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Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Hygiene- und Reinigungsmaterial
Logistikzentrum der Bayerischen Polizei · Hof · Bayern · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
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Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenLos 1- Gebietslos Nord🏆 Arndt GmbH & Co. KG · Erkheim
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Los 2 VergebenLos 2 - Gebietslos Süd🏆 Arndt GmbH & Co. KG · Erkheim
- Arndt GmbH & Co. KG · Erkheim
Bieter-Übersicht: 2 Angebote eingegangen, davon 1 Bieter namentlich publiziert: Arndt GmbH & Co. KG. Wer den Zuschlag erhalten hat, ergibt sich nur aus dem strukturierten Auftragnehmer-Feld bzw. der Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Das Logistikzentrum der Bayerischen Polizei (LZBP) beabsichtigt, auf Basis der gegenständlichen Vergabeunterlagen eine Rahmenvereinbarung für Hygiene- und Reinigungsmaterial für alle Verbände der Bayerischen Polizei, deren nachgeordneten Dienststellen sowie das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz abzuschließen. Es handelt sich um ca. 500 Abnahmestellen. Der zu vergebende Auftrag ist in zwei Lose aufgeteilt (Los 1: Gebietslos Nord, Los 2: Gebietslos Süd). Die Vertragslaufzeit der Rahmenvereinbarungen je Los beginnt zum 1. des auf den Zuschlag folgenden Monats, nicht jedoch vor dem 01.01.2025. Es besteht die Möglichkeit der zweimaligen Verlängerung um jeweils 1 Jahr. Nach Ablauf der Gesamtvertragslaufzeit zum 31.12.2028 endet der Vertrag je Los automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preiskriterium 100 Pkt.Preis
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
1) Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, § 160 Abs. 3 S. 1 GWB, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, oder - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2) Eine Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 3.415.000 €1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 18 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Arndt GmbH & Co. KG1 Veröffentlichung
- 22.07.2024 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 25 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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