der L 143 in Dillingen/Diefflen mit geschätzten Nettokosten von ca. 1,7 Mio. €.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
-
Eintragung Handelsregister
1.1. Nachweis der Vertretungsmacht des Unterzeichners: - Bei juristischen Personen (bspw. im Falle einer Kapitalgesellschaft) durch Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszugs oder vergleichbaren Registers des Herkunftslandes. - Bei Personengesellschaften (bspw. GbR, Partnergesellschaften, Kommanditgesellschaften) durch Vorlage einer entsprechend unterzeichneten Eigenerklärung oder einer Vollmacht. 1.2. Im Falle einer Arbeits-/Bietergemeinschaft: Die Gemeinschaft hat in einer Erklärung zum Angebot sämtliche Mitglieder der Gemeinschaft zu benennen und eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Die Erklärung muss angeben, dass alle Mitglieder der Gemeinschaft im Falle der Auftragserteilung als Gesamtschuldner haften. Diese muss von allen Mitgliedern der Gemeinschaft unterzeichnet sein. 1.3. Erklärung des Bieters, dass die Umsetzung der freiberuflichen Leistung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt, § 73 Abs. 3 VgV. 1.4. Eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB. 1.5. Eine Eigenerklärung zum Mindestlohn. 1.6. Eine Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und fairen Löhnen für die Vergabe von öffentlichen Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen. 1.7. Eine Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket - RUS-Sanktionen Verbot von Auftragserteilungen an russische Unternehmen. 1.8. Nachweis über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ gemäß § 75 Abs. 2 VgV oder nach der EU-Richtlinie 2005/36/EG vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. L 255, S. 22, ber. ABl. 2007 L 271, S. 18, ABl. 2008 L 93, S. 28, ABl. 2009 L 33, S. 49, ABl. 2014 L 305, S. 115), zuletzt geändert durch Art. 1 B (EU) 2020/548 vom 23.01.2020 (ABl. L 131 S. 1). 1.9. Juristische Personen, Partnerschaftsgesellschaften, Kommanditgesellschaften und Gesellschaften bürgerlichen Rechts sind gemäß § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der zu übertragenden Leistungen verantwortliche Berufsangehörige benennen und deren Qualifikation gemäß Ziffer 1.8. nachweisen. 1.10. Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Der Auftraggeber behält sich vor, die Vorlage der in Ziffer 1.1. bis 1.9. genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise zu einem späteren Zeitpunkt auch für Nachunternehmen zu verlangen. Er behält sich weiterhin vor, die Verpflichtungserklärung der Nachunternehmen zu verlangen. 1.11. Im Falle einer Bietergemeinschaft hat jedes einzelne Mitglied die unter den Ziffern 1.1. bis 1.10. geforderten Nachweise vorzulegen. 1.12. Wird von § 47 Abs. 1 VgV Gebrauch gemacht, ist Folgendes zu beachten und vorzulegen: Sofern Bieter im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie technische berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, muss der Bieter nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, müssen die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen. Zudem dürfen keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen. Hinsichtlich der Art und Weise der Nachweiserbringung, hat der Bieter die freie Wahl. Der Nachweis kann beispielsweise als Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens erbracht werden. „§ 47 Abs. 1 VgV Eignungsleihe Ein Bewerber oder Bieter kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt.“ 1.13. Alle Erklärungen/Nachweise sind in deutscher Sprache vorzulegen.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
-
Berufshaftpflichtversicherung
Vorlage der Bestätigung oder des Bestehens einer Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mindestens 2.000.000,00 € sowie für Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens 2.000.000,00 € jeweils je Versicherungsfall. Die Beträge müssen je Versicherungsjahr zweifach zur Verfügung stehen.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Referenz 1 – Ingenieurbauwerke Nachweis von mindestens einem Referenzprojekt aus den letzten zehn Jahren im Bereich der Planung von Lärmschutzwänden. Das Referenzprojekt muss Leistungen gemäß § 43 HOAI (Ingenieurbauwerke) umfassen. Nachzuweisen sind die Leistungsphasen 1 bis 9. Die Leistungsphasen können auch durch mehrere Referenzprojekte nachgewiesen werden. Referenz 2 – Tragwerksplanung Nachweis von mindestens einem Referenzprojekt aus den letzten zehn Jahren im Bereich der Planung von Lärmschutzwänden. Das Referenzprojekt muss Leistungen gemäß § 51 HOAI (Tragwerksplanung) umfassen. Nachzuweisen sind die Leistungsphasen 2 bis 6. Die Leistungsphasen können auch durch mehrere Referenzprojekte nachgewiesen werden. Referenz 3 – Ablöseberechnung Nachweis von mindestens einem Referenzprojekt mit Durchführung einer Ablöseberechnung gemäß Ablösebeträge-Berechnungsverordnung (ABBV). Hinweis: Referenz 1 bis 3 können auch in einem gemeinsamen Projekt nachgewiesen werden.
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Durchschnittliche Personalstärke
Angabe der technischen Fachkräfte oder der Mitarbeiter mit technischer Berufsausbildung, die im Unternehmen beschäftigt sind. Im Unternehmen müssen mindestens 2 Ingenieure im Sinne von Ziffer 1.8. dieser Teilnahmebedingungen oder mindestens 1 Ingenieur im Sinne von Ziffer 1.8. dieser Teilnahmebedingungen und eine gleich qualifizierte Stellvertretung, die zu benennen ist, beschäftigt sein. Hierzu sind die folgenden Angaben zu machen: Angabe der technischen Fachkräfte oder der Mitarbeiter mit technischer Berufsausbildung: Anzahl, Name, Qualifikation.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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