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Bewachung der Liegenschaften des BPA und Absicherung von Veranstaltungen („Wachschutz 2026“)
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung · Berlin · Berlin · Oberste Bundesbehörde
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Vergabe-Ergebnis
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Auftragnehmer veröffentlicht.
Hinweis: Die Vergabestelle hat den Auftragnehmer nicht im strukturierten Datenfeld winner hinterlegt. Da das Sieger-Flag selec-w gesetzt ist, genau ein Bieter publiziert wurde und ein Vertrag abgeschlossen ist, ist Securitas GmbH Sicherheitsdienste mit hoher Wahrscheinlichkeit der Auftragnehmer. Diese Zuordnung ist heuristisch — verbindlich ist nur die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Leistungsgegenstand sind Bewachungsleistungen für die Liegenschaften des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung (BPA) mit seinen Dienstsitzen in Berlin und Bonn sowie die Erbringung von Sicherheitsdienstleitungen im Zusammenhang mit Veranstaltungen der Bundesregierung im Zuständigkeitsbereich des BPA. Um die Sicherheit der Dienstsitze in Berlin und Bonn sowie bei Veranstaltungen - insbesondere mit Schutzpersonen - auch deutschlandweit zu gewährleisten, soll durch den Auftragnehmer Wachpersonal in adäquater Zahl und mit qualifizierter Ausbildung bereitgestellt werden. Darüber hinaus soll im Fall einer sich ändernden Sicherheitslage bei Bedarf spezielles technisches Equipment, zugehöriges Bedienpersonal sowie zusätzliches Personal für besondere Situationen bereitgestellt werden. Eine ausführliche Darstellung der zu erbringenden Leistung ist dem Vertrag sowie der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 50 %
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Qualität 50 %
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen ist Folgendes zu beachten: • Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrags mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung. • Nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: • der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der in § 134 Abs. 2 GWB geregelten Frist, nach deren Verstreichen ein Zuschlag erteilt werden darf, bleibt unberührt, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, • mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 102 Tage nach Fristende
Auftragsvolumen (Rahmen) 24.000.000 €1 Veröffentlichung
- 30.06.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 424 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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