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Straßenreinigung Hansestadt Anklam
Hansestadt Anklam · Anklam · Mecklenburg-Vorpommern · Kommunaler Auftraggeber
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenStraßenreinigung mit Großkehrmaschine🏆 Remondis Vorpommern Greifswald GmbH · Ueckermünde
- Remondis Vorpommern Greifswald GmbH · Ueckermünde
Bieter-Übersicht: 2 Angebote eingegangen, 1 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Regelmäßige maschinelle Straßenreinigung und Kehrgutentsorgung im Stadtgebiet Anklam sowie in Pelsin und Stretense.
- Jährlich ca. 150 Tonnen Kehrgut sind zu entsorgen; Transportkosten sind separat aufzuführen.
- Sonderreinigungen auf Abruf nach Veranstaltungen, Straßenarbeiten oder Unwettern sind möglich.
- Es handelt sich um eine offene Dienstleistungsausschreibung mit dem CPV-Code 90610000.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Die Hansestadt Anklam schreibt die maschinelle Straßenreinigung einschließlich Kehrgutentsorgung im gesamten Stadtgebiet aus.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis
Preis = 100% Der niedrigste Angebotspreis erhält 100 Punkte. Die Bewertung der übrigen Angebote erfolgt nach folgender Formel: P = (Preis des günstigsten wertbaren Angebots / Angebotspreis) × 100
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
§ 160 GWB Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Hansestadt Anklam
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 106 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Remondis Vorpommern Greifswald GmbHZuschlagswert 116.393 €1 Veröffentlichung
- 18.06.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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