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TK-Schwangerschaftsapp
Techniker Krankenkasse · Hamburg · Hamburg · Körperschaft des öffentlichen Rechts (Bund)
Angebote bis 28.10.2026, 12:00 Uhr (noch 22 Tage)
Beschreibung
Die Aufgaben des AN umfassen insbesondere die folgenden Leistungen: Die Bereitstellung einer nativen, mobilen Smartphone-App für die Betriebssystemversionen iOS und Android. Dies inkludiert die nachfolgend aufgeführten funktionalen Anforderungen: - Den Betrieb, das Hosting (Backend und Monitoring) sowie die regelmäßige Pflege der App (Frontend und Backend). - Die Bereitstellung einer TK-internen Demoversion der App für Vertriebs- und Marketingzwecke, in der Betriebssystemversion iOS, die jederzeit verfügbar ist. - Die Bereitstellung einer Preview-Version der App in den Betriebssystemversionen iOS und Android, die jederzeit verfügbar ist. Die Preview-Version entspricht der Demoversion. Jedoch werden Änderungen der CMS Inhalte bereits vor Veröffentlichung angezeigt. - Die Bereitstellung einer Staging-Version der App in den Betriebssystemversionen iOS und Android, die jederzeit verfügbar ist. Die Staging-Version muss der Produktivumgebung weitestgehend entsprechend und dient der Validierung neuer Funktionen und Änderungen vor dem Release in die Produktivumgebung. - Die Bereitstellung eines Review-Modus der App in den Betriebssystemversionen iOS und Android. - Die Bereitstellung, Anpassung und Pflege von Schnittstellen bzw. Authentifizierungs-verfahren, im Einzelnen sind dies - Hebammensuche (Anbieter Keleya Digital-Health Solutions GmbH) - elektronische Leistungsbestätigung (Anbieter IQVIA Health System Service GmbH) - TK-HebammenBeratung (Anbieter Kinderheldin GmbH) - CMS - App-Analyse - Kontaktanliegen Registrierung und Accountlöschung (TK) - TK-App (Keycloak). - die Bereitstellung, Anpassung und Pflege hinzukommender Schnittstellen bzw. Authentifizierungsverfahren. - die kontinuierliche Weiterentwicklung der App in Zusammenarbeit und Abstimmung mit der TK mit dem Ziel, diese technisch auf dem neuesten Stand zu halten, um so eine möglichst hohe Attraktivität am Markt zu erreichen. - die Berücksichtigung der erforderlichen Kompatibilität zu weiteren digitalen Angebote
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KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: IT & Digitalisierung
Das Wichtigste auf einen Blick
- Auftragsgegenstand ist der Betrieb, die Pflege und Weiterentwicklung der TK-App "BabyZeit" für iOS und Android.
- Das Backend der App wird vom Auftragnehmer gehostet.
- Die Leistung umfasst auch die Beratung der Techniker Krankenkasse.
- Einzelheiten zu den Anforderungen und Eignungsnachweisen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Gegenstand der Ausschreibung ist der Betrieb, die Pflege und die Weiterentwicklung der TK-App "BabyZeit" für iOS und Android inklusive Hosting des Backends.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Die Prüfung der Teilnahmeanträge erfolgt nach den einschlägigen Vorschriften der VgV und des GWB und vollzieht sich in einem 3-stufigen Verfahren: 1.) Stufe Es wird geprüft, ob der Teilnahmeantrag alle geforderten Angaben und Unterlagen enthält. Die TK behält sich vor, fehlende Angaben und Unterlagen nach § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Dies gilt auch für mögliche Aufklärungen entsprechend § 15 Abs. 5 S. 1 VgV mit dem Ziel, von den Bietern zusätzliche Unterlagen zur Aufklärung, Verifizierung und Validierung der mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise anzufordern. Eine Nachforderung mit dem Ziel, Referenzen, die nicht den Mindestkriterien entsprechen, durch wertbare Referenzen zu ersetzen, findet nicht statt. Auch eine Nachforderung der freiwillig einzureichenden Referenzbescheinigungen zur Kundenzufriedenheit (Anlage E4) findet nicht statt; Die Möglichkeiten zur Nachforderung und Aufklärung begründen indes keine Verantwortung der TK für die Vollständigkeit des Teilnahmeantrags. Jeder Bieter bleibt für den Nachweis seiner Eignung und die Vollständigkeit seines Teilnahmeantrags allein verantwortlich. 2.) Stufe Es wird geprüft, ob der Bieter/die Bietergemeinschaft nach den von ihm/ihr eingereichten Angaben und Unterlagen bezüglich der wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit grundsätzlich geeignet erscheint, die zu vergebenden Leistungen vertragsgerecht auszuführen, insbesondere die festgelegten Mindestkriterien erfüllt. Bei Nichterfüllung der aufgestellten Mindestanforderungen, die sich aus dieser Anlage E1 ergeben, bleibt der Teilnahmeantrag des Bieters unberücksichtigt. 3.) Stufe Überschreitet die Anzahl geeigneter Bieter/Bietergemeinschaften die Anzahl der Bieter/Bietergemeinschaften, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden soll, wird eine differenzierte Eignungsprüfung vorgenommen, um den Bieterkreis zu reduzieren.“
Mindestens 3 Bewerber
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
-
Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
Geschätzter Gesamtauftragswert 1 €
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Gemäß § 160 GWB gilt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Geschätzter Wert 1 €1 Veröffentlichung
- Frist 28.10.2026 Original-Veröffentlichung · in oev + TED EU aktuell
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Wertung
nach Ablauf der Angebotsfrist
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
Basierend auf 3.171 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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