Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Bauwesen & Infrastruktur
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Bauauftrag EU-Oberschwelle

Energiespar-Contracting CBF

Charité - Universitätsmedizin Berlin · Berlin · Berlin · Körperschaft des öffentlichen Rechts (Land)

Angebote bis 03.07.2026, 11:00 Uhr (noch 18 Tage)

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Beschreibung

Die Charité - Universitätsmedizin Berlin (Charité) möchte mit dem Energiespar-Contracting ihren seit 2016 beschrittenen Weg zur verstärkten Senkung ihrer CO2-Emissionen trotz gleichzeitigem Flächenwachstum intensivieren. Dabei bietet das Energiespar-Contracting am CBF einen universell gestaltbaren Lösungsansatz, um mit Hilfe von relevanten und monetär gesicherten Energieeffizienz- und Einsparmaßnahmen, den CO2-Footprint signifikant zu reduzieren. Als zentrale Treiber der Emissionen stehen am unter Denkmalschutz stehenden CBF der gesamte Bereich der haus- und gebäudetechnischen Anlagen mit seiner zumeist veralteten Technik zur Kälte- und Dampferzeugung inkl. ihren überdimensionierten Infrastrukturen im strategischen Fokus. Zusätzlich erfordert der bauliche Zustand der Gebäude, der zu 60% vor 1980 erbaut wurden einen hohen Sanierungsaufwand. Gegenstand der Ausschreibung ist die Umsetzung von Energieeffizienzmaßnamen in den Objekten des CBF im Rahmen eines Einspargarantie-Vertrags ESGV (Vertrag über Planung, Durchführung und Betreuung von Bau- und sonstigen Leistungen) gekoppelt mit einer selbständigen monetären Einspargarantieverpflichtung des Auftragnehmers (sogenanntes Energiespar-Contracting – ESC). Die Ausführung erfolgt unter Aufrechterhaltung des Krankenhausbetriebs am CBF. Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), siehe Vergabeunterlagen. Nähere Informationen können den auf der Vergabeplattform der Charité zur Verfügung gestellten Unterlagen entnommen werden. Nähere Informationen können den auf der Vergabeplattform der Charité (https://vergabeplattform.charite.de) zur Verfügung gestellten Unterlagen entnommen werden.

KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: Bauwesen & Infrastruktur

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Gegenstand ist die Planung, Durchführung und Betreuung von Energieeffizienzmaßnahmen im Rahmen eines Energiespar-Contracting-Vertrags.
  • Fokus liegt auf der Modernisierung veralteter haustechnischer Anlagen und der Sanierung denkmalgeschützter Gebäude.
  • Der Auftragnehmer übernimmt eine selbständige monetäre Einspargarantieverpflichtung.
  • Die Ausführung muss unter Aufrechterhaltung des Krankenhausbetriebs erfolgen.
  • Besondere Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) sind zu beachten.

Die Ausschreibung betrifft die Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen im Rahmen eines Energiespar-Contracting-Vertrags (ESGV) am CBF der Charité.

Der Fokus liegt auf der Modernisierung veralteter haustechnischer Anlagen und der Sanierung von Gebäuden, die größtenteils vor 1980 erbaut wurden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zu einer monetären Einspargarantie.

Weitere Eignungskriterien: Details in der vollständigen Analyse.

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Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung

Zweistufiges Verfahren (Bewerberlimitierung)

3–3 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 1 · Energiespar-Contracting CBF
  • Umsetzungskonzept 40 %
    Qualität

    siehe Verfahrensbeschreibung

  • Beteiligung des Auftraggebers an den Einsparungen 10 %
    Preis

    siehe Verfahrensbeschreibung

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Anforderungen an Bieter (Eignung)

Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.

Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit

  • Berufshaftpflichtversicherung

    Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung entweder mittels des beigefügten Formblatts oder der Kopie des Nachweises. Anhand dies Eignung Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssummen von - 5,0 Mio. EUR für Personenschäden, - 1,0 Mio. EUR für Sachschäden und - 0,5 Mio. EUR für Vermögensschäden Die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen. Die Betriebshaftpflichtversicherung muss bei einem in einem Mitgliedstadt der EU oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen bestehen oder eine solche Versicherung im Falle der Auftragserteilung abschließen wird. In allen Versicherungen darf die Selbstbeteiligung pro Schadensfall 10.000,- Euro nicht übersteigen.

  • Gesamtjahresumsatz

    Gefordert ist der Gesamtjahresumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren (2022, 2023, 2024) sowie der Jahresumsatz mit vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren (2022, 2023, 2024). Vergleichbar sind Leistungen über die Durchführung eines Energiesparcontractings. Als Mindestanforderung nachzuweisen ist - ein durchschnittlicher Gesamtjahresumsatz von mindestens 10 Mio. Euro pro Jahr sowie - ein durchschnittlicher Umsatz mit vergleichbaren Leistungen in Höhe von 1,5 Mio. Euro pro Jahr jeweils in den vergangenen 3 Geschäftsjahren (2022, 2023 und 2024). Die Auswahlentscheidung gem. § 51 VgV erfolgt gemäß der nachfolgenden Kriterien. Die Einzelheiten ergeben sich aus der den Vergabeunterlagen beigefügten Verfahrensbeschreibung nebst beigefügter Matrix für die Eignungskriterien.. Die Bewertung des durchschnittlichen Gesamtjahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen erfolgt mittels linearer Interpolation. Erreicht oder überschreitet der durchschnittliche Jahresumsatz das Zehnfache des festgelegten Mindestkriteriums, werden 5 Punkte vergeben. Entspricht der durchschnittliche Jahresumsatz lediglich dem Mindestkriterium, wird 1 Punkt als Mindestpunktzahl vergeben. Zwischenwerte werden proportional und linear zwischen der Mindestpunktzahl von 1 Punkt und der Höchstpunktzahl von 5 Punkten interpoliert. Die Bewertung des durchschnittlichen Jahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen erfolgt mittels linearer Interpolation. Erreicht oder überschreitet der durchschnittliche Jahresumsatz das Zehnfache des festgelegten Mindestkriteriums, werden 5 Punkte vergeben. Entspricht der durchschnittliche Jahresumsatz lediglich dem Mindestkriterium oder unterschreitet dieses, wird 1 Punkt vergeben. Zwischenwerte werden proportional und linear zwischen 1 Punkt und der Höchstpunktzahl von 5 Punkten interpoliert.

Technische & berufliche Leistungsfähigkeit

  • Referenzen (vergleichbare Lieferungen)

    Gefordert sind mindestens 3 Unternehmensreferenzen aus den letzten 12 Jahren (2014 bis 2025 oder aktueller) über früher ausgeführte oder laufende vergleichbare Aufträge nach abgeschlossener und bestätigter Feinanalyse. Leistungsstände vor bestätigter Feinanalyse können nicht gewertet werden. Vergleichbar sind Leistungen über Energiesparcontracting-Projekte. Nachzuweisen sind 3 Referenzen über vergleichbare Leistungen die folgende Merkmale erfüllen: Bei mindestens 1 der 3 Referenzen muss der Referenzgeber eine Einrichtung des Gesundheitswesens (Klinikum) oder ein Universitätsklinikum oder eine univsersitätsmedizinische Einrichtung sein. Die folgenden Anforderungen gelten für jede der 3 Referenzen a) Die Referenz bezieht sich auf eine vergleichbare Leistung mithin auf eine Leistung über Energiesparcontracting-Projekte. b) Die Anzahl der einbezogenen Gebäude auf einer Liegenschaft muss mindestens 5 Gebäude betragen. c) Die Gesamthöhe der Energiekosten (Baseline) muss mind. 500.000 € netto betragen d) Investitionskosten (Planung und Ausführung) müssen mind. 350.000 € netto betragen. e) Der Einsparerfolg - Prozentsatz der jährlichen monetären Einsparungen muss mind. 5 % pro Jahr betragen. f) Die vermiedenen jährlichen CO2-Emissionen müssen mind. 75 Tonnen pro Jahr betragen. Die Auswahlentscheidung gem. § 51 VgV erfolgt gemäß der nachfolgenden Kriterien. Die Einzelheiten ergeben sich aus der den Vergabeunterlagen beigefügten Verfahrensbeschreibung nebst beigefügter Matrix für die Eignungskriterien. Hinsichtlich der Bewertung der 1 Referenz mit einem Referenzgeber aus dem Bereich des Gesundheitswesen (Klinikum), eines Universitätsklinikums oder einer univsersitätsmedizinischen Einrichtung ist Folgendes zu beachten: Bei Kriterium a) mithin der Vergleichbarkeit der Leistung erfolgt die Punktevergabe wie folgt: Die Referenz für das umgesetzte ESC-Projekt entspricht hinsichtlich Umfang und Inhalt den gemäß der Auftragsbekanntmachung zu erwartenden Leistungen. (trifft vollständig zu = 10 Punkte; trifft überwiegend zu = 7,5 Punkte; trifft zu = 5 Punkte; trifft teilweise zu = 2,5 Punkte; trifft nahezu nicht zu = 0 Punkte) Hinsichtlich der Bewertung der übrigen 2 Referenzen ohne Bezug zum Gesundheitswesen ist Folgendes zu beachten: Bei Kriterium a) mithin der Vergleichbarkeit der Leistung erfolgt die Punktevergabe wie folgt: Die Referenz für das umgesetzte ESC-Projekt entspricht hinsichtlich Umfang und Inhalt den gemäß der Auftragsbekanntmachung zu erwartenden Leistungen. (trifft vollständig zu = 5 Punkte; trifft überwiegend zu = 3,75 Punkte; trifft zu = 2,5 Punkte; trifft teilweise zu = 1,25 Punkte; trifft nahezu nicht zu = 0 Punkte) Hinsichtlich der Bewertung aller 3 Referenzen ist weiterhin Folgendes zu beachten: Bei Kriterium b) mithin der Anzahl der Gebäude auf einer Liegenschaft von mind. 5 Gebäuden bei einer jeden Referenz handelt es sich um eine reine Mindestanforderungen, so dass keine weitere Punktebewertung erfolgt. Die Punktebewertung jeder der 3 Referenzen für die übrigen Kriterien c) bis einschließlich f) erfolgt mittels linearer Interpolation. Bei Kriterium c) mithin der Gesamthöhe der Energiekosten bei einer jeden Referenz ist der Ausgangspunkt die Mindestpunktzahl von 1 Punkt je Referenz. Für Werte oberhalb des jeweiligen Mindestwertes von 500.000 € netto erhöht sich die Punktzahl proportional zur Differenz zwischen dem erreichten Istwert und dem festgelegten Mindestwert. Die Berechnung erfolgt anhand des Verhältnisses dieser Wertdifferenz zur maximal möglichen Wertspanne zwischen Mindestkriterium und dem zehnfachen Mindestkriterium. Die maximal erreichbare Punktzahl wird dabei um den bereits vergebenen Basispunkt reduziert. Bei Kriterium d) mithin der Gesamthöhe der Investitionskosten ist der Ausgangspunkt die Mindestpunktzahl von 1 Punkt je Referenz. Für Werte oberhalb des jeweiligen Mindestwertes von 350.000 € netto erhöht sich die Punktzahl proportional zur Differenz zwischen dem erreichten Istwert und dem festgelegten Mindestwert. Die Berechnung erfolgt anhand des Verhältnisses dieser Wertdifferenz zur maximal möglichen Wertspanne zwischen Mindestkriterium und dem zwanzigfachen Mindestkriterium. Die maximal erreichbare Punktzahl wird dabei um den bereits vergebenen Basispunkt reduziert. Bei Kriterium e) mithin der Einsparerfolg in Prozent bei einer jeden Referenz ist der Ausgangspunkt die Mindestpunktzahl von 1 Punkt je Referenz. Für Werte oberhalb des jeweiligen Mindestwertes von 5 % pro Jahr erhöht sich die Punktzahl proportional zur Differenz zwischen dem erreichten Istwert und dem festgelegten Mindestwert. Die Berechnung erfolgt anhand des Verhältnisses dieser Wertdifferenz zur maximal möglichen Wertspanne zwischen Mindestkriterium und dem sechsfachen Mindestkriterium. Die maximal erreichbare Punktzahl wird dabei um den bereits vergebenen Basispunkt reduziert. Bei Kriterium f) mithin den vermiedenen jährlichen CO2-Emissionen bei einer jeden Referenz ist der Ausgangspunkt die Mindestpunktzahl von 1 Punkt je Referenz. Für Werte oberhalb des jeweiligen Mindestwertes von mind. 75 Tonnen pro Jahr erhöht sich die Punktzahl proportional zur Differenz zwischen dem erreichten Istwert und dem festgelegten Mindestwert. Die Berechnung erfolgt anhand des Verhältnisses dieser Wertdifferenz zur maximal möglichen Wertspanne zwischen Mindestkriterium und dem zehnfachen Mindestkriterium. Die maximal erreichbare Punktzahl wird dabei um den bereits vergebenen Basispunkt reduziert.

  • Durchschnittliche Personalstärke

    Gefordert ist die Angabe der Anzahl sämtlicher durchschnittlich angestellten Mitarbeiter in den letzten 3 Geschäftsjahren (2022, 2023 und 2024) sowie die Angabe der Anzahl der durchschnittlich angestellten Mitarbeiter in den letzten 3 Geschäftsjahren (2022, 2023 und 2024) für Energiesparcontracting-Projekte Als Mindestanforderung nachzuweisen ist - ein jährlicher Durchschnitt von 100 Mitarbeiter in den letzten drei Geschäftsjahren (2022, 2023 und 2024) sowie - ein jährlicher Durchschnitt von 6 Mitarbeitern in den letzten drei Geschäftsjahren (2022, 2023 und 2024) für vergleichbare Leistungen mithin im Bereich des Energiesparcontractings. Die Auswahlentscheidung gem. § 51 VgV erfolgt gemäß der nachfolgenden Kriterien. Die Einzelheiten ergeben sich aus der den Vergabeunterlagen beigefügten Verfahrensbeschreibung nebst beigefügter Matrix für die Eignungskriterien. Die Bewertung der durchschnittlichen Anzahl angestellter Mitarbeiter erfolgt mittels linearer Interpolation. Erreicht oder überschreitet die durchschnittliche Mitarbeiteranzahl das Zehnfache des festgelegten Mindestkriteriums, werden 5 Punkte vergeben. Entspricht die durchschnittliche Mitarbeiteranzahl dem Mindestkriterium oder unterschreitet dieses, wird 1 Punkt vergeben. Zwischenwerte werden proportional und linear zwischen 1 Punkt und der Höchstpunktzahl von 5 Punkten berechnet. Grundlage hierfür ist die Differenz zwischen der tatsächlich nachgewiesenen durchschnittlichen Mitarbeiteranzahl und dem Mindestwert im Verhältnis zur Spannweite zwischen dem Mindestkriterium und dessen zehnfachem Wert. Erreicht oder überschreitet der durchschnittliche Jahresumsatz das Zehnfache des festgelegten Mindestkriteriums, werden 5 Punkte vergeben. Entspricht der durchschnittliche Jahresumsatz lediglich dem Mindestkriterium, wird 1 Punkt als Mindestpunktzahl vergeben. Zwischenwerte werden proportional und linear zwischen der Mindestpunktzahl von 1 Punkt und der Höchstpunktzahl von 5 Punkten interpoliert. Die Bewertung der durchschnittlichen Anzahl angestellter Mitarbeiter im Bereich ESC-Projekte erfolgt mittels linearer Interpolation. Erreicht oder überschreitet der durchschnittliche Jahresumsatz das Zehnfache des festgelegten Mindestkriteriums, werden 5 Punkte vergeben. Entspricht der durchschnittliche Jahresumsatz lediglich dem Mindestkriterium, wird 1 Punkt als Mindestpunktzahl vergeben. Zwischenwerte werden proportional und linear zwischen der Mindestpunktzahl von 1 Punkt und der Höchstpunktzahl von 5 Punkten interpoliert.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Erfüllen Sie diese Anforderungen?

Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil prüfen wir Ihre Eignung gegen diese Anforderungen — und gegen jede neue Ausschreibung. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

  • Nachforderung teilweise möglich

    Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.

  • Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 GWB). Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o.a. Fristengelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekannt-machung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung Sie sind hier noch 18 Tage

    Angebote werden eingeholt

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    Frist-Reminder T-7/T-3/T-1 per Email ab 9 €/Mo. Plus Merken & Pipeline für weitere Ausschreibungen.

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  2. Vergabeergebnis

    Angebotsfrist läuft noch

    0 Veröffentlichungen

Preiseinschätzung

Basierend auf 12.214 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 91.851 €
Median 248.761 €
Oberes Quartil 600.810 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Bekanntmachung über die zentrale Vergabeplattform des Bundes. Vollständige Vergabeunterlagen und Angebotsabgabe auf der Original-Plattform der Vergabestelle:

Vergabestelle

Charité - Universitätsmedizin Berlin · Berlin

zentrale-vergabestelle-vol@charite.de
+49 00000000

Stammdaten
Angebotsfrist 03.07.2026, 11:00 Uhr (noch 18 Tage)

Verfahrens-Ausblick

  1. Publikation 04.06.2026
  2. Angebotsfrist 03.07.2026
  3. Wertung ca. 04.07.2026
  4. Vertragsabschluss typisch ca. 05.08.2026

    Ø 62 Tage nach Publikation · Branchen-Median

Schätzungen basieren auf 70635 vergleichbaren Vergaben in Bauwesen & Infrastruktur. Kein verbindlicher Zeitplan für dieses Verfahren.

Vergabenummer AB 73/26
Verfahrensart Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Auftragsart Bauauftrag
Schwierigkeit Hoch
Standort Berlin, Berlin
Veröffentlicht 04.06.2026
CPV-Codes (2) 45262640 · Bauleistungen
45251230 · Bauleistungen
(Was ist das?)
Erfüllungsort Berlin
Rückfrage an die Vergabestelle stellen über die Bieterkommunikation im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de)
Nebenangebote nicht zugelassen

Vergabe-Status (?)
Verfahren laufend
Angebotsfrist läuft noch

Ø Bieter in der Branche 7.1

Historischer Durchschnitt aus 321.410 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 91%

Anteil der erfassten Verfahren in Bauwesen & Infrastruktur mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 98.207 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 62 Tage
Schätzwert-Abweichung -4%
KMU-Bieteranteil 9%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Berlin
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Alert für ähnliche Ausschreibungen
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Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Charité - Universitätsmedizin Berlin. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Berlin, Berlin

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 4/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Auftragswert

Daten korrigieren →