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Energiespar-Contracting CBF
Charité - Universitätsmedizin Berlin · Berlin · Berlin · Körperschaft des öffentlichen Rechts (Land)
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Beschreibung
Die Charité - Universitätsmedizin Berlin (Charité) möchte mit dem Energiespar-Contracting ihren seit 2016 beschrittenen Weg zur verstärkten Senkung ihrer CO2-Emissionen trotz gleichzeitigem Flächenwachstum intensivieren. Dabei bietet das Energiespar-Contracting am CBF einen universell gestaltbaren Lösungsansatz, um mit Hilfe von relevanten und monetär gesicherten Energieeffizienz- und Einsparmaßnahmen, den CO2-Footprint signifikant zu reduzieren. Als zentrale Treiber der Emissionen stehen am unter Denkmalschutz stehenden CBF der gesamte Bereich der haus- und gebäudetechnischen Anlagen mit seiner zumeist veralteten Technik zur Kälte- und Dampferzeugung inkl. ihren überdimensionierten Infrastrukturen im strategischen Fokus. Zusätzlich erfordert der bauliche Zustand der Gebäude, der zu 60% vor 1980 erbaut wurden einen hohen Sanierungsaufwand. Gegenstand der Ausschreibung ist die Umsetzung von Energieeffizienzmaßnamen in den Objekten des CBF im Rahmen eines Einspargarantie-Vertrags ESGV (Vertrag über Planung, Durchführung und Betreuung von Bau- und sonstigen Leistungen) gekoppelt mit einer selbständigen monetären Einspargarantieverpflichtung des Auftragnehmers (sogenanntes Energiespar-Contracting – ESC). Die Ausführung erfolgt unter Aufrechterhaltung des Krankenhausbetriebs am CBF. Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), siehe Vergabeunterlagen. Nähere Informationen können den auf der Vergabeplattform der Charité zur Verfügung gestellten Unterlagen entnommen werden. Nähere Informationen können den auf der Vergabeplattform der Charité (https://vergabeplattform.charite.de) zur Verfügung gestellten Unterlagen entnommen werden.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Gegenstand ist die Planung, Durchführung und Betreuung von Energieeffizienzmaßnahmen im Rahmen eines Energiespar-Contracting-Vertrags.
- Fokus liegt auf der Modernisierung veralteter haustechnischer Anlagen und der Sanierung denkmalgeschützter Gebäude.
- Der Auftragnehmer übernimmt eine selbständige monetäre Einspargarantieverpflichtung.
- Die Ausführung muss unter Aufrechterhaltung des Krankenhausbetriebs erfolgen.
- Besondere Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) sind zu beachten.
Die Ausschreibung betrifft die Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen im Rahmen eines Energiespar-Contracting-Vertrags (ESGV) am CBF der Charité.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
3–3 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Umsetzungskonzept 40 %Qualität
siehe Verfahrensbeschreibung
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Beteiligung des Auftraggebers an den Einsparungen 10 %Preis
siehe Verfahrensbeschreibung
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung entweder mittels des beigefügten Formblatts oder der Kopie des Nachweises. Anhand dies Eignung Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssummen von - 5,0 Mio. EUR für Personenschäden, - 1,0 Mio. EUR für Sachschäden und - 0,5 Mio. EUR für Vermögensschäden Die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen. Die Betriebshaftpflichtversicherung muss bei einem in einem Mitgliedstadt der EU oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen bestehen oder eine solche Versicherung im Falle der Auftragserteilung abschließen wird. In allen Versicherungen darf die Selbstbeteiligung pro Schadensfall 10.000,- Euro nicht übersteigen.
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Gesamtjahresumsatz
Gefordert ist der Gesamtjahresumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren (2022, 2023, 2024) sowie der Jahresumsatz mit vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren (2022, 2023, 2024). Vergleichbar sind Leistungen über die Durchführung eines Energiesparcontractings. Als Mindestanforderung nachzuweisen ist - ein durchschnittlicher Gesamtjahresumsatz von mindestens 10 Mio. Euro pro Jahr sowie - ein durchschnittlicher Umsatz mit vergleichbaren Leistungen in Höhe von 1,5 Mio. Euro pro Jahr jeweils in den vergangenen 3 Geschäftsjahren (2022, 2023 und 2024). Die Auswahlentscheidung gem. § 51 VgV erfolgt gemäß der nachfolgenden Kriterien. Die Einzelheiten ergeben sich aus der den Vergabeunterlagen beigefügten Verfahrensbeschreibung nebst beigefügter Matrix für die Eignungskriterien.. Die Bewertung des durchschnittlichen Gesamtjahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen erfolgt mittels linearer Interpolation. Erreicht oder überschreitet der durchschnittliche Jahresumsatz das Zehnfache des festgelegten Mindestkriteriums, werden 5 Punkte vergeben. Entspricht der durchschnittliche Jahresumsatz lediglich dem Mindestkriterium, wird 1 Punkt als Mindestpunktzahl vergeben. Zwischenwerte werden proportional und linear zwischen der Mindestpunktzahl von 1 Punkt und der Höchstpunktzahl von 5 Punkten interpoliert. Die Bewertung des durchschnittlichen Jahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen erfolgt mittels linearer Interpolation. Erreicht oder überschreitet der durchschnittliche Jahresumsatz das Zehnfache des festgelegten Mindestkriteriums, werden 5 Punkte vergeben. Entspricht der durchschnittliche Jahresumsatz lediglich dem Mindestkriterium oder unterschreitet dieses, wird 1 Punkt vergeben. Zwischenwerte werden proportional und linear zwischen 1 Punkt und der Höchstpunktzahl von 5 Punkten interpoliert.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Lieferungen)
Gefordert sind mindestens 3 Unternehmensreferenzen aus den letzten 12 Jahren (2014 bis 2025 oder aktueller) über früher ausgeführte oder laufende vergleichbare Aufträge nach abgeschlossener und bestätigter Feinanalyse. Leistungsstände vor bestätigter Feinanalyse können nicht gewertet werden. Vergleichbar sind Leistungen über Energiesparcontracting-Projekte. Nachzuweisen sind 3 Referenzen über vergleichbare Leistungen die folgende Merkmale erfüllen: Bei mindestens 1 der 3 Referenzen muss der Referenzgeber eine Einrichtung des Gesundheitswesens (Klinikum) oder ein Universitätsklinikum oder eine univsersitätsmedizinische Einrichtung sein. Die folgenden Anforderungen gelten für jede der 3 Referenzen a) Die Referenz bezieht sich auf eine vergleichbare Leistung mithin auf eine Leistung über Energiesparcontracting-Projekte. b) Die Anzahl der einbezogenen Gebäude auf einer Liegenschaft muss mindestens 5 Gebäude betragen. c) Die Gesamthöhe der Energiekosten (Baseline) muss mind. 500.000 € netto betragen d) Investitionskosten (Planung und Ausführung) müssen mind. 350.000 € netto betragen. e) Der Einsparerfolg - Prozentsatz der jährlichen monetären Einsparungen muss mind. 5 % pro Jahr betragen. f) Die vermiedenen jährlichen CO2-Emissionen müssen mind. 75 Tonnen pro Jahr betragen. Die Auswahlentscheidung gem. § 51 VgV erfolgt gemäß der nachfolgenden Kriterien. Die Einzelheiten ergeben sich aus der den Vergabeunterlagen beigefügten Verfahrensbeschreibung nebst beigefügter Matrix für die Eignungskriterien. Hinsichtlich der Bewertung der 1 Referenz mit einem Referenzgeber aus dem Bereich des Gesundheitswesen (Klinikum), eines Universitätsklinikums oder einer univsersitätsmedizinischen Einrichtung ist Folgendes zu beachten: Bei Kriterium a) mithin der Vergleichbarkeit der Leistung erfolgt die Punktevergabe wie folgt: Die Referenz für das umgesetzte ESC-Projekt entspricht hinsichtlich Umfang und Inhalt den gemäß der Auftragsbekanntmachung zu erwartenden Leistungen. (trifft vollständig zu = 10 Punkte; trifft überwiegend zu = 7,5 Punkte; trifft zu = 5 Punkte; trifft teilweise zu = 2,5 Punkte; trifft nahezu nicht zu = 0 Punkte) Hinsichtlich der Bewertung der übrigen 2 Referenzen ohne Bezug zum Gesundheitswesen ist Folgendes zu beachten: Bei Kriterium a) mithin der Vergleichbarkeit der Leistung erfolgt die Punktevergabe wie folgt: Die Referenz für das umgesetzte ESC-Projekt entspricht hinsichtlich Umfang und Inhalt den gemäß der Auftragsbekanntmachung zu erwartenden Leistungen. (trifft vollständig zu = 5 Punkte; trifft überwiegend zu = 3,75 Punkte; trifft zu = 2,5 Punkte; trifft teilweise zu = 1,25 Punkte; trifft nahezu nicht zu = 0 Punkte) Hinsichtlich der Bewertung aller 3 Referenzen ist weiterhin Folgendes zu beachten: Bei Kriterium b) mithin der Anzahl der Gebäude auf einer Liegenschaft von mind. 5 Gebäuden bei einer jeden Referenz handelt es sich um eine reine Mindestanforderungen, so dass keine weitere Punktebewertung erfolgt. Die Punktebewertung jeder der 3 Referenzen für die übrigen Kriterien c) bis einschließlich f) erfolgt mittels linearer Interpolation. Bei Kriterium c) mithin der Gesamthöhe der Energiekosten bei einer jeden Referenz ist der Ausgangspunkt die Mindestpunktzahl von 1 Punkt je Referenz. Für Werte oberhalb des jeweiligen Mindestwertes von 500.000 € netto erhöht sich die Punktzahl proportional zur Differenz zwischen dem erreichten Istwert und dem festgelegten Mindestwert. Die Berechnung erfolgt anhand des Verhältnisses dieser Wertdifferenz zur maximal möglichen Wertspanne zwischen Mindestkriterium und dem zehnfachen Mindestkriterium. Die maximal erreichbare Punktzahl wird dabei um den bereits vergebenen Basispunkt reduziert. Bei Kriterium d) mithin der Gesamthöhe der Investitionskosten ist der Ausgangspunkt die Mindestpunktzahl von 1 Punkt je Referenz. Für Werte oberhalb des jeweiligen Mindestwertes von 350.000 € netto erhöht sich die Punktzahl proportional zur Differenz zwischen dem erreichten Istwert und dem festgelegten Mindestwert. Die Berechnung erfolgt anhand des Verhältnisses dieser Wertdifferenz zur maximal möglichen Wertspanne zwischen Mindestkriterium und dem zwanzigfachen Mindestkriterium. Die maximal erreichbare Punktzahl wird dabei um den bereits vergebenen Basispunkt reduziert. Bei Kriterium e) mithin der Einsparerfolg in Prozent bei einer jeden Referenz ist der Ausgangspunkt die Mindestpunktzahl von 1 Punkt je Referenz. Für Werte oberhalb des jeweiligen Mindestwertes von 5 % pro Jahr erhöht sich die Punktzahl proportional zur Differenz zwischen dem erreichten Istwert und dem festgelegten Mindestwert. Die Berechnung erfolgt anhand des Verhältnisses dieser Wertdifferenz zur maximal möglichen Wertspanne zwischen Mindestkriterium und dem sechsfachen Mindestkriterium. Die maximal erreichbare Punktzahl wird dabei um den bereits vergebenen Basispunkt reduziert. Bei Kriterium f) mithin den vermiedenen jährlichen CO2-Emissionen bei einer jeden Referenz ist der Ausgangspunkt die Mindestpunktzahl von 1 Punkt je Referenz. Für Werte oberhalb des jeweiligen Mindestwertes von mind. 75 Tonnen pro Jahr erhöht sich die Punktzahl proportional zur Differenz zwischen dem erreichten Istwert und dem festgelegten Mindestwert. Die Berechnung erfolgt anhand des Verhältnisses dieser Wertdifferenz zur maximal möglichen Wertspanne zwischen Mindestkriterium und dem zehnfachen Mindestkriterium. Die maximal erreichbare Punktzahl wird dabei um den bereits vergebenen Basispunkt reduziert.
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Durchschnittliche Personalstärke
Gefordert ist die Angabe der Anzahl sämtlicher durchschnittlich angestellten Mitarbeiter in den letzten 3 Geschäftsjahren (2022, 2023 und 2024) sowie die Angabe der Anzahl der durchschnittlich angestellten Mitarbeiter in den letzten 3 Geschäftsjahren (2022, 2023 und 2024) für Energiesparcontracting-Projekte Als Mindestanforderung nachzuweisen ist - ein jährlicher Durchschnitt von 100 Mitarbeiter in den letzten drei Geschäftsjahren (2022, 2023 und 2024) sowie - ein jährlicher Durchschnitt von 6 Mitarbeitern in den letzten drei Geschäftsjahren (2022, 2023 und 2024) für vergleichbare Leistungen mithin im Bereich des Energiesparcontractings. Die Auswahlentscheidung gem. § 51 VgV erfolgt gemäß der nachfolgenden Kriterien. Die Einzelheiten ergeben sich aus der den Vergabeunterlagen beigefügten Verfahrensbeschreibung nebst beigefügter Matrix für die Eignungskriterien. Die Bewertung der durchschnittlichen Anzahl angestellter Mitarbeiter erfolgt mittels linearer Interpolation. Erreicht oder überschreitet die durchschnittliche Mitarbeiteranzahl das Zehnfache des festgelegten Mindestkriteriums, werden 5 Punkte vergeben. Entspricht die durchschnittliche Mitarbeiteranzahl dem Mindestkriterium oder unterschreitet dieses, wird 1 Punkt vergeben. Zwischenwerte werden proportional und linear zwischen 1 Punkt und der Höchstpunktzahl von 5 Punkten berechnet. Grundlage hierfür ist die Differenz zwischen der tatsächlich nachgewiesenen durchschnittlichen Mitarbeiteranzahl und dem Mindestwert im Verhältnis zur Spannweite zwischen dem Mindestkriterium und dessen zehnfachem Wert. Erreicht oder überschreitet der durchschnittliche Jahresumsatz das Zehnfache des festgelegten Mindestkriteriums, werden 5 Punkte vergeben. Entspricht der durchschnittliche Jahresumsatz lediglich dem Mindestkriterium, wird 1 Punkt als Mindestpunktzahl vergeben. Zwischenwerte werden proportional und linear zwischen der Mindestpunktzahl von 1 Punkt und der Höchstpunktzahl von 5 Punkten interpoliert. Die Bewertung der durchschnittlichen Anzahl angestellter Mitarbeiter im Bereich ESC-Projekte erfolgt mittels linearer Interpolation. Erreicht oder überschreitet der durchschnittliche Jahresumsatz das Zehnfache des festgelegten Mindestkriteriums, werden 5 Punkte vergeben. Entspricht der durchschnittliche Jahresumsatz lediglich dem Mindestkriterium, wird 1 Punkt als Mindestpunktzahl vergeben. Zwischenwerte werden proportional und linear zwischen der Mindestpunktzahl von 1 Punkt und der Höchstpunktzahl von 5 Punkten interpoliert.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 GWB). Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o.a. Fristengelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekannt-machung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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3 Veröffentlichungen
- 10.06.2026 Auch in TED EU publiziert
- Frist 03.07.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
- Frist 03.07.2026 Korrektur durch das Amt für Veröffentlichungen
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Vergabeergebnis
Angebotsfrist läuft noch
0 Veröffentlichungen
Preiseinschätzung
Basierend auf 12.214 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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