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Einführung eines neuen CAFM-Systems
RWTH Aachen University · Aachen · Nordrhein-Westfalen · Körperschaft des öffentlichen Rechts (Land)
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Beschreibung
Einführung eines neuen CAFM für das Facility Management an der RWTH Aachen
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Facility Management & Gebäudetechnik
Gegenstand ist die Einführung eines neuen CAFM-Systems (Computer Aided Facility Management) für die RWTH Aachen University.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- ILO-Kernarbeitsnormen
Mindestens 3 Bewerber · sukzessive Reduktion möglich · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Berufsregister
Eigenerklärung über die Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Der Bewerber bestätigt, dass er über eine Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft oder in/bei einer vergleichbaren Einrichtung des Landes bzw. in dem Land der Ansässigkeit verfügt.
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Eintragung Handelsregister
Handelsregisterauzug (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Der Bewerber bestätigt, dass er einen aktuellen Handelsregisterauszug beifügt bzw. - sofern es sich um einen ausländischen Bieter handelt - eine Kopie der Mitgliedschaft oder des Versicherungsnachweises bei einer vergleichbaren Einrichtung des Landes, in dem er ansässig ist, vorlegt. Der Handelsregisterauszug muss nach dem 01.01.2026 ausgestellt worden sein.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Bestätigung über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Der Bewerber reicht einen Versicherungsnachweis ein: Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden mit einer versicherten Summe in Höhe von 1.000.000,00 EUR pro Vermögensschaden und Jahr ein.
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Spezifischer Jahresumsatz (Auftragsbereich)
Nachweis Umsätze der letzten drei Geschäftsjahre (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Nachweis über die Umsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre sowie dem daraus resultierenden Gesamtumsatz. Geforderter Mindeststandard: Gefordert werden mindestens 3 Mio. Euro netto jährlich Umsatz sowie kumuliert mindestens 18 Mio. Euro netto Gesamtumsatz für Implementierung, Customizing und Betrieb einer CAFM-Software.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Qualitätsmanagement
deutschsprachiges Projektteam (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Der Bewerber bestätigt, dass er über ein deutschsprachiges Projektmanagement-Team für dieses Projekt verfügt. Mindestanforderung: Gefordert wird ein Projektteam, das aus mindestens 2 Personen besteht. Alle Projektmitglieder müssen über Deutschkenntnisse von mindestens Level C1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) verfügen.
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
2 Referenzen über die Einführung eines CAFM-Systems als Greenfield- oder Brownfield Einführung (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Nachweis von mindestens zwei Referenzprojekten in den letzten fünf Jahren. Es muss sich jeweils um die Einführung oder wesentliche Weiterentwicklung eines CAFM-Systems handeln. Die Projekte müssen entweder im Greenfield- oder im Brownfield-Ansatz durchgeführt worden sein. Die Referenzprojekte müssen aus dem öffentlichen Bereich in Deutschland (öffentliche Auftraggeber oder juristische Personen des öffentlichen Rechts mit Sitz in Deutschland) mit jeweils mindestens 1.000 Beschäftigten stammen. Die Referenzprojekte müssen eine Greenfield- oder Brownfield-Einführung eines CAFM-Systems mit fachlichem Customizing, Begleitung des Go-Live, produktionsbegleitende Betreuung (Hypercare) umfassen. Mindestens eine dieser beiden Referenzen muss zusätzlich die Anbindung an ein SAP-System umfassen.
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Referenz im Greenfield- oder Brownfield-Ansatz (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Nachweis über mindestens ein Referenzprojekt, das in den letzten 5 Jahren durchgeführt worden ist. Es muss sich um die Einführung oder wesentliche Weiterentwicklung eines CAFM-Systems handeln. Das Projekt muss entweder im Greenfield- oder im Brownfield-Ansatz durchgeführt worden sein. Dabei muss es sich um ein abgeschlossenes Greenfield- oder Brownfield-Projekt zur Einführung eines CAFM-Systems bei einer deutschen Hochschule mit mindestens 1.000 Beschäftigten und mindestens 20.000 Studierenden oder einer deutschen Großforschungseinrichtung in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft mit mindestens 1.000 Beschäftigten handeln. Das Referenzprojekt muss mindestens ein fachliches Customizing z. B. Flächenmanagement und Instandhaltungsmanagement, die Begleitung des produktiven Go-lives sowie produktionsbegleitende Betreuung (Hypercare) umfasst haben.
Weitere Anforderungen
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Qualitätsmanagement-Zertifikat (unabhängige Stelle)
Nachweis einer ISO 27001-Zertifizierung oder gleichwertigen Zertifizierung (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Es ist der Nachweis zu erbringen, dass der Hersteller bzw. Betreiber der angebotenen CAFM-Software über eine Zertifizierung nach ISO/IEC 27001 oder eine gleichwertige Zertifizierung verfügt, wobei der Geltungsbereich der Zertifizierung die Entwicklung und/oder den Betrieb und/ oder die Implementierung und/oder Support und/oder Wartung der angebotenen Software umfasst. Alternativ zur ISO 27001 kann das Eignungskriterium (vom Bieter und/oder etwaigen Nachunternehmern) auch mit folgendem, gleichwertigem Nachweis erfüllt werden: Ein nach BSI IT-Grundschutz auditiertes und zertifiziertes Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS) kann als gleichwertiger Nachweis anerkannt werden, sofern es sich um eine durch eine unabhängige Stelle geprüfte und zertifizierte Implementierung handelt. Eine bloße Eigenerklärung oder ein nicht zertifiziertes ISMS ist hierfür nicht ausreichend. Der Geltungsbereich der Zertifizierung muss dabei die für die Leistungserbringung relevanten organisatorischen und technischen Prozesse des Anbieters umfassen, insbesondere in Bezug auf: - Informationssicherheitsmanagement und Risikomanagement - Identitäts- und Berechtigungsmanagement sowie Remote-Zugriffe - Betrieb und Administration der eingesetzten IT-Systeme und Plattformen - Patch-, Änderungs- und Incident-Management - Protokollierung, Überwachung und Datensicherung - Schutz vertraulicher und personenbezogener Daten im Rahmen von Entwicklung, Wartung und Support
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Vergabe unterliegt der Nachprüfung durch die zuständige Nachprüfungsbehörde Vergabekammer Rheinland (vgl. §§ 155 ff. GWB). Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit (Nr. 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, (Nr. 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (Nr. 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (Nr. 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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3 Veröffentlichungen
- 03.03.2026 Änderungen aufgrund von Bieterfragen. aktuell
- 03.03.2026 Aufgrund einer BIeterfrage wurde die Anforderung an die Anzahl der Mitarbeitenden angepasst. Der Bewerber hat nachzuweisen, dass mind. 100 Mitarbeitende im CAFM Consulting tätig sind. Der Zusatz, dass diese im Hochschul oder öffentlichen Bereich tätig sein müssen, wurde entfernt. Da die Bieterfrage erst am heutigen Tag beantwortet wurde, wird die Bieterfragefrist auf den 17.03.2026 verlängert. Die Frist der Beantwortung von Bieterfragen wurde auf den 24.03.2026 verlängert.
- 03.03.2026 Original-Veröffentlichung
Preiseinschätzung
Basierend auf 1.405 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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