Modernisierung HCI-Cluster-Infrastruktur
KI Die BREPARK GmbH beabsichtigt die Modernisierung ihrer HCI-Cluster-Infrastruktur.
BREPARK GmbH · Bremen · Bremen · Öffentliches Unternehmen
Angebote bis 27.10.2026, 10:00 Uhr (noch 1 Tage)
Die BREPARK GmbH beabsichtigt die Einführung eines zentralen Serviceportals zur Digitalisie-rung und Optimierung der Kundenverwaltung sowie der damit verbundenen Geschäftsprozesse. Das zukünftige System soll als zentrale Plattform für die Verwaltung von Kund:innen, Verträgen, Zugangsmedien, Abrechnungen und der Kommunikation mit Kund:innen dienen. Der geplante Leistungsumfang umfasst insbesondere die Bereitstellung, Einrichtung, Anpassung und den Betrieb eines integrierten Serviceportals mit folgenden Komponenten: Endkundenportal (EKP): Ein digitales Portal, über das Kund:innen eigenständig Dienstleistungen der BREPARK GmbH nut-zen können. Hierzu gehören insbesondere die Registrierung, Verwaltung von Kundendaten, Ab-schluss und Verwaltung von Verträgen, Einsicht in Parkvorgänge und Rechnungen sowie die Kom-munikation mit der BREPARK GmbH. Mitarbeitenden-Portal (MA-Portal): Eine zentrale Arbeitsoberfläche für Mitarbeitende der BREPARK GmbH zur Verwaltung und Bear-beitung von Kundenvorgängen. Dies umfasst insbesondere die Pflege von Kundendaten, Bearbei-tung von Vertragsanfragen, Verwaltung von Verträgen und Zugangsmedien, Durchführung von Prüf- und Freigabeprozessen sowie die Unterstützung der internen Verwaltungsprozesse. Geschäftskundenportal (GKP): Die Lösung muss ein Geschäftskunden-Portal bereitstellen, über das berechtigte Geschäftskun-den ihre vertragsbezogenen Daten und Zugangsberechtigungen eigenständig verwalten können. BREPARK bewirtschaftet im Auftrag Dritter verschiedene Parkeinrichtungen und verwaltet dabei unter anderem Dauerparkberechtigungen für Geschäftskunden. Aktuell werden rund 7.000 Zu-gangsmedien für Geschäftskunden betreut. Ziel ist es, den Geschäftskunden eine digitale Möglichkeit zur eigenständigen Verwaltung ihrer Berechtigungen und Zugangsmedien bereitzustellen und dadurch administrative Prozesse zu ver-einfachen. Das Serviceportal ist in die bestehende Systemlandschaft der BREPARK GmbH zu integrieren. Hierzu gehören insbesondere die Anbin
Die vollständige Beschreibung ist für registrierte Nutzer verfügbar.
Der Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
Branche: IT & Digitalisierung
Das Wichtigste auf einen Blick
Die BREPARK GmbH plant die Einführung eines zentralen Serviceportals zur Digitalisierung der Kundenverwaltung und Geschäftsprozesse.
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Mindestens 3 Bewerber
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
Preis (Gewichtung: 50%)
Konzeptionelle Darstellung der Projektumsetzung
Erfüllung der qualitativen B-Kriterien
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Mit dem Teilnahmeantrag hat der Bewerber min. 1 Referenz über die Erbringung vergleichbarer Leistungen aus den letzten drei Geschäftsjahren vorzulegen.
Vergleichbar ist eine Referenz, welche die Bereitstellung eines Software-Systems für die Einrichtung eines Service-Portals oder einer Digitalen Kundenverwaltung mit vergleichbarem Leistungsumfang für einen öffentlichen Auftraggeber oder einen privatwirtschaftlichen Auftraggeber betrifft.
Wird keine vergleichbare Referenz vorgelegt, führt dies zum Ausschluss vom Vergabeverfahren.
Der Auftraggeber begrenzt die Mindestanzahl an Bewerbern, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, gemäß § 51 Abs. 2 VgV auf 3 Bewerber. Die Höchstzahl wird auf 5 Bewerber begrenzt. Die Auswahl der Bewerber wird wie folgt vorgenommen:
10 Punkte = Der Bewerber verfügt über min. 5 vergleichbare Referenzen aus
den letzten 3 Geschäftsjahren
5 Punkte = Der Bewerber verfügt über min. 3 vergleichbare Referenzen aus
den letzten 3 Geschäftsjahren
3 Punkte = Der Bewerber verfügt über min. 2 vergleichbare Referenzen aus
den letzten 3 Geschäftsjahren
0 Punkte = Der Bewerber verfügt über 1 vergleichbare Referenz aus den letzten 5 Geschäftsjahren
Bei Punktgleichheit auf dem für die Begrenzung der Teilnehmerzahl maßgeblichen Rang kann die festgelegte Höchstzahl von fünf Bewerbern überschritten werden. In diesem Fall werden alle Bewerber mit gleicher Punktzahl zur Abgabe eines Angebots aufgefordert.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
a) Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß der §§ 160 ff. GWB bei der unter "Überprüfungsstelle" genannten Stelle einleiten. b) der Antrag ist unzulässig, soweit - der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. c) Die Ausführung zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. b) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit. Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag gemäß § 160 GWB bei der unten genannten Überprüfungsstelle gestellt werden. Bieter müssen Vergabeverstöße unverzüglich bei oben genanntem Beschaffer unter Angabe der oben genannten internen Kennung rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB informiert.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Basierend auf 49 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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