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Erstellung des Fachverfahrens MNSW
Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) · Bonn · Nordrhein-Westfalen · Anstalt des öffentlichen Rechts (Bund)
Angebote bis 15.09.2026, 09:00 Uhr (noch 16 Tage)
Beschreibung
Das ITZBund benötigt externe Unterstützung bei Entwicklungs- und Betriebsleistungen zur Erstellung eines Systems zur Umsetzung der Verordnung (EU) 2019/1239 des europäischen Parlaments und des Rates. Gegenstand der zu erbringenden Leistungen ist die Konzeption, Entwicklung, Einführung und Weiterentwicklung, sowie der Betrieb des IT-Systems "Maritime National Single Window" (MNSW). Ziel ist der Aufbau einer zukunftsfähigen, modularen Systemlandschaft, die die Anforderungen des Lastenhefts zu MNSW-System 1.0 erfüllt und gleichzeitig die Grundlage für zukünftige Erweiterungen bildet.
Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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📄 Unterlagen❓ Bieterfragen
Anpassung der Vergabeunterlagen und der Auftragsbekanntmachung auf Grund von Bieterfragen.
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: IT & Digitalisierung
Das Wichtigste auf einen Blick
- Gegenstand ist die umfassende Erstellung und der Betrieb des IT-Systems "Maritime National Single Window" (MNSW).
- Die Leistung umfasst Konzeption, Entwicklung, Einführung, Weiterentwicklung und Betrieb des Systems.
- Das System soll die EU-Verordnung 2019/1239 umsetzen und eine modulare Systemlandschaft schaffen.
- Es wird eine zukunftsfähige und erweiterbare Systemlandschaft erwartet, die den Anforderungen des Lastenhefts MNSW-System 1.0 genügt.
- Es handelt sich um ein offenes Vergabeverfahren für Dienstleistungen.
Gesucht werden externe Dienstleister für die Konzeption, Entwicklung, Einführung, Weiterentwicklung und den Betrieb des IT-Systems "Maritime National Single Window" (MNSW).
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Qualitätskriteirum 50 %Qualität
Qualität
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Preis 50 %
Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt gemäß dem in dem Leistungsverzeichnis vorgegebenen Wertungsschema. Diesem Wertungsschema liegt die erweiterte Richtwertmethode nach UfAB 2018 (abrufbar unter http://www.cio.bund.de) zugrunde. Es fließen die aus dem Angebot erzielten Leistungspunkte und der Gesamtangebotspreis ein.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Spezifischer Jahresumsatz (Auftragsbereich)
Eignungskriterium 1.1 Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der Gesamtumsatz/ Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten drei Geschäftsjahre anzugeben. Es bestehen folgende Mindestanforderungen: Der geforderte bereichsspezifische Netto-Mindestumsatz für jedes Geschäftsjahr beträgt 3.300.000 EUR (netto). Der Netto-Jahresumsatz ist dann bereichsspezifisch, wenn er sich auf die dargestellten Leistungsinhalte der Anlage "Leistungsbeschreibung" bezieht. Übersenden Sie bitte die ausgefüllte Anlage Eigenerklärung Umsatz, welche die jeweiligen Jahreswerte der letzten drei Geschäftsjahre vor Auftragsbekanntmachung belegt. Im Falle von Bietergemeinschaften werden die Umsätze der jeweiligen Bieterkonstellation addiert. Bei Vorliegen einer Bietergemeinschaft ist die Anlage Eigenerklärung Umsatz von dem bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft für die jeweiligen Mitglieder der Bietergemeinschaft auszufüllen. Im Falle von Bietern, die andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe einbinden, ist der o.g. Mindestumsatz für die letzten drei Geschäftsjahre vom eignungsverleihenden Unternehmen anzugeben. Übersenden Sie bitte für jedes eignungsverleihendes Unternehmen die ausgefüllte Anlage Eigenerklärung Umsatz. Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe der Vergabestelle des ITZBund mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Die Vergabestelle entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie die Vergabestelle unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Wird auf mehrere Lose geboten, müssen die Mindestumsätze kumulativ erklärt werden.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Eignungskriterium 2.1 Der Bieter hat insgesamt drei verschiedene Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung gemäß nachfolgenden Vorgaben einzureichen. Diese Referenzen müssen den aufgeführten Mindestanforderungen genügen. 2.1.1 Referenz 1 (EA 02) Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte mittels der Vorlage Referenzen eine Referenz in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Die Leistungsbereiche umfassen dabei folgende technischen Schwerpunkte: Entwicklung, Integration und Betrieb eines Anwendungssystems. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar. Die zu EA 02 eingereichte Referenz bzw. der betreffende Auftrag muss sich von den zu EA 03 eingereichten Referenzen bzw. Aufträgen unterscheiden. Im Falle von Bietergemeinschaften und Bietern, die andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe einbinden ist im Vordruck Referenzen im Feld "Referenz des Bewerbers / Bieters" der Leistungserbringer der Referenz, d.h. das betroffene Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. das eignungsverleihende Unternehmen, anzugeben. Nutzen Sie die Vorlage Referenzen, soweit erforderlich, bitte mehrfach. Zu der Referenz bzw. zu dem Auftrag sind insbesondere folgende Angaben zu machen (Mindestanforderung): Beschreibung der ausgeführten Leistungen, Wert des Auftrages in Euro, bezogen auf den maßgeblichen Referenzeitraum, Zeitraum der Leistungserbringung, Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten. Darüber hinaus gelten die folgenden Mindestanforderungen an die benannten Referenzen: a) Die Referenz muss ein Auftrag eines öffentlichen Auftraggebers im Sinne von § 99 GWB bzw. im Sinne von Artikel 1, Nr. 1 und Nr. 4 der RICHTLINIE 2014/24/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG sein; b) Der Auftragsgegenstand umfasst folgende technische Schwerpunkte: Entwicklung, Integration und Betrieb eines Anwendungssystems i. Erstellung eines webbasiertes Softwaresystems ii. Entwicklung von Individualsoftware iii. Entwicklung einer grafischen Nutzeroberfläche (GUI) iv. Entwicklung einer API zum Datenaustausch mit externen Systemen v. Deployment der Systemkomponenten in Test- und Produktionsumgebung vi. Wirkinbetriebnahme und Wirkbetrieb für min. 1 Jahr vii. Verarbeitung von Daten mit personenbezogenen Inhalten viii. Einsatz von mehreren verteilten Systemkomponenten (SW-Einheiten) ix. Systemintegration von Standardsoftware x. Umsetzung eines Sicherheitskonzepts c) Die Referenz darf nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Datum der Auftragsbekanntmachung); d) Der Auftrag hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten, etwaige Unterbrechungen der Leistungserbringung zählen nicht zur Mindestlaufzeit (maßgeblich ist die bis zum bis zum Datum der Auftragsbekanntmachung erreichte Laufzeit); e) der Wert des Auftrags der jeweiligen Referenz entspricht mindestens 350.000 EUR/Jahr (netto). Sofern es sich um eine Referenz handelt, die noch nicht abgeschlossen wurde, ist der bisher erreichte Leistungsstand anzugeben. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden. Es ist hier nur eine Referenz gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt die Vergabestelle des ITZBund, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen. Das ITZBund behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe der Vergabestelle des ITZBund mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Die Vergabestelle entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie die Vergabestelle unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist in Form einer Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsausschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bspw. > 100.000 EUR oder zwischen 100.000 und 200.000 EUR). Die Erfüllung etwaiger Mindestanforderungen wird anhand des unteren Werts der Margenangabe geprüft.
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Referenzen (vergleichbare Lieferungen)
2.1.2 Referenzen 2 und 3 (EA 03) Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte mittels der Vorlage Referenzen zwei verschiedene geeignete Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Die Leistungsbereiche umfassen dabei folgende technischen Schwerpunkte: Entwicklung, Integration und Betrieb eines Anwendungssystems. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar. Die zu EA 03 eingereichte Referenzen bzw. die betreffenden Aufträge müssen voneinander verschieden sein und müssen sich von der zu EA 02 eingereichten Referenz bzw. dem Auftrag unterscheiden. Im Falle von Bietergemeinschaften und Bietern, die andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe einbinden ist im Vordruck Referenzen im Feld "Referenz des Bewerbers / Bieters" der Leistungserbringer der Referenz, d.h. das betroffene Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. das eignungsverleihende Unternehmen, anzugeben. Nutzen Sie die Vorlage Referenzen, soweit erforderlich, bitte mehrfach. Zu den Referenzen bzw. zu den Aufträgen sind insbesondere folgende Angaben zu machen (Mindestanforderung): Beschreibung der ausgeführten Leistungen, Wert des Auftrages in Euro, bezogen auf den maßgeblichen Referenzeitraum, Zeitraum der Leistungserbringung, Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten. Darüber hinaus gelten die folgenden Mindestanforderungen an die benannten Referenzen: a) Der Auftragsgegenstand umfasst folgende technische Schwerpunkte: Entwicklung, Integration und Betrieb eines Anwendungssystems i. Erstellung eines webbasiertes Softwaresystems ii. Entwicklung von Individualsoftware iii. Entwicklung einer grafischen Nutzeroberfläche (GUI) iv. Entwicklung einer API zum Datenaustausch mit externen Systemen v. Deployment der Systemkomponenten in Test- und Produktionsumgebung vi. Wirkinbetriebnahme und Wirkbetrieb für min. 1 Jahr vii. Verarbeitung von Daten mit personenbezogenen Inhalten viii. Einsatz von mehreren verteilten Systemkomponenten (SW-Einheiten) ix. Systemintegration von Standardsoftware x. Umsetzung eines Sicherheitskonzepts b) Die Referenz darf nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Datum der Auftragsbekanntmachung); c) Der Auftrag hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten, etwaige Unterbrechungen der Leistungserbringung zählen nicht zur Mindestlaufzeit (maßgeblich ist die bis zum bis zum Datum der Auftragsbekanntmachung erreichte Laufzeit); d) der Wert des Auftrags der jeweiligen Referenz entspricht mindestens 350.000 EUR/Jahr (netto). Sofern es sich um eine Referenz handelt, die noch nicht abgeschlossen wurde, ist der bisher erreichte Leistungsstand anzugeben. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden. Es sind hier nur zwei Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt die Vergabestelle des ITZBund, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen. Das ITZBund behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe der Vergabestelle des ITZBund mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Die Vergabestelle entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie die Vergabestelle unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist in Form einer Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsausschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bspw. > 100.000 EUR oder zwischen 100.000 und 200.000 EUR). Die Erfüllung etwaiger Mindestanforderungen wird anhand des unteren Werts der Margenangabe geprüft.
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Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals
2.2 Personelle Leistungsfähigkeit Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte in der Anlage "Eigenerklärung Fachkräfte" die Anzahl der jeweiligen in EA 05 bis EA 13 beschriebenen Fachkräfte an, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Berücksichtigen Sie dabei die geforderte Mindestzahl pro Vertragsjahr, die allgemeinen und fachlichen Anforderungen, sowie die Senioritätenstufe (gemäß Kapitel 2.2.1) der jeweiligen Fachkraft. Im Falle von Bietergemeinschaften werden die Zahlen der Mitarbeitenden der jeweiligen Bieterkonstellation addiert. Im Falle von Bietern, die andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe einbinden, reicht jedes eignungsverleihende Unternehmen die ausgefüllte Anlage "Eigenerklärung Fachkräfte" ein. Es gelten daher die Mitarbeiterzahlen des jeweiligen eignungsverleihenden Unternehmens 2.2.1 Übergreifende Vorgabe für EA 04 bis EA 13 Die Senioritätenstufen für die jeweiligen Fachkräfte sind wie folgt definiert: • Senioritätenstufe "Junior" mit Grundkenntnissen: Grundkenntnisse sind wie folgt definiert: Hinsichtlich sämtlicher bei den jeweiligen Fachkräfte aufgeführten fachlichen Anforderungen muss die eingesetzte Fachkraft über nachweisbare Praxiserfahrung mit einer Dauer von mindestens 6 Monaten verfügen und zugleich den Umfang von mindestens 100 Personentagen (PT) nachweisbar projektspezifischer Leistungserbringung betreffend aller bei den jeweiligen Rollen aufgeführten fachlichen Anforderungen aufweisen. • Senioritätenstufe "Senior" mit vertieften Kenntnissen: Vertiefte Kenntnisse sind wie folgt definiert: Hinsichtlich sämtlicher bei den jeweiligen Fachkräfte aufgeführten fachlichen Anforderungen muss die eingesetzte Fachkraft über nachweisbare Praxiserfahrung mit einer Dauer von mindestens 3 Jahren verfügen und zugleich den Umfang von mindestens 200 Personentagen (PT) nachweisbar projektspezifischer Leistungserbringung betreffend aller bei den jeweiligen Fachkräfte aufgeführten fachlichen Anforderungen aufweisen. • Senioritätenstufe "Experte" mit Expertenkenntnissen: Expertenkenntnisse sind wie folgt definiert: Hinsichtlich sämtlicher bei den jeweiligen Fachkräfte aufgeführten fachlichen Anforderungen muss die eingesetzte Fachkraft über nachweisbare Praxiserfahrung mit einer Dauer von mindestens 5 Jahren verfügen und zugleich den Umfang von mindestens 500 Personentagen (PT) nachweisbar projektspezifischer Leistungserbringung betreffend aller bei den jeweiligen Fachkräfte aufgeführten fachlichen Anforderungen aufweisen. 2.2.2 Fachkraft "Projektleiter*in (Senioritätenstufe "Experte") (EA 04) Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte in der Anlage "Eigenerklärung Fachkräfte" die Anzahl der technischen Fachkräfte an, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Es bestehen folgende Mindestanforderungen: Im Bereich der Werk- und Dienstleistungen wird für das hiesige Verfahren folgende Mindestzahl pro Vertragsjahr gefordert: - Projektleiter*in: 1 technische Fachkraft (VZÄ). Reichen Sie dazu bitte einen Nachweis in Form der ausgefüllten Anlage "Eigenerklärung Fachkräfte" ein. Der/die Projektleiter*in muss die folgenden Anforderungen erfüllen: Allgemeine Anforderungen an das externe Unterstützungspersonal: - Sehr gute Kenntnis der deutschen Sprache in Wort und Schrift, (jeweils mindestens C2 nach CEFR) - Bereitschaft zur Verpflichtung gemäß VerpflG und Verpflichtung auf das Daten-geheimnis gemäß § 53 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) - Bereitschaft zur Sicherheitsüberprüfung Niveau Ü2 gemäß Sicherheits-überprüfungsgesetz (SÜG) Fachliche Anforderungen: Für die hiesige Fachkraft ergibt sich hinsichtlich der nachfolgend aufgeführten fachlichen Anforderungen die notwendige Praxiserfahrung und projektspezifische Leistungserbringung der in dieser Rolle relevanten Senioritätenstufe "Experte" mit Expertenkenntnissen aus der übergreifenden Vorgabe für EA 4 bis EA 13 zu den Senioritätenstufen. Die Fachkraft Projektleiter*in (Senioritätenstufe "Experte") muss die folgenden fachlichen Anforderungen erfüllen: Expertenkenntnisse in der Projektleitung aus vorangegangenen Projekten Expertenkenntnisse zu agilen Projekten und agilen Vorgehensweisen Expertenkenntnisse zur Skalierung in agilen Projekten Expertenkenntnisse in Personalführung Reichen Sie als Beleg für das Vorliegen der Anforderungen der technischen Leistungsfähigkeit die Eigenerklärung zur Anzahl der Fachkräfte mit der Anlage "Eigenerklärung Fachkräfte" ein.
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Technische Fachkräfte (Qualitätskontrolle)
Fortsetzung der Anforderungen zu "Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen": 2.2.3 Fachkraft Systemarchitekt*in (Senioritätenstufe "Experte") (EA 05) Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte in der Anlage "Eigenerklärung Fachkräfte" die Anzahl der technischen Fachkräfte an, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Es bestehen folgende Mindestanforderungen: Im Bereich der Werk- und Dienstleistungen wird für das hiesige Verfahren folgende Mindestzahl pro Vertragsjahr gefordert: - Systemarchitekt*in: 1 technische Fachkraft (VZÄ). Reichen Sie dazu bitte einen Nachweis in Form der ausgefüllten Anlage "Eigenerklärung Fachkräfte" ein. Der/die Systemarchitekt*in muss die folgenden Anforderungen erfüllen: Allgemeine Anforderungen an das externe Unterstützungspersonal: - Sehr gute Kenntnis der deutschen Sprache in Wort und Schrift, (jeweils mindestens C2 nach CEFR) - Bereitschaft zur Verpflichtung gemäß VerpflG und Verpflichtung auf das Daten-geheimnis gemäß § 53 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) - Bereitschaft zur Sicherheitsüberprüfung Niveau Ü2 gemäß Sicherheits-überprüfungsgesetz (SÜG) Fachliche Anforderungen: Für die hiesige Fachkraft ergibt sich hinsichtlich der nachfolgend aufgeführten fachlichen Anforderungen die notwendige Praxiserfahrung und projektspezifische Leistungserbringung der in dieser Rolle relevanten Senioritätenstufe "Experte" mit Expertenkenntnissen aus der übergreifenden Vorgabe für EA 4 bis EA 13 zu den Senioritätenstufen. Die Fachkraft Systemarchitekt*in (Senioritätenstufe "Experte") muss die folgenden fachlichen Anforderungen erfüllen: Expertenkenntnisse in der Rolle als Architekt in Enterprise - Projekten Expertenkenntnisse zu Microservice-Architekturen Vertiefte Kenntnisse zu relationalen Datenbanken Expertenkenntnisse zu Cloudtechnologien wie Kubernetes und OpenShift, oder gleichwertige Cloudtechnologien Expertenkenntnisse im Bereich Containervirtualisierung wie Docker oder gleichwertige Technologien Expertenkenntnisse mit komplexen Projekten mit vielen einzelnen Komponenten und der Konfiguration Expertenkenntnisse im Bereich IT-Sicherheit und Datenschutz Vertiefte Kenntnisse zum Umgang mit Versionsverwaltungssystemen wie Git Expertenkenntnisse zu verteilten Infrastruktur-Komponenten (inkl. Georedundanz) Reichen Sie als Beleg für das Vorliegen der Anforderungen der technischen Leistungsfähigkeit die Eigenerklärung zur Anzahl der Fachkräfte mit der Anlage "Eigenerklärung Fachkräfte" ein. 2.2.4 Fachkraft Software-Architekt*in (Senioritätenstufe "Experte") (EA 06) Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte in der Anlage "Eigenerklärung Fachkräfte" die Anzahl der technischen Fachkräfte an, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Es bestehen folgende Mindestanforderungen: Im Bereich der Werk- und Dienstleistungen wird für das hiesige Verfahren folgende Mindestzahl pro Vertragsjahr gefordert: - Software-Architekt*in: 1 technische Fachkraft (VZÄ). Reichen Sie dazu bitte einen Nachweis in Form der ausgefüllten Anlage "Eigenerklärung Fachkräfte" ein. Der/die Software-Architekt*in muss die folgenden Anforderungen erfüllen: Allgemeine Anforderungen an das externe Unterstützungspersonal: - Sehr gute Kenntnis der deutschen Sprache in Wort und Schrift, (jeweils mindestens C2 nach CEFR) - Bereitschaft zur Verpflichtung gemäß VerpflG und Verpflichtung auf das Daten-geheimnis gemäß § 53 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) - Bereitschaft zur Sicherheitsüberprüfung Niveau Ü2 gemäß Sicherheits-überprüfungsgesetz (SÜG) Fachliche Anforderungen: Für die hiesige Fachkraft ergibt sich hinsichtlich der nachfolgend aufgeführten fachlichen Anforderungen die notwendige Praxiserfahrung und projektspezifische Leistungserbringung der in dieser Rolle relevanten Senioritätenstufe "Experte" mit Expertenkenntnissen aus der übergreifenden Vorgabe für EA 4 bis EA 13 zu den Senioritätenstufen. Die Fachkraft Software-Architekt*in (Senioritätenstufe "Experte") muss die folgenden fachlichen Anforderungen erfüllen: Expertenkenntnisse in der Rolle als Architekt in Enterprise - Projekten Expertenkenntnisse v.a. zu Java, Spring und Spring Boot Framework Expertenkenntnisse zu serviceorientierten Architekturen Expertenkenntnisse zu Microservice-Architekturen Expertenkenntnisse in der Dienstekomposition und der Orchestrierung von Prozessen Vertiefte Kenntnisse zu relationalen Datenbanken Vertiefte Kenntnisse zu Cloudtechnologien wie Kubernetes und OpenShift, oder gleichwertige Cloudtechnologien Vertiefte Kenntnisse im Bereich Containervirtualisierung wie Docker oder gleichwertige Technologien Expertenkenntnisse mit komplexen Projekten mit vielen einzelnen Komponenten und der Konfiguration Expertenkenntnisse im Dependency-Management wie Maven, NPM oder gleichwertige Technologien Expertenkenntnisse zum Umgang mit Versionsverwaltungssystemen wie Git Expertenkenntnisse zu Apache Tomcat Expertenkenntnisse zu verteilten Infrastruktur-Komponenten (inkl. Georedundanz) Reichen Sie als Beleg für das Vorliegen der Anforderungen der technischen Leistungsfähigkeit die Eigenerklärung zur Anzahl der Fachkräfte mit der Anlage "Eigenerklärung Fachkräfte" ein.
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Technische Fachkräfte (Ausführung)
Fortsetzung der Anforderungen zu "Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen": 2.2.5 Fachkraft Software-Entwickler*in (Senioritätenstufe "Senior") (EA 07) Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte in der Anlage "Eigenerklärung Fachkräfte" die Anzahl der technischen Fachkräfte an, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Es bestehen folgende Mindestanforderungen: Im Bereich der Werk- und Dienstleistungen wird für das hiesige Verfahren folgende Mindestzahl pro Vertragsjahr gefordert: - Software-Entwickler*in: 5 technische Fachkräfte (VZÄ). Reichen Sie dazu bitte einen Nachweis in Form der ausgefüllten Anlage "Eigenerklärung Fachkräfte" ein. Der/die Software-Entwickler*in muss die folgenden Anforderungen erfüllen: Allgemeine Anforderungen an das externe Unterstützungspersonal: - Sehr gute Kenntnis der deutschen Sprache in Wort und Schrift, (jeweils mindestens C2 nach CEFR) - Bereitschaft zur Verpflichtung gemäß VerpflG und Verpflichtung auf das Daten-geheimnis gemäß § 53 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) - Bereitschaft zur Sicherheitsüberprüfung Niveau Ü2 gemäß Sicherheits-überprüfungsgesetz (SÜG) Fachliche Anforderungen: Für die hiesige Fachkraft ergibt sich hinsichtlich der nachfolgend aufgeführten fachlichen Anforderungen die notwendige Praxiserfahrung und projektspezifische Leistungserbringung der in dieser Rolle relevanten Senioritätenstufe "Senior" mit vertieften Kenntnissen aus der übergreifenden Vorgabe für EA 4 bis EA 13 zu den Senioritätenstufen. Die Fachkraft Software-Entwickler*in (Senioritätenstufe "Senior") muss die folgenden fachlichen Anforderungen erfüllen: Vertiefte Kenntnisse in der Qualitätssicherung von u.a. User Stories, Epics Vertiefte Kenntnisse in der Qualitätssicherung der Entwicklungsergebnisse für die koordinierten Entwicklungspakete Vertiefte Kenntnisse zu Java, Spring und Spring Boot Framework im Enterprise Umfeld Vertiefte Kenntnisse zum Umgang mit JavaScript / TypeScript und JavaScript-basierte Web-Frameworks Vertiefte Kenntnisse kryptographischer Verfahren und Einsatz von digitalen Signaturen und Zertifikaten Vertiefte Kenntnisse zu relationalen Datenbanken und Datenbankabfragesprachen (SQL) Vertiefte Kenntnisse zum Umgang mit Cloudtechnologien (z.B. Spring Cloud, Kubernetes, OpenShift) und Containervirtualisierungen (z.B. Docker) Vertiefte Kenntnisse im Dependency-Management wie Maven, NPM oder gleichwertige Technologien Vertiefte Kenntnisse zum Umgang mit Versionsverwaltungssystemen wie Git Vertiefte Kenntnisse zur Entwicklung von Java-Anwendungen und Webanwendungen Vertiefte Kenntnisse zur Entwicklung barrierefreier Webapplikationen Vertiefte Kenntnisse zur Umsetzung von automatisieren Tests mit entsprechenden Technologien/ Tools (z.B. Jenkins, Playwright etc.), Programmiersprachen (z.B. Java, Python etc.) und dazugehöriger Skript-Erstellung mit Erzeugung von dafür vorgesehen Testdaten Reichen Sie als Beleg für das Vorliegen der Anforderungen der technischen Leistungsfähigkeit die Eigenerklärung zur Anzahl der Fachkräfte mit der Anlage "Eigenerklärung Fachkräfte" ein.
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Durchschnittliche Personalstärke
Fortsetzung der Anforderungen zu "Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen": 2.2.6 Fachkraft Software-Entwickler*in (Senioritätenstufe "Experte") (EA 08) Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte in der Anlage "Eigenerklärung Fachkräfte" die Anzahl der technischen Fachkräfte an, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Es bestehen folgende Mindestanforderungen: Im Bereich der Werk- und Dienstleistungen wird für das hiesige Verfahren folgende Mindestzahl pro Vertragsjahr gefordert: - Software-Entwickler*in: 1 technische Fachkraft (VZÄ). Reichen Sie dazu bitte einen Nachweis in Form der ausgefüllten Anlage "Eigenerklärung Fachkräfte" ein. Der/die Software-Entwickler*in muss die folgenden Anforderungen erfüllen: Allgemeine Anforderungen an das externe Unterstützungspersonal: - Sehr gute Kenntnis der deutschen Sprache in Wort und Schrift, (jeweils mindestens C2 nach CEFR) - Bereitschaft zur Verpflichtung gemäß VerpflG und Verpflichtung auf das Daten-geheimnis gemäß § 53 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) - Bereitschaft zur Sicherheitsüberprüfung Niveau Ü2 gemäß Sicherheits-überprüfungsgesetz (SÜG) Fachliche Anforderungen: Für die hiesige Fachkraft ergibt sich hinsichtlich der nachfolgend aufgeführten fachlichen Anforderungen die notwendige Praxiserfahrung und projektspezifische Leistungserbringung der in dieser Rolle relevanten Senioritätenstufe "Experte" mit Expertenkenntnissen aus der übergreifenden Vorgabe für EA 4 bis EA 13 zu den Senioritätenstufen. Die Fachkraft Software-Entwickler*in (Senioritätenstufe "Experte") muss die folgenden fachlichen Anforderungen erfüllen: Expertenkenntnisse in der Qualitätssicherung von u.a. User Stories, Epics Expertenkenntnisse in der Qualitätssicherung der Entwicklungsergebnisse für die koordinierten Entwicklungspakete Expertenkenntnisse zu Java, Spring und Spring Boot Framework im Enterprise Umfeld Expertenkenntnisse zum Umgang mit JavaScript / TypeScript und JavaScript-basierte Web-Frameworks Vertiefte Kenntnisse kryptographischer Verfahren und Einsatz von digitalen Signaturen und Zertifikaten Expertenkenntnisse zu relationalen Datenbanken und Datenbankabfragesprachen (SQL) Vertiefte Kenntnisse zum Umgang mit Cloudtechnologien (z.B. Spring Cloud, Kubernetes, OpenShift) und Containervirtualisierungen (z.B. Docker) Expertenkenntnisse im Dependency-Management wie Maven, NPM oder gleichwertige Technologien Expertenkenntnisse zum Umgang mit Versionsverwaltungssystemen wie Git Expertenkenntnisse zur Entwicklung von Java-Anwendungen und Webanwendungen Vertiefte Kenntnisse zur Entwicklung barrierefreier Webapplikationen Vertiefte Kenntnisse zur Umsetzung von automatisieren Tests mit entsprechenden Technologien/ Tools (z.B. Jenkins, Playwright etc.), Programmiersprachen (z.B. Java, Python etc.) und dazugehöriger Skript-Erstellung mit Erzeugung von dafür vorgesehen Testdaten Reichen Sie als Beleg für das Vorliegen der Anforderungen der technischen Leistungsfähigkeit die Eigenerklärung zur Anzahl der Fachkräfte mit der Anlage "Eigenerklärung Fachkräfte" ein. 2.2.7 Fachkraft Systemadministrator*in (Senioritätenstufe "Senior") (EA 09) Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte in der Anlage "Eigenerklärung Fachkräfte" die Anzahl der technischen Fachkräfte an, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Es bestehen folgende Mindestanforderungen: Im Bereich der Werk- und Dienstleistungen wird für das hiesige Verfahren folgende Mindestzahl pro Vertragsjahr gefordert: - Systemadministrator*in: 2 technische Fachkräfte (VZÄ). Reichen Sie dazu bitte einen Nachweis in Form der ausgefüllten Anlage "Eigenerklärung Fachkräfte" ein. Der/die Systemadministrator *in muss die folgenden Anforderungen erfüllen: Allgemeine Anforderungen an das externe Unterstützungspersonal: -Sehr gute Kenntnis der deutschen Sprache in Wort und Schrift, (jeweils mindestens C2 nach CEFR) - Bereitschaft zur Verpflichtung gemäß VerpflG und Verpflichtung auf das Daten-geheimnis gemäß § 53 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) - Bereitschaft zur Sicherheitsüberprüfung Niveau Ü2 gemäß Sicherheits-überprüfungsgesetz (SÜG) Fachliche Anforderungen: Für die hiesige Fachkraft ergibt sich hinsichtlich der nachfolgend aufgeführten fachlichen Anforderungen die notwendige Praxiserfahrung und projektspezifische Leistungserbringung der in dieser Rolle relevanten Senioritätenstufe "Senior" mit vertieften Kenntnissen aus der übergreifenden Vorgabe für EA 4 bis EA 13 zu den Senioritätenstufen. Die Fachkraft Systemadministrator*in (Senioritätenstufe "Senior") muss die folgenden fachlichen Anforderungen erfüllen: Vertiefte Kenntnisse zu Cloudtechnologien Vertiefte Kenntnisse in der Administration von Servern und Betriebssystemen (Linux) Vertiefte Kenntnisse in Netzwerkprotokollen und -diensten (z.B. TCP/IP, DNS, DHCP) Vertiefte Kenntnisse kryptographischer Verfahren und Einsatz von digitalen Signaturen und Zertifikaten Vertiefte Kenntnisse in Netzwerksicherheit, Verschlüsselung und Zugriffskontrollen Vertiefte Kenntnisse zu virtualisierten Umgebungen und Cloud-Diensten Vertiefte Kenntnisse in IT-Sicherheit und Datenschutz Vertiefte Kenntnisse zu Monitoring- und Backup-Tools Vertiefte Kenntnisse zum Aufbau und zum Umgang mit verteilten Systemen (inkl. Georedundanz) Vertiefte Kenntnisse zum Konfigurieren und Überwachen von verteilten Systemen sowohl auf Applikationsservern als auch in cloudbasierten Umgebungen Reichen Sie als Beleg für das Vorliegen der Anforderungen der technischen Leistungsfähigkeit die Eigenerklärung zur Anzahl der Fachkräfte mit der Anlage "Eigenerklärung Fachkräfte" ein.
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Anzahl Führungskräfte (Jahresdurchschnitt)
Fortsetzung der Anforderungen zu "Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen": 2.2.8 Fachkraft Systemintegrator*in (Senioritätenstufe "Senior") (EA 10) Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte in der Anlage "Eigenerklärung Fachkräfte" die Anzahl der technischen Fachkräfte an, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Es bestehen folgende Mindestanforderungen: Im Bereich der Werk- und Dienstleistungen wird für das hiesige Verfahren folgende Mindestzahl pro Vertragsjahr gefordert: - Systemintegrator*in: 1 technische Fachkraft (VZÄ). Reichen Sie dazu bitte einen Nachweis in Form der ausgefüllten Anlage "Eigenerklärung Fachkräfte" ein. Der/die Systemintegrator*in muss die folgenden Anforderungen erfüllen: Allgemeine Anforderungen an das externe Unterstützungspersonal: - Sehr gute Kenntnis der deutschen Sprache in Wort und Schrift, (jeweils mindestens C2 nach CEFR) - Bereitschaft zur Verpflichtung gemäß VerpflG und Verpflichtung auf das Daten-geheimnis gemäß § 53 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) - Bereitschaft zur Sicherheitsüberprüfung Niveau Ü2 gemäß Sicherheits-überprüfungsgesetz (SÜG) Fachliche Anforderungen: Für die hiesige Fachkraft ergibt sich hinsichtlich der nachfolgend aufgeführten fachlichen Anforderungen die notwendige Praxiserfahrung und projektspezifische Leistungserbringung der in dieser Rolle relevanten Senioritätenstufe "Senior" mit vertieften Kenntnissen aus der übergreifenden Vorgabe für EA 4 bis EA 13 zu den Senioritätenstufen. Die Fachkraft Systemintegrator*in (Senioritätenstufe "Senior") muss die folgenden fachlichen Anforderungen erfüllen: Vertiefte Kenntnisse zu verteilten Systemen mit einer Vielzahl an Komponenten Vertiefte Kenntnisse in der Anwendung von Build- und Deployment-Automatisierung (z.B. Gitlab, Jenkins) Vertiefte Kenntnisse von Werkzeugen zum Konfigurationsmanagement (Puppet, Ansible) Vertiefte Kenntnisse zu Versionsverwaltungssystemen und im Dependency - Management, mit Maven und NPM oder gleichwertigen Technologien Vertiefte Kenntnisse zum Aufsetzen von CI/CD-Pipelines für Java- und JavaScript / TypeScript - Komponenten Vertiefte Kenntnisse zu Cloudtechnologien, insbesondere im Konfigurationsmanagement, mit Software - Containern und deren Orchestrierung sowie auch dem Aufsetzen von CI/CD - Pipelines unter der Verwendung von Containern Vertiefte Kenntnisse im Bereich von DevSecOps Vertiefte Kenntnisse zum Aufbau und zum Umgang mit verteilten Systemen (inkl. Georedundanz) Reichen Sie als Beleg für das Vorliegen der Anforderungen der technischen Leistungsfähigkeit die Eigenerklärung zur Anzahl der Fachkräfte mit der Anlage "Eigenerklärung Fachkräfte" ein. 2.2.9 Fachkraft Datenbank-Administrator*in (Senioritätenstufe "Experte") (EA 11) Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte in der Anlage "Eigenerklärung Fachkräfte" die Anzahl der technischen Fachkräfte an, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Es bestehen folgende Mindestanforderungen: Im Bereich der Werk- und Dienstleistungen wird für das hiesige Verfahren folgende Mindestzahl pro Vertragsjahr gefordert: - Datenbank-Administrator*in: 1 technische Fachkraft (VZÄ). Reichen Sie dazu bitte einen Nachweis in Form der ausgefüllten Anlage "Eigenerklärung Fachkräfte" ein. Der/die Datenbank-Administrator*in muss die folgenden Anforderungen erfüllen: Allgemeine Anforderungen an das externe Unterstützungspersonal: - Sehr gute Kenntnis der deutschen Sprache in Wort und Schrift, (jeweils mindestens C2 nach CEFR) - Bereitschaft zur Verpflichtung gemäß VerpflG und Verpflichtung auf das Daten-geheimnis gemäß § 53 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) - Bereitschaft zur Sicherheitsüberprüfung Niveau Ü2 gemäß Sicherheits-überprüfungsgesetz (SÜG) Fachliche Anforderungen: Für die hiesige Fachkraft ergibt sich hinsichtlich der nachfolgend aufgeführten fachlichen Anforderungen die notwendige Praxiserfahrung und projektspezifische Leistungserbringung der in dieser Rolle relevanten Senioritätenstufe "Experte" mit Expertenkenntnissen aus der übergreifenden Vorgabe für EA 4 bis EA 13 zu den Senioritätenstufen. Die Fachkraft Datenbank-Administrator*in (Senioritätenstufe "Experte") muss die folgenden fachlichen Anforderungen erfüllen: Expertenkenntnisse von Datenbankstruktur und -theorie Expertenkenntnisse in Datenbank-Optimierung und -performance-Tuning Expertenkenntnisse in Datenbankmanagement-Systemen (Oracle, MySQL) Expertenkenntnisse in Oracle Cluster-Technologie (RAC) Vertiefte Kenntnisse in Oracle GoldenGate Expertenkenntnisse in Disaster-Recovery und Datenbank-Backup-Verfahren Vertiefte Kenntnisse der Betriebssysteme (Windows, Linux) Reichen Sie als Beleg für das Vorliegen der Anforderungen der technischen Leistungsfähigkeit die Eigenerklärung zur Anzahl der Fachkräfte mit der Anlage "Eigenerklärung Fachkräfte" ein.
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Nachunternehmer-Anteil
Fortsetzung der Anforderungen zu "Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen": 2.2.10 Fachkraft Prüfer*in (Senioritätenstufe "Senior") (EA 12) Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte in der Anlage "Eigenerklärung Fachkräfte" die Anzahl der technischen Fachkräfte an, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Es bestehen folgende Mindestanforderungen: Im Bereich der Werk- und Dienstleistungen wird für das hiesige Verfahren folgende Mindestzahl pro Vertragsjahr gefordert: - Prüfer*in: 1 technische Fachkraft (VZÄ). Reichen Sie dazu bitte einen Nachweis in Form der ausgefüllten Anlage "Eigenerklärung Fachkräfte" ein. Der/die Prüfer *in muss die folgenden Anforderungen erfüllen: Allgemeine Anforderungen an das externe Unterstützungspersonal: - Sehr gute Kenntnis der deutschen Sprache in Wort und Schrift, (jeweils mindestens C2 nach CEFR) - Bereitschaft zur Verpflichtung gemäß VerpflG und Verpflichtung auf das Daten-geheimnis gemäß § 53 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) - Bereitschaft zur Sicherheitsüberprüfung Niveau Ü2 gemäß Sicherheits-überprüfungsgesetz (SÜG) Fachliche Anforderungen: Für die hiesige Fachkraft ergibt sich hinsichtlich der nachfolgend aufgeführten fachlichen Anforderungen die notwendige Praxiserfahrung und projektspezifische Leistungserbringung der in dieser Rolle relevanten Senioritätenstufe "Senior" mit vertieften Kenntnissen aus der übergreifenden Vorgabe für EA 4 bis EA 13 zu den Senioritätenstufen. Die Fachkraft Prüfer *in (Senioritätenstufe "Senior") muss die folgenden fachlichen Anforderungen erfüllen: Vertiefte Kenntnisse in der Qualitätssicherung von Softwareprodukten sowie von Testfällen und des Testvorgehens Vertiefte Kenntnisse in der Beschreibung von manuellen und automatisierten Testfällen Vertiefte Kenntnisse im Umgang mit Testmanagementtools bzw. Werkzeugen Vertiefte Kenntnisse zur Durchführung von Software-Tests in einem Enterprise Umfeld mit verteilten Komponenten (inkl. Georedundanz) Reichen Sie als Beleg für das Vorliegen der Anforderungen der technischen Leistungsfähigkeit die Eigenerklärung zur Anzahl der Fachkräfte mit der Anlage "Eigenerklärung Fachkräfte" ein. 2.2.11 Fachkraft Technische*r Autor*in (Senioritätenstufe "Senior") (EA 13) Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte in der Anlage "Eigenerklärung Fachkräfte" die Anzahl der technischen Fachkräfte an, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Es bestehen folgende Mindestanforderungen: Im Bereich der Werk- und Dienstleistungen wird für das hiesige Verfahren folgende Mindestzahl pro Vertragsjahr gefordert: - Technische*r Autor*in: 1 technische Fachkraft (VZÄ). Reichen Sie dazu bitte einen Nachweis in Form der ausgefüllten Anlage "Eigenerklärung Fachkräfte" ein. Der/die Technische*r Autor*in muss die folgenden Anforderungen erfüllen: Allgemeine Anforderungen an das externe Unterstützungspersonal: - Sehr gute Kenntnis der deutschen Sprache in Wort und Schrift, (jeweils mindestens C2 nach CEFR) - Bereitschaft zur Verpflichtung gemäß VerpflG und Verpflichtung auf das Daten-geheimnis gemäß § 53 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) - Bereitschaft zur Sicherheitsüberprüfung Niveau Ü2 gemäß Sicherheits-überprüfungsgesetz (SÜG) Fachliche Anforderungen: Für die hiesige Fachkraft ergibt sich hinsichtlich der nachfolgend aufgeführten fachlichen Anforderungen die notwendige Praxiserfahrung und projektspezifische Leistungserbringung der in dieser Rolle relevanten Senioritätenstufe "Senior" mit vertieften Kenntnissen aus der übergreifenden Vorgabe für EA 4 bis EA 13 zu den Senioritätenstufen. Die Fachkraft Technische*r Autor*in (Senioritätenstufe "Senior") muss die folgenden fachlichen Anforderungen erfüllen: Vertiefte Kenntnisse in der Erstellung von UML-Diagrammen Vertiefte Kenntnisse in Textverarbeitungsprogrammen und Erstellung von Präsentationen Vertiefte Kenntnisse in der Erstellung barrierefreier Dokumente (Beispiele Word, PowerPoint, PDF, etc.). Reichen Sie als Beleg für das Vorliegen der Anforderungen der technischen Leistungsfähigkeit die Eigenerklärung zur Anzahl der Fachkräfte mit der Anlage "Eigenerklärung Fachkräfte" ein.
Weitere Anforderungen
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Qualitätsmanagement-Zertifikat (unabhängige Stelle)
2.3 Technische Ausrüstung und Maßnahmen zur Qualitätssicherung 2.3.1 Vorlage einer Zertifizierung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung auf dem Gebiet der Informationssicherheit (DIN EN ISO/IEC 27001) (EA 14) Es bestehen folgende Mindestanforderungen: Die Maßnahmen zur Qualitätssicherung auf dem Gebiet der Informationssicherheit und Informationssicherheitsmanagementsysteme müssen dem Standard DIN EN ISO/IEC 27001 Informationssicherheit, Cybersicherheit und Datenschutz - Informationssicherheitsmanagementsysteme - Anforderungen genügen. Der Bieter hat für die Geltungsbereiche Softwareentwicklung und betriebliche Services eine gültige Bescheinigung einer unabhängigen Stelle, die akkreditiert ist, mit dem Angebot einzureichen. Es werden auch gleichwertige Bescheinigungen von akkreditierten Stellen aus anderen Staaten anerkannt. Konnte der Bieter aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, die betreffenden Bescheinigungen nicht innerhalb einer angemessenen Frist einholen, so werden auch andere Unterlagen über gleichwertige Qualitätssicherungssysteme anerkannt, sofern der Bieter nachweist, dass die vorgeschlagenen Qualitätssicherungsmaßnahmen der geforderten Qualitätssicherungsnorm entsprechen. Dazu sind (a) die anderen Unterlagen über gleichwertige Qualitätssicherungssysteme einzureichen sowie auf einer gesonderten Anlage nachvollziehbare Ausführungen einzureichen, (b) warum die betreffenden Bescheinigungen nicht innerhalb einer angemessenen Frist eingeholt werden konnten und (c) warum die vom Bieter vorgeschlagenen Qualitätssicherungsmaßnahmen der geforderten Qualitätssicherungsnorm entsprechen. 2.3.2 Vorlage einer Zertifizierung über allgemeine Maßnahmen zur Qualitätssicherung (DIN EN ISO 9001) (EA 15) Es bestehen folgende Mindestanforderungen: Die allgemeinen Maßnahmen zur Qualitätssicherung müssen dem Standard DIN EN ISO 9001 Anforderungen an Qualitätsmanagementsysteme genügen. Der Bieter hat für die Geltungsbereiche Softwareentwicklung und damit verbundene IT-Dienstleistungen eine gültige Bescheinigung einer unabhängigen Stelle, die akkreditiert ist, mit dem Angebot einzureichen. Es werden auch gleichwertige Bescheinigungen von akkreditierten Stellen aus anderen Staaten anerkannt. Konnte der Bieter aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, die betreffenden Bescheinigungen nicht innerhalb einer angemessenen Frist einholen, so werden auch andere Unterlagen über gleichwertige Qualitätssicherungssysteme anerkannt, sofern der Bieter nachweist, dass die vorgeschlagenen Qualitätssicherungsmaßnahmen der geforderten Qualitätssicherungsnorm entsprechen. Dazu sind (a) die anderen Unterlagen über gleichwertige Qualitätssicherungssysteme einzureichen sowie auf einer gesonderten Anlage nachvollziehbare Ausführungen einzureichen, (b) warum die betreffenden Bescheinigungen nicht innerhalb einer angemessenen Frist eingeholt werden konnten und (c) warum die vom Bieter vorgeschlagenen Qualitätssicherungsmaßnahmen der geforderten Qualitätssicherungsnorm entsprechen
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen.
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