Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb IT & Digitalisierung
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Dienstleistungsauftrag EU-Oberschwelle

TK-Schwangerschaftsapp

Techniker Krankenkasse · Hamburg · Hamburg · Körperschaft des öffentlichen Rechts (Bund)

Angebote bis 28.10.2026, 12:00 Uhr (noch 22 Tage)

Beschreibung

Die Aufgaben des AN umfassen insbesondere die folgenden Leistungen: Die Bereitstellung einer nativen, mobilen Smartphone-App für die Betriebssystemversionen iOS und Android. Dies inkludiert die nachfolgend aufgeführten funktionalen Anforderungen: - Den Betrieb, das Hosting (Backend und Monitoring) sowie die regelmäßige Pflege der App (Frontend und Backend). - Die Bereitstellung einer TK-internen Demoversion der App für Vertriebs- und Marketingzwecke, in der Betriebssystemversion iOS, die jederzeit verfügbar ist. - Die Bereitstellung einer Preview-Version der App in den Betriebssystemversionen iOS und Android, die jederzeit verfügbar ist. Die Preview-Version entspricht der Demoversion. Jedoch werden Änderungen der CMS Inhalte bereits vor Veröffentlichung angezeigt. - Die Bereitstellung einer Staging-Version der App in den Betriebssystemversionen iOS und Android, die jederzeit verfügbar ist. Die Staging-Version muss der Produktivumgebung weitestgehend entsprechend und dient der Validierung neuer Funktionen und Änderungen vor dem Release in die Produktivumgebung. - Die Bereitstellung eines Review-Modus der App in den Betriebssystemversionen iOS und Android. - Die Bereitstellung, Anpassung und Pflege von Schnittstellen bzw. Authentifizierungs-verfahren, im Einzelnen sind dies - Hebammensuche (Anbieter Keleya Digital-Health Solutions GmbH) - elektronische Leistungsbestätigung (Anbieter IQVIA Health System Service GmbH) - TK-HebammenBeratung (Anbieter Kinderheldin GmbH) - CMS - App-Analyse - Kontaktanliegen Registrierung und Accountlöschung (TK) - TK-App (Keycloak). - die Bereitstellung, Anpassung und Pflege hinzukommender Schnittstellen bzw. Authentifizierungsverfahren. - die kontinuierliche Weiterentwicklung der App in Zusammenarbeit und Abstimmung mit der TK mit dem Ziel, diese technisch auf dem neuesten Stand zu halten, um so eine möglichst hohe Attraktivität am Markt zu erreichen. - die Berücksichtigung der erforderlichen Kompatibilität zu weiteren digitalen Angebote

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KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: IT & Digitalisierung

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Auftragsgegenstand ist der Betrieb, die Pflege und Weiterentwicklung der TK-App "BabyZeit" für iOS und Android.
  • Das Backend der App wird vom Auftragnehmer gehostet.
  • Die Leistung umfasst auch die Beratung der Techniker Krankenkasse.
  • Einzelheiten zu den Anforderungen und Eignungsnachweisen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Gegenstand der Ausschreibung ist der Betrieb, die Pflege und die Weiterentwicklung der TK-App "BabyZeit" für iOS und Android inklusive Hosting des Backends.

Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾

Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung

Verfahrensmerkmale

„Die Prüfung der Teilnahmeanträge erfolgt nach den einschlägigen Vorschriften der VgV und des GWB und vollzieht sich in einem 3-stufigen Verfahren: 1.) Stufe Es wird geprüft, ob der Teilnahmeantrag alle geforderten Angaben und Unterlagen enthält. Die TK behält sich vor, fehlende Angaben und Unterlagen nach § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Dies gilt auch für mögliche Aufklärungen entsprechend § 15 Abs. 5 S. 1 VgV mit dem Ziel, von den Bietern zusätzliche Unterlagen zur Aufklärung, Verifizierung und Validierung der mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise anzufordern. Eine Nachforderung mit dem Ziel, Referenzen, die nicht den Mindestkriterien entsprechen, durch wertbare Referenzen zu ersetzen, findet nicht statt. Auch eine Nachforderung der freiwillig einzureichenden Referenzbescheinigungen zur Kundenzufriedenheit (Anlage E4) findet nicht statt; Die Möglichkeiten zur Nachforderung und Aufklärung begründen indes keine Verantwortung der TK für die Vollständigkeit des Teilnahmeantrags. Jeder Bieter bleibt für den Nachweis seiner Eignung und die Vollständigkeit seines Teilnahmeantrags allein verantwortlich. 2.) Stufe Es wird geprüft, ob der Bieter/die Bietergemeinschaft nach den von ihm/ihr eingereichten Angaben und Unterlagen bezüglich der wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit grundsätzlich geeignet erscheint, die zu vergebenden Leistungen vertragsgerecht auszuführen, insbesondere die festgelegten Mindestkriterien erfüllt. Bei Nichterfüllung der aufgestellten Mindestanforderungen, die sich aus dieser Anlage E1 ergeben, bleibt der Teilnahmeantrag des Bieters unberücksichtigt. 3.) Stufe Überschreitet die Anzahl geeigneter Bieter/Bietergemeinschaften die Anzahl der Bieter/Bietergemeinschaften, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden soll, wird eine differenzierte Eignungsprüfung vorgenommen, um den Bieterkreis zu reduzieren.“

Zweistufiges Verfahren (Bewerberlimitierung)

Mindestens 3 Bewerber

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

  • Nachforderung fehlender Unterlagen möglich

    Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).

  • Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend

Geschätzter Gesamtauftragswert 1 €

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Gemäß § 160 GWB gilt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung Sie sind hier noch 22 Tage

    Angebote werden eingeholt

    Geschätzter Wert 1 €

    1 Veröffentlichung

    • Frist 28.10.2026 Original-Veröffentlichung · in oev + TED EU aktuell

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  2. Wertung

    nach Ablauf der Angebotsfrist

  3. Vergabeergebnis

    Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht

Preiseinschätzung

Basierend auf 3.171 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 264.640 €
Median 500.000 €
Oberes Quartil 2.506.196 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

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Vergabeunterlagen

Direkt beim Original-Portal abrufbar.

Stammdaten
Angebotsfrist 28.10.2026, 12:00 Uhr (noch 22 Tage)
Vergabenummer 26-09209
Verfahrensart Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Mittel KI
Auftraggeber Techniker Krankenkasse
Standort Hamburg, Hamburg
Veröffentlicht 01.10.2026
CPV-Code 72000000
IT-Dienstleistungen (Was ist das?)
Erfüllungsort Hamburg
Laufzeit 4 Jahre
Rückfrage an die Vergabestelle stellen über die Bieterkommunikation im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de)
Rahmen-Maximum 1 €

Alert für ähnliche Ausschreibungen
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Vergabe-Status (?)
Verfahren laufend
Angebotsfrist läuft noch

ⓘ Zuschlag noch nicht publiziert. Bei EU-Oberschwelle ist das nach §39 VgV meldepflichtig (Nachreichung möglich). Bei UVgO-Unterschwelle nicht meldepflichtig — Gewinner wird ggf. nie öffentlich.

Alert bei Zuschlag + Folgeausschreibungen →

Ø Bieter in der Branche 6.6
Methodik & Datenbasis

Historischer Durchschnitt aus 64.598 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 90%
Methodik & Datenbasis

Anteil der erfassten Verfahren in IT & Digitalisierung mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 19.623 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Schätzwert-Abweichung -2%
KMU-Bieteranteil 36%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Hamburg
Preis-Kalkulator freischalten →


Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Techniker Krankenkasse. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Die Vergabekammern des Bundes, Bonn

Hinweis zur Zuständigkeit

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Vollständige Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 5/5 Kernfelder

Zuletzt geprüft am 02.10.2026

Daten korrigieren →

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Bekanntmachung über die zentrale Vergabeplattform des Bundes. Vollständige Vergabeunterlagen und Angebotsabgabe auf der Original-Plattform der Vergabestelle:

Vergabestelle

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