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Los 1: Go4S4 - Migration auf H4S4
Competence Center Hessische Hochschulen TU Darmstadt · Darmstadt · Hessen · Körperschaft des öffentlichen Rechts (Land)
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Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenLos 1: Go4S4 - Migration auf H4S4🏆 mindsquare AG · Bielefeld
- mindsquare AG · Bielefeld
Bieter-Übersicht: 2 Angebote eingegangen, davon 1 Auftragnehmer namentlich publiziert: mindsquare AG. Die übrigen 1 Angebote stammen von unterlegenen Bietern — diese werden in deutschen Vergabeergebnissen üblicherweise nicht namentlich genannt.
Beschreibung
Die Leistungen sind in zwei Lose aufgeteilt: - Los 1: Go4S4 - Migration auf H4S4 - Los 2: Go4S4 - Migration auf S/4HANA Die beiden Lose werden in zwei getrennten Vergabeverfahren vergeben. Sie können sich für eines der beiden Lose oder für beide Lose bewerben Die hessischen Hochschulen migrieren ihre gemeinsame SAP-HCM-Systemlandschaft im CCHH-Verbund im Brownfield-Ansatz auf H4S4. Ziel ist eine stabile und zukunftsfähige Plattform im Rahmen des Gesamtprojekts "Digitalisierung in der Verwaltung mit S/4HANA". Der Auftrag umfasst Planung und Durchführung der technischen Konvertierung, Abstimmung mit dem Projekt aus Los 2 (Migration auf S/4HANA), Sicherung sämtlicher Funktionen und Schnittstellen inkl. hochschulindividueller Add-ons, Einbindung der Key User sowie Roll-out und Hypercare bis zum Go-Live spätestens Ende 2027; die kontinuierliche Abbildung von rund 45.000 Personalvorgängen ist sicherzustellen. Nähere Informationen zum Leistungsumfang sind der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlage) zu entnehmen.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Qualität 70 %
`Gesamtkonzept und Vorgehensmodell (45 %) und `Präsentation des Gesamtkonzepts" (25 %).
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Preis 30 %
Preis bestehend aus : Gesamtpreis Werkleistungen (20 %), Gesamtpreis Dienstleistungen (5 %), Höhe des Stundensatzes (5 %)
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Es wir auf § 160 Abs. 3 GWB verwiesen, der wie folgt lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Ferner wird auf § 135 GWB verwiesen: "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1.gegen § 134 verstoßen hat oder 2.den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags einschließlich einer Zusammenfassung der einschlägigen Gründe entsprechend § 134 Absatz 1 Satz 1 unter Berücksichtigung von Absatz 3 Satz 2, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, sofern in der Bekanntmachung die Angaben entsprechend Absatz 3 Satz 2 enthalten sind."
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 5.760.000 €1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 153 Tage nach Fristende
Auftragnehmer mindsquare AG1 Veröffentlichung
- 02.03.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
Preiseinschätzung
Basierend auf 2.891 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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