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Rahmenvertrag zur Pflege der vegetativen Flächen im Stadtgebiet Bornheim in 2 Losen
Stadt Bornheim · Bornheim · Nordrhein-Westfalen · Kommunaler Auftraggeber
Angebote bis 15.10.2026, 12:01 Uhr (noch 27 Tage)
Beschreibung
Rahmenvereinbarung zur Pflege von vegetativen Flächen der Stadt Bornheim zur Erhaltung der nachhaltigen Funktionalität und der Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit dieser Anlagen. Die Rahmenvereinbarung wird in zwei Teillosen ausgeschrieben. Die Lose beinhalten einzelne Stadtteile, so dass das gesamte Stadtgebiet in zwei Bereiche aufgeteilt wird. Los 1: Ortsteile: Bornheim, Brenig, Hersel, Roisdorf, Uedorf und Widdig Los 2: Ortsteile: Dersdorf, Hemmerich, Kardorf, Merten, Rösberg, Sechtem, Walberberg und Waldorf
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Facility Management & Gebäudetechnik
Das Wichtigste auf einen Blick
- Rahmenvertrag zur Pflege vegetativer Flächen im Stadtgebiet Bornheim.
- Die Ausschreibung ist in zwei Lose nach Ortsteilen aufgeteilt.
- Ziel ist die Erhaltung der Funktionalität und Verkehrssicherheit der Anlagen.
- Erfahrung in der Grünflächenpflege ist wahrscheinlich eine wichtige Eignungsanforderung.
Gesucht wird ein Rahmenvertrag zur Pflege vegetativer Flächen im Stadtgebiet Bornheim, aufgeteilt in zwei Lose nach Stadtteilen.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Lose im Detail
Dieses Verfahren ist in 2 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Auftragswerten je Los. Achten Sie auf das jeweilige Los, die Sie bearbeiten.
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Los 1 Ortsteile: Bornheim, Brenig, Hersel, Roisdorf, Uedorf und WiddigGeschätzter Wert 283.512 €
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Los 2 Ortsteile: Dersdorf, Hemmerich, Kardorf, Merten, Rösberg, Sechtem, Walberberg und WaldorfGeschätzter Wert 190.976 €
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Die Rahmenvereinbarung wird in zwei Teillosen ausgeschrieben. Die Lose beinhalten einzelne Stadtteile, so dass das gesamte Stadtgebiet in zwei Bereiche aufgeteilt wird. Los 1: Ortsteile: Bornheim, Brenig, Hersel, Roisdorf, Uedorf und Widdig Los 2: Ortsteile: Dersdorf, Hemmerich, Kardorf, Merten, Rösberg, Sechtem, Walberberg und Waldorf Bieter können für beide Lose ein Angebot einreichen. Der Zuschlag wird allerdings auf maximal ein Los erteilt. Das Zuschlagskriterium ist der Preis. Sollte ein Bieter für beide Lose ein Angebot einreichen und in beiden Fällen der preisgünstigste Bieter sein, so erhält er den Zuschlag für das Los, dessen Auftragswert vorab größer geschätzt wurde (Los 1). Für das Los mit dem vorab geringer geschätzten Auftragswert (Los 2) erhält der zweitgünstigste Bieter den Zuschlag.“
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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niedrigster PreisPreis
Bieter können für beide Lose ein Angebot einreichen. Der Zuschlag wird allerdings auf maximal ein Los erteilt. Das Zuschlagskriterium ist der Preis. Sollte ein Bieter für beide Lose ein Angebot einreichen und in beiden Fällen der preisgünstigste Bieter sein, so erhält er den Zuschlag für das Los, dessen Auftragswert vorab größer geschätzt wurde (Los 1). Für das Los mit dem vorab geringer geschätzten Auftragswert (Los 2) erhält der zweitgünstigste Bieter den Zuschlag.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Handelsregister
Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in folgender Höhe: 2.500.000 EUR (Personen- und Sachschäden) 1.000.000 EUR (Vermögensschäden)
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Gesamtjahresumsatz
Erklärung über den Gesamtumsatz einschließlich des Umsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Bauleistungen)
Angaben über die ausgeführten Leistungen aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenen Leistung bzw. Lieferung vergleichbar sind (Referenzliste mit Angabe des Auftragswertes und der Leistungszeit sowie Bezeichnung des Auftraggebers mit Adresse, Ansprechpartner und Telefonnummer. Anzugeben sind mindestens drei Referenzen, bei denen der Bieter Hauptauftragnehmer gewesen ist.
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Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals
Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die in Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Inhaberin / den Inhaber oder die Führungskräfte des Unternehmens.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Erfüllen Sie diese Anforderungen?
Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf §§ 160 und 161 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB - Form, Inhalt (1) 1Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. 2Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. 3Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier noch 27 Tage
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Wertung
nach Ablauf der Angebotsfrist
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
Basierend auf 324 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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