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Erneuerung eines Durchlassbauwerkes mit Neubau eines Regenwasserkanals und eines Regenrückhaltebeckens in der Ortsgemeinde Simmern
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur · Montabaur · Rheinland-Pfalz · Kommunaler Auftraggeber
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Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbildes Ingenieurbauwerke für Abwasserentsorgung und Wasserbau gemäß §§ 41 ff. HOAI zum Projekt Erneuerung eines Durchlassbauwerkes mit Neubau eines Regenwasserkanals und eines Regenrückhaltebeckens in der Ortsdurchfahrt K 113 „Hauptstraße“ in der Ortsgemeinde Simmern, sowie bauvorbereitende Leistungen. Die Ortsgemeinde Simmern/Ww (OG), die Verbandsgemeindewerke Montabaur (VGW) und der Landesbetrieb Mobilität (LBM) beabsichtigen in einer Gemeinschaftsmaßnahme, die Ortsdurchfahrt K 113 „Hauptstraße“ den gebundenen Oberbau der Fahrbahn zu erneuern (LBM), die Neugestaltung und den Ausbau der Nebenanlagen, einschl. Erneuerung der Straßenbeleuchtung (OG), im gesamten Streckenabschnitt die Wasserleitung (VGW), sowie den Durchlass eines Gewässers zu erneuern (OG) und einen Regenwasserkanal mit Regenrückhaltebecken erstmalig herzustellen. Die Länge der Ortsdurchfahrt beträgt rund 900 m. In der Ortsmitte sind zahlreiche Anschlüsse an Gemeindestraßen, sowie die Anbindung einer klassifizierten Straße (K 115) zu berücksichtigen. Die derzeitige Verkehrsbelastung der K 113 liegt bei 2.300 Fahrzeugen je Tag. Der Landesbetrieb beabsichtigt hinsichtlich der Fahrbahnbreiten, sowie Höhenlage, keine Veränderungen vorzunehmen. Lediglich der Knotenpunkt K 113/K 115 soll überplant und neu gegliedert bzw. ausgebaut werden. Der Landesbetrieb Mobilität wird die erforderlichen Planungs- und Ingenieurleistungen für die Erneuerung der Fahrbahn in Eigenleistung vornehmen. Die Planungs- und Ingenieurleistungen zur Neugestaltung der Nebenanlagen und zur Erneuerung der Wasserleitung wurden bereits in einem separaten Verfahren ausgeschrieben. Mit diesen Planungs- und Ingenieurleistungen einschl. Bauüberwachung ist die Ingenieurgesellschaft artec mbH aus Limburg beauftragt. In dem nun durchzuführenden Verfahren zu berücksichtigenden Leistungen der Verbandsgemeindewerke beschränken sich auf die erstmalige Herstellung des Regenwasserkanals
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KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Ausschreibung für Ingenieurleistungen im Bereich Abwasserentsorgung und Wasserbau zur Erneuerung eines Durchlassbauwerkes, Neubau eines Regenwasserkanals und eines Regenrückhaltebeckens.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
3–3 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Nachweis einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 1,5 Mio EUR je Schadensfall für Personenschäden, sowie 750,000,00 EUR für sonstige Schäden, wobei der Betrag je Versicherungsjahr 2-fach maximiert sein muss. Alternativ kann eine Erklärung des Versicherungsgebers abgegeben werden, dass eine den nachfolgend benannten Anforderungen entsprechende Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall für das Projekt abgeschlossen wird. In diesem Fall ist spätestens vor Zuschlagserteilung ein entsprechender Nachweis unaufgefordert zu übergeben.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit: aa) Vergleichbare Referenzen zu den ausgeschriebenen Planungsleistungen (Ausschlusskriterium): a. Mindestens zwei Referenzen zur Erneuerung oder erstmaliger Herstellung von Leitungen für Abwasser mit zahlreichen Verknüpfungen und zahlreichen Zwangspunkten in Ortsdurchfahrten, Quartier- oder Sammelstraßen aus den letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren. Die Referenzen müssen die Leistungsphasen 1 bis 3, 5, 6, 8 und 9, sowie die örtliche Bauüberwachung umfassen, wobei die Leistungsphasen nicht zwingend alle in einem Referenzprojekt erbracht sein müssen. Die Leistungsphase 8 muss bis zum Ende Teilnahmefrist erbracht sein. (Anlage A 6.1) b. Mindestens zwei Referenzen zur erstmaligen Herstellung eines Erdbeckens als Regenrückhaltebecken aus den letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren. Die Referenz muss die Leistungsphasen 1 bis 6 ,8, 9, sowie die örtliche Bauüberwachung umfasssen, wobei die Leistungsphasen nicht zwingend alle in einem Referenzprojekt erbracht sein müssen. Die Leistungsphase 8 muss bis zum Ende Teilnahmefrist erbracht sein. (Anlage A 6.2) c. Mindestens eine Referenz zur Erneuerung oder erstmaliger Herstellung von Durchlassbauwerken von Fließgewässern aus den letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren. Die Referenz muss die Leistungsphasen 1 bis 6, 8, 9 umfassen, wobei die Leistungsphasen nicht zwingend alle in einem Referenzprojekt erbracht sein müssen. Die Leistungsphase 8 muss bis zum Ende Teilnahmefrist erbracht sein. (Anlage A 6.3) BEACHTE: Über die Mindestanzahl (Ausschlusskriterium) hinausgehenden Referenzen fließen in die Wertung der Eignung ein, siehe Anlage A9. bb) Erklärung über die durchschnittliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens im Zeitraum von 2022 bis zum Ende der Teilnahmefrist. Mindestanforderung: In diesem Zeitraum müssen mindestens 2 Ingenieure (Dipl.-Ing FH/TH/TU / B-Eng. / M-Eng.) mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung im Unternehmen beschäftigt sein. cc) Angabe des Projektleiters, des stellvertretenden Projektleisters, der Projektarbeiter in den Bereichen Grundleistungen Leistungsphase 1 bis 5, Vorbereitung der Vergabe, Bauoberleitung, örtliche Bauüberwachung und der weiteren Mitglieder des Projektteams welche die Leistung erbringen werden. Der Projektleiter und Stellvertreter müssen als berufliche Qualifikation mindestens den Abschluss eines Bauingenieurstudiums (Diplom-Ingenieur/in (FH) oder Bachelor/in) nachweisen und über mindestens 5 Jahre einschlägige Berufserfahrung verfügen. Der Projektbearbeiter für die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 5 für den Bereich Tiefbauarbeiten im Abwasserbereich muss mindestens dem Abschluss eines Bauingenieurstudiums (Diplom-Ingenieur/in (FH) oder Bachelor/in) vorweisen und über 3 Jahre Berufserfahrung verfügen. Die, für die Entscheidung der wasserrechtlichen Behörde erforderlichen, Pläne und Unterlagen müssen von fachkundigen Personen erstellt werden. Fachkundige Person ist, wer in der von der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz geführten Liste (Planvorlageberechtigte Wasserwirtschaft nach §103 Landeswassergesetz) eingetragen ist. Der Projektbearbeiter für den Bereich Vorbereitung der Vergabe von Tiefbaumaßnahmen im Abwasserbereich muss mindestens dem Abschluss eines Bauingenieurstudiums (Diplom-Ingenieur/in (FH) oder Bachelor/in) und über 3 Jahre Berufserfahrung verfügen. Der Projektbearbeiter, der die Bauoberleitung für den Bereich Tiefbauarbeiten im Abwasserbereich wahrnehmen soll, muss mindestens den Abschluss eines Bauingenieurstudiums (Diplom-Ingenieur/in (FH) oder Bachelor/in) vorweisen und über 5 Jahre Berufserfahrung verfügen. Der Projektbearbeiter, der für die örtliche Bauüberwachung für den Bereich Tiefbau im Abwasserbereich wahrnehmen soll, muss den Abschluss eines Bauingenieurstudiums oder Bauwirtschaftsstudiums (Diplom-Ingenieur/in (FH) oder Bachelor/in) mit einer Berufserfahrung von 3 Jahren oder eines staatlich geprüfte Bautechnikers im Tiefbau mit einer Berufserfahrung von 5 Jahren vorweisen. Alle weiteren Mitglieder müssen über 3 Jahre Berufserfahrung verfügen. Hierbei handelt es sich um Ausschlusskriterien. Das vom Bewerber benannte Projektteam wird Inhalt des Angebotes im Verhandlungsverfahren und im Zuschlagsfalle Vertragsbestandteil. Ein Austausch von Projektteammitgliedern ist nur mit Zustimmung des Auftraggebers möglich. (Anlage A 8) BEACHTE: Über die Mindestberufserfahrung (Ausschlusskriterium) hinausgehenden Berufserfahrung fließen in die Wertung der Eignung ein, siehe Anlage A9. Im Falle von Bewerbergemeinschaften sind die vorgenannten Nachweise und Erklärungen unter a) für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben. Bei den geforderten Nachweisen und Erklärungen unter b) und c) ist es ausreichend, wenn ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft diese erbringt. Beruft sich ein Bewerber hinsichtlich der wirtschaftlichen finanziellen, technischen oder beruflichen Leistungsfähigkeit auf einen Nachunternehmer gemäß Anlage A 5, so sind die erforderlichen Erklärungen und Nachweise des Nachunternehmers gesondert beizufügen. Die oben aufgeführten Nachweise und Erklärungen sind zusammen mit dem Teilnahmeantrag (Anlage A 1) einzureichen. Die für den Teilnahmewettbewerb auszufüllenden Unterlagen befinden sich in Anlage A.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Solche Anforderungen kommen wieder
Hier wurden Nachweise zu Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit verlangt. Für diese Ausschreibung ist die Frist vorbei — mit einem kostenlosen Suchprofil bekommen Sie vergleichbare Ausschreibungen am Tag der Veröffentlichung per E-Mail, statt sie Wochen später über eine Suchmaschine zu finden.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die Regelung des § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
2 Veröffentlichungen
- Frist 10.06.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
- 13.05.2025 Original-Veröffentlichung
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Wertung
Angebote werden geprüft
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Vergabeergebnis
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Preiseinschätzung
Basierend auf 6.609 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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