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bonnorange AöR - Kauf von drei LKW mit Müllsammelaufbauten (geschlossenes System) und Kombinationskamm-Schüttungen
bonnorange AöR · Bonn · Nordrhein-Westfalen · Anstalt des öffentlichen Rechts (kommunal)
Vergabe-Ergebnis
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Auftragnehmer und ohne Vertragswert veröffentlicht.
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Beschaffung von drei LKW mit geschlossenen Müllsammelaufbauten und Kombinationskamm-Schüttungen.
- Fahrzeuge müssen für die Abfuhr von Müllbehältern nach EN 840/1, EN 840/2 und EN 840/3 geeignet sein.
- Einsatzgebiet ist die Abfallwirtschaft der bonnorange AöR in Bonn.
- Es handelt sich um eine offene Standardausschreibung für Lieferungen.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beschaffung von drei LKW mit Müllsammelaufbauten (geschlossenes System) und Kombinationskamm-Schüttungen zur Abfuhr von 120, 240 und 660 l sowie 1,1 m3 MGB nach EN 840/1, EN 840/2 und EN 840/3 für den ganzjährigen Einsatz in der Abfallwirtschaft der bonnorange AöR.
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📅 Laufzeit endet am 14.12.2026
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Verschmutzungsvermeidung
- Menschenrechte
0 von 3 Fahrzeugen emissionsfrei (0 %)
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 50 Pkt.
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Technischer Wert mit Schwerpunkt "Sicherheit" 50 Pkt.Qualität
Zu den angebotenen Systemen muss eine Beschreibung abgegeben werden (zum Beispiel: Betriebsanleitungen, schriftliche Erklärungen des Systems, Links zu kurzen Filmclips, etc.). Für eventuelle Rückfragen muss ein Ansprechpartner benannt werden. Eine Kommission aus Mitgliedern des Arbeitsschutzausschusses der bonnorange AöR, dem Personalrat und dem Fuhrparkbeauftragten werden die angebotenen Systeme begutachten und bewerten. Maximal können 5 Punkte erreicht werden, verteilt auf die Punkte a) bis d) (jeweils maximal 1,25 Punkte). a) Notbremsassistent mit Fußgängererkennung b) Komfortschaltung Aufbau: während der Sammelfahrt Steuerung des Aufbaues durch Fahr- und Bremspedal. c) Vollflächiger ganzseitiger Anfahrschutz rechts/links, aufklappbar oder vergleichbar. Eine Schnittdarstellung ist als Anlage beizufügen. d) Einrichtungen zum Schutz der Bediener / Lader beim Entleeren der MGB Abhängig vom Zielerreichungsgrad werden Punkte wie folgt vergeben: 1,25 Punkte = bei besonders zweckdienlicher Lösung 1 Punkt = bei vollständiger Erfüllung 0,75 Punkte = bei unwesentlichen Einschränkungen 0,5 Punkte = bei noch hinnehmbaren Einschränkungen 0,25 Punkt = bei deutlichen Einschränkungen 0 Punkte = bei keiner Zielerreichung bzw. keinen Angaben Formel: Punktzahl X Gewichtung = gewichtete Punktzah
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf §§ 160 und 161 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB - Form, Inhalt (1) 1Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. 2Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. 3Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Vergabeergebnis veröffentlicht · 8 Tage nach Fristende
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- 01.07.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
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