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Erneuerung der Torstraße zw. Chausseestraße u. Rosenthaler Platz - Bauüberwachungs-, Bauoberleitungs- und SiGeKo-Leistungen
Land Berlin, Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt · Berlin · Berlin · Oberste Landesbehörde
Angebote bis 28.09.2026, 10:00 Uhr (noch 29 Tage)
Beschreibung
Gegenstand der vorliegenden Angebotseinholung sind die Grundleistungen der Bauoberleitung und Objektbetreuung nach §§ 47 HOAI für den grundhaften Ausbau der Torstraße auf einer Länge von ca. 1000 m im Bereich zwischen Chausseestraße und Rosenthaler Platz im Stadtbezirk Mitte von Berlin. Weiterhin sind u.a. besondere Leistungen zur Bauoberleitung und Objektbetreuung, insbesondere zur örtlichen Bauüberwachung zu erbringen. Ebenso folgende besondere Leistungen: - Leistungen im Zusammenhang mit Beteiligten, Betroffenen, Sondernutzern - Prüfung der Bestandsunterlagen - Leistungen im Zusammenhang mit der Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordination - Anteilige Projektsteuerung
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Leistungen der Bauoberleitung, Objektbetreuung und SiGeKo für den Ausbau der Torstraße in Berlin.
- Umfasst örtliche Bauüberwachung, Koordination mit Beteiligten und Prüfung von Bestandsunterlagen.
- Grundleistungen nach §§ 47 HOAI sind zu erbringen.
- Verfahrensart ist eine offene Ausschreibung.
Gesucht werden Bauoberleitungs-, Objektbetreuungs- und SiGeKo-Leistungen für den grundhaften Ausbau der Torstraße in Berlin.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis nach Wichtigkeit
Nur Preis gemäß der Wertungssumme, die gebildet wird aus der Summe der angebotenen Gesamtvergütung (netto) gemäß § 7 Nr. 7.3 und 7.6 des Vertrages und dem 5,0-fachen der einfachen Angebotsbeträge gemäß Anlage 2 Nr. 2.E.1.2.1.1 bis einschließlich 2.E.1.2.1.4 des Vertrages.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung: Zu § 45 (4) Nr. 2 VgV: Im Auftragsfall ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen - für Personenschäden von 3.000.000,00 Euro, - für sonstige Schäden von 1.500.000,00 Euro, bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens nachzuweisen. Nach Erteilung des Auftrages muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden. Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Werkzeuge, Anlagen, technische Ausrüstung
Zu § 46 (3) Nr. 9 VgV: Der Bieter muss technische Software: iTWO oder gleichwertige AVA-Software nachweisen können. Die Nachweise sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers vorzulegen.
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Zu § 46 (3) Nr. 1 VgV: Referenz A: Referenzen für vergleichbare und nachweislich erbrachte Leistungen. Es werden nur abgeschlossene Leistungsphasen gewertet. Als vergleichbar gewertet werden maximal drei Referenzprojekte, die die folgenden Bedingungen jeweils erfüllt: a) mit Anlagen des Öffentlichen Personen Nahverkehrs (ÖPNV), b) mit einem Bauvolumen in Höhe von mindestens 3 Mio. € (netto), c) mit Koordinierungstätigkeit von mind. drei Sondernutzern (z.B. Leitungsträgern wie BWB, Stromnetz) oder bauausführenden Unternehmen, d) innerörtliche Straßenverkehrsanlage (keine schienengebundene Verkehrsanlage, keine Bundesautobahn), mindestens Honorarzone III oder höher– siehe HOAI Anlage 13 Punkt 13.2 a), e) der Kategoriengruppen HS (angebaute Hauptverkehrsstraße) gemäß RIN 2008, f) das Straßenbauprojekt muss unter Zugrundelegung der Vorschriften öffentlicher Auftraggeber erarbeitet worden und g) die Leistungen müssen im Zeitraum 01.01.2016 bis zur Veröffentlichung der Bekanntmachung erbracht worden sein. Die Anforderungen nach a) und c) können über maximal drei Referenzprojekte nachgewiesen werden. Dabei müssen die Anforderungen nach d) und g) bei allen Referenzprojekten erfüllt sein. Referenz B: Referenzen für vergleichbare und nachweislich erbrachte Leistungen. Es werden nur abgeschlossene Leistungsphasen gewertet. Als vergleichbar gewertet werden maximal drei Referenzprojekte, die die folgenden Bedingungen jeweils erfüllt: a) mit Anlagen des Öffentlichen Personen Nahverkehrs (ÖPNV), b) mit einem Bauvolumen in Höhe von mindestens 3 Mio. € (netto), c) mit Koordinierungstätigkeit von mind. drei Sondernutzern (z.B. Leitungsträgern wie BWB, Stromnetz) oder bauausführenden Unternehmen, d) innerörtliche Straßenverkehrsanlage (keine schienengebundene Verkehrsanlage, keine Bundesautobahn), mindestens Honorarzone III oder höher – siehe HOAI Anlage 13 Punkt 13.2 a), e) der Kategoriengruppen HS (angebaute Hauptverkehrsstraße) gemäß RIN 2008, f) der vorgesehene Mitarbeitende muss in den angegebenen Referenzprojekten in der Funktion als Bauoberleitung für Verkehrsanlagen tätig gewesen, g) das Straßenbauprojekt muss unter Zugrundelegung der Vorschriften öffentlicher Auftraggeber erarbeitet worden und h) die Leistungen müssen im Zeitraum 01.01.2016 bis zur Veröffentlichung der Bekanntmachung erbracht worden sein. Die Anforderungen nach a) und c) können über maximal drei Referenzprojekte nachgewiesen werden. Dabei müssen die Anforderungen nach d) bis h) bei allen Referenzprojekten erfüllt sein. Referenz C: Referenzen für vergleichbare und nachweislich erbrachte Leistungen. Es werden nur abgeschlossene Leistungsphasen gewertet. Als vergleichbar gewertet werden maximal drei Referenzprojekte, die die folgenden Bedingungen jeweils erfüllt: a) mit Anlagen des Öffentlichen Personen Nahverkehrs (ÖPNV), b) mit einem Bauvolumen in Höhe von mindestens 3 Mio. € (netto), c) mit Koordinierungstätigkeit von mind. drei Sondernutzern (z.B. Leitungsträgern wie BWB, Stromnetz) oder bauausführenden Unternehmen, d) innerörtliche Straßenverkehrsanlage (keine schienengebundene Verkehrsanlage, keine Bundesautobahn), mindestens Honorarzone III oder höher – siehe HOAI Anlage 13 Punkt 13.2 a), e) der Kategoriengruppen HS (angebaute Hauptverkehrsstraße) gemäß RIN 2008, f) der vorgesehene Mitarbeitende muss in den angegebenen Referenzprojekten in der Funktion als Bauüberwachung für Verkehrsanlagen tätig gewesen, g) das Straßenbauprojekt muss unter Zugrundelegung der Vorschriften öffentlicher Auftraggeber erarbeitet worden und h) die Leistungen müssen im Zeitraum 01.01.2016 bis zur Veröffentlichung der Bekanntmachung erbracht worden sein. Die Anforderungen nach a) und c) können über maximal drei Referenzprojekte nachgewiesen werden. Dabei müssen die Anforderungen nach d) bis h) bei allen Referenzprojekten erfüllt sein. Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers sind zu den aufgeführten Referenzprojekten Referenzbescheinigungen vorzulegen.
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Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals
Zu § 44 (1) VgV: Ist der Bieter eine Juristische Person, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach/Planungsleistungen gehören, ist diese nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bieters nachgewiesen wird, dass der für die Leistungserbringung Verantwortliche die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Bieter oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann, A) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu tragen oder B) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben. Die für die Erbringung der Leistungen Benannten müssen eine abgeschlossene Hochschul- oder Fachhochschulausbildung im Baubereich als Dipl.-Ing. TU / FH bzw. Bachelor / Master an Universitäten oder Fachhochschulen mit jeweils 3-jähriger einschlägiger Berufserfahrung oder eine vergleichbare Berufserfahrung aufweisen. Sie dürfen sich durch entsprechend Qualifizierte vertreten lassen. Nachweise zu den geforderten Berufs- und Studienabschlüssen sind auf gesondertes Verlangen vorzulegen.
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Technische Fachkräfte (Qualitätskontrolle)
Zu § 46 (3) Nr. 2 VgV: Der Bieter muss für die im Vertrag namentlich genannten Personen über folgende Nachweise verfügen: - Zertifikat nach MVAS 99 – Fachkundenachweis zur Verkehrssicherung an Arbeitsstellen an Straßen von mindestens einem für die BÜ/BOL vorgesehenen Mitarbeitenden - Zertifikat nach RAB 30 – Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen für namentlich benannten Mitarbeitenden - Nachweis zur Befähigung am elektronischen Nachweisverfahren für gefährliche Abfälle teilzunehmen von mindestens einem für die BÜ/BOL vorgesehenen Mitarbeitenden Die Nachweise sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers vorzulegen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu Stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations-und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier noch 29 Tage
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1 Veröffentlichung
- Frist 28.09.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Wertung
nach Ablauf der Angebotsfrist
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
Basierend auf 68 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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