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Vergabe der Objektplanung Gebäude für die Erweiterung und den Umbau der Ahr-Grundschule Blankenheim
Gemeinde Blankenheim - Die Bürgermeisterin · Blankenheim · Nordrhein-Westfalen
1 bezugsberechtigte Einrichtungen anzeigen
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenVergabe der Objektplanung Gebäude für die Erweiterung und den Umbau der Ahr-Grundschule Blankenheim🏆 Heiko Schmidt Architekten · Königswinter
- Heiko Schmidt Architekten · Königswinter
Bieter-Übersicht: 2 Angebote eingegangen, 1 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
Beschreibung
Die Gemeinde Blankenheim (nachfolgend auch "Auftraggeberin" genannt) schreibt vorliegend die Objektplanung Gebäude (LPH 4 bis 9) für die Erweiterung und den Umbau der Ahr-Grundschule am Standort Blankenheim europaweit aus.
Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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📄 Unterlagen
Leider ergibt sich die zeitliche Vorgabe für die Referenzen nur aus der Anlage 05 "Referenzen". Im Aufforderungsschreiben fehlt diese Vorgabe leider. Folglich wurde die Ergänzung der zeitlichen Vorgaben direkt innerhalb des Modul "Verfahrensangaben" vorgenommen und hiermit als berichtigte Bekanntmachung veröffentlicht.
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Vorstellung der Projektplanung, Projektabwicklung bzw. der Projektleitung und Stellvertretung im Rahmen der Verhandlungsgespräche 70 Pkt.Qualität
Vorstellung der Projektplanung, Projektabwicklung bzw. der Projektleitung und Stellvertretung im Rahmen der Verhandlungsgespräche (70 %). Eine weitere Untergewichtung hat die Vergabestelle noch nicht vorgenommen, behält sich diese jedoch für das Verhandlungsverfahren zur weiteren Bekanntgabe an die späteren Bieter vor.
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Gewichtung 30 Pkt.Preis
Die Bewertung erfolgt anhand des angebotenen Honorars (30 %)
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Bzgl. vergaberechtlicher Rechtsmittel gilt Folgendes: Nachprüfungsstelle für vergaberechtliche Rechtsmittel ist die Vergabekammer Rheinland Spruchkörper Köln, c/o Bezirksregierung Köln Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln Fax: +49 221-147 2889 Die Vergabestelle weist ergänzend auf folgende Regelungen zu Rechtsmitteln hin: Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die Vergabestelle zu richten. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer Rheinland mit Sitz in Köln. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim Bieter/Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags Stand 12.03.2024 benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
4 Veröffentlichungen
- Frist 23.05.2024 Leider ergibt sich die zeitliche Vorgabe für die Referenzen nur aus der Anlage 05 "Referenzen". Im Aufforderungsschreiben fehlt diese Vorgabe leider. Folglich wurde die Ergänzung der zeitlichen Vorgaben direkt innerhalb des Modul "Verfahrensangaben" vorgenommen und hiermit als berichtigte Bekanntmachung veröffentlicht.
- Frist 23.05.2024 Original-Veröffentlichung
- 30.04.2024 Leider ergibt sich die zeitliche Vorgabe für die Referenzen nur aus der Anlage 05 "Referenzen". Im Aufforderungsschreiben fehlt diese Vorgabe leider. Folglich wurde die Ergänzung der zeitlichen Vorgaben direkt innerhalb des Modul "Verfahrensangaben" vorgenommen und hiermit als berichtigte Bekanntmachung veröffentlicht.
- 23.04.2024 Original-Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 180 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Heiko Schmidt ArchitektenZuschlagswert 200.000 €1 Veröffentlichung
- 19.11.2024 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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