Neubau d. Bauwerks Hauptstraße Los 1
KI Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Rheinland schreibt den Neubau des Brückenbauwerks "Hauptstraße" in Krefeld aus.
Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Rheinland · Krefeld · Nordrhein-Westfalen · Öffentliches Unternehmen
Angebote bis 24.11.2026, 10:00 Uhr (noch 29 Tage)
A57,AS KR-Oppum-KR-Zentrum,6streif. Ausbau, Projektsteuerung: Es werden Leistungen für die Durchführung von Projektsteuerungs- und -koordinationsaufgaben im Rahmen einer Infrastrukturbaumaßnahme (6-streifiger Ausbau A57, Herstellung Ersatzneubauten Bauwerke) abgerufen. Der Auftragnehmer übernimmt die übergreifende Steuerung, Koordination und Nachverfolgung sämtlicher zur Projektrealisierung erforderlicher Planungs-, Vergabe- und Vorbereitungsschritte. Er unterstützt den auftraggeberseitigen Projektleiter als zentrale Koordinierungsinstanz und stellt die fachlich, terminlich und organisatorisch abgestimmte Zusammenarbeit aller Projektbeteiligten und die erfolgreiche Projektrealisierung bis zum Bauanlauf sicher.
Branche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Rheinland sucht eine Projektsteuerung für den 6-streifigen Ausbau der A57 zwischen den Anschlussstellen Krefeld-Oppum und Krefeld-Zentrum.
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Mindestens 5 Bewerber · sukzessive Reduktion möglich · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
Der Preis (in €, netto) wird ermittelt aus der Wertungssumme des Angebotes. Die Wertungssummer (in €, netto) wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme. Für die Angebotswertung wird der Preis (in €, netto) wir folgt in eine Punkteskala von 0 bis 5 Punkten normiert: - 5 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis. - 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2,0-fachen des niedrigsten Preises. - Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. - Die Punkteermittlung für die dazwischenliegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma.
Für die Wertung der Unternehmens-/Büroreferenzen im Rahmen der Zuschlagswertung werden ausschließlich Referenzprojekte berücksichtigt, die nicht bereits im Teilnahmewettbewerb zur Erfüllung von Mindestanforderungen oder zur Wertung der Teilnahmeanträge herangezogen wurden. Referenzprojekte, die im Teilnahmewettbewerb benannt und bewertet wurden, sind im Rahmen der Zuschlagswertung von der Wertung ausgeschlossen. Gewertet werden Büroreferenzen der letzten zehn Jahre (d. h. ab 2016), die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Die betreffenden Referenzprojekte müssen abgeschlossen sein (Schlussrechnung) oder bei Ablauf der Teilnahmefrist mind. zwei Jahre andauern. Das Gesamtprojekt muss nicht vollständig abgeschlossen sein. Hinweis: Als Referenzprojekte gelten auch räumlich, zeitlich oder vertraglich abgrenzbare Bauabschnitte, Teilprojekte o. ä. eines jeweilig übergeordneten Gesamtprojektes, sofern der jeweilige Bauabschnitt bzw. das jeweilige Teilprojekt für sich betrachtet die in den maßgebenden Zuschlagskriterien geforderten Merkmale (z. B. Bauvolumen, Leistungsumfang, Streckenlänge oder Funktion) erfüllt. Die Anforderungen müssen sich dabei auf den/die benannten Bauabschnitt(e) bzw. das/die Teilprojekt(e) beziehen und nachvollziehbar nachgewiesen werden können. Die "Anlage Eigenerklärung Zuschlagskriterien und Wertung" ist auszufüllen sowie Referenzbescheinigungen im Zuge der Angebotsabgabe einzureichen. Es erfolgt nur die Vergabe von 1, 2, 3, 4 oder 5 Punkten (ohne Interpolation), wobei sich die Punktevergabe nach den im Folgenden aufgeführten Anforderungen richtet. 1 Punkt: Durchführung von Projektkoordination, Projektsteuerung, Bauherrenvertretung oder Bauoberleitung nach Leistungsphase 8 der HOAI bei einem Bundesfernstraßenprojekt (Ausbau, Neubau, grundhafte Erneuerung oder gleichwertig) für Autobahnen bzw. autobahnähnlichen Straßen auf einer Streckenlänge von mind. vier Kilometern Länge bei einer mind. zwei 2-streifigen Richtungsfahrbahnen mit einem Bauvolumen von mindestens 20 Mio. EUR (netto). Die Leistungen müssen mindestens die Handlungsbereiche Organisation, Termine und Kosten umfasst haben. 2 Punkte: Durchführung von Projektkoordination, Projektsteuerung, Bauherrenvertretung oder Bauoberleitung nach Leistungsphase 8 der HOAI bei einem Bundesfernstraßenprojekt (Ausbau, Neubau, grundhafte Erneuerung oder gleichwertig) für Autobahnen bzw. autobahnähnlichen Straßen auf einer Streckenlänge von mind. zwei Kilometern Länge bei einer mind. zwei 2-streifigen Richtungsfahrbahnen mit einem Bauvolumen von mindestens 30 Mio. EUR (netto) verfügen, im Zuge dessen mind. ein Brückenneu-/Brückenersatzneubau realisiert wurde. Die Leistungen müssen mindestens die Handlungsbereiche Organisation, Termine und Kosten umfasst haben. 3 Punkte: Durchführung von Projektkoordination, Projektsteuerung, Bauherrenvertretung oder Bauoberleitung nach Leistungsphase 8 der HOAI bei einem Bundesfernstraßenprojekt (Ausbau, Neubau, grundhafte Erneuerung oder gleichwertig) für Autobahnen bzw. autobahnähnlichen Straßen auf einer Streckenlänge von mind. vier Kilometern Länge bei einer mind. zwei 2-streifigen Richtungsfahrbahnen mit einem Bauvolumen von mindestens 40 Mio. EUR (netto) verfügen, im Zuge dessen mind. drei Brückenneu-/Brückenersatzneubauten realisiert wurden. Die Leistungen müssen mindestens die Handlungsbereiche Organisation, Termine und Kosten umfasst haben. 4 Punkte: Durchführung von Projektkoordination, Projektsteuerung, Bauherrenvertretung oder Bauoberleitung nach Leistungsphase 8 der HOAI bei einem Bundesfernstraßenprojekt (Ausbau, Neubau, grundhafte Erneuerung oder gleichwertig) für Autobahnen bzw. autobahnähnlichen Straßen auf einer Streckenlänge von mind. vier Kilometern Länge bei einer mind. zwei 2-streifigen Richtungsfahrbahnen mit einem Bauvolumen von mindestens 60 Mio. EUR (netto) verfügen, im Zuge dessen mind. drei Brückenneu-/Brückenersatzneubauten realisiert wurden. Von den mind. drei Brückenneu-/Brückenersatzneubauten muss mindestens ein Brückenneu- /Brückenersatzneubau eine Gesamtlänge ≥ 150 m oder bestehend aus mind. vier Feldern neu errichtet oder ersetzt worden sein. Die Leistungen müssen mindestens die Handlungsbereiche Organisation, Termine und Kosten umfasst haben. 5 Punkte: Durchführung von Projektkoordination, Projektsteuerung, Bauherrenvertretung oder Bauoberleitung nach Leistungsphase 8 der HOAI bei einem Bundesfernstraßenprojekt (Ausbau, Neubau, grundhafte Erneuerung oder gleichwertig) für Autobahnen bzw. autobahnähnlichen Straßen auf einer Streckenlänge von mind. vier Kilometern Länge bei einer mind. zwei 2-streifigen Richtungsfahrbahnen mit einem Bauvolumen von mindestens 60 Mio. EUR (netto) verfügen, im Zuge dessen mind. drei Brückenneu-/Brückenersatzneubauten realisiert wurden. Von den mind. drei Brückenneu-/Brückenersatzneubauten muss mindestens ein Brückenneu- /Brückenersatzneubau eine Gesamtlänge ≥ 150 m oder bestehend aus mind. vier Feldern neu errichtet oder ersetzt worden sein. Die Ausführung erfolgte aufgrund einer funktionalen Ausschreibung (mindestens für das Hauptlos Straßen-/Brückenbau). Die Leistungen müssen mindestens die Handlungsbereiche Organisation, Termine und Kosten umfasst haben. Hinweis: Als "autobahnähnliche Straßen" gelten aus Sicht des Auslobers Straßen mit einen autobahnähnlichen Ausbau- und Betriebsstandard. Hierunter werden insbesondere Straßen mit mindestens zwei Fahrstreifen je Fahrtrichtung, baulich getrennten Richtungsfahrbahnen und planfreien bzw. teilplanfreien Knotenpunkten (Anschlussstellen/Ausfahrten) verstanden. Es werden als autobahnähnliche Straßen Bundesstraßen, autobahnähnlich ausgebaute Fernstraßen sowie Kraftstraßen mit den vorgenannten Merkmalen anerkannt. Die Vergleichbarkeit wird auf Grundlage der eingereichten Referenzunterlage(n) geprüft.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
$%boolean_is_end$Mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
Erklärung, dass das Unternehmen zur Erbringung der Dienstleistung berechtigt ist und die Berufsqualifikation gem. § 75 (1), (2), (3) VgV bzw. § 44 VgV besitzt.
Das Dokument "Detaillierung Eigenerklärung zur Eignung" ist zu verwenden.
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen:
Nachweis der Berufsqualifikation
Mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
Eigenerklärung und Nachweis darüber, dass eine Berufshaft- oder Betriebshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mindestens 3.000.000 € und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von mindestens 5.000.000 € besteht.
Es ist zu bestätigen, dass die Maximierung mindestens das 2-fache der genannten Deckungssummen pro Jahr beträgt.
Bei Bewerbergemeinschaften sind Eigenerklärung und Nachweis durch jedes Mitglied getrennt zu erbringen.
oder
Eigenerklärung, dass der Bewerber/ die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft derzeit zwar nicht über eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit vor genannten Mindestdeckungssummen verfügt/-en, der Bewerber/(alle) Mitglieder der Bewerbergemeinschaft sich aber verpflichtet/-n, im Fall des Zuschlages eine entsprechende Versicherungabzuschließen oder eine bestehende Versicherung für die Dauer des Auftrags entsprechend zu erhöhen.
Bei Bewerbergemeinschaften sind Eigenerklärung und Nachweis durch jedes Mitglied getrennt zu erbringen.
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle:
Versicherungsnachweis bzw. Bestätigung des Versicherers über den Abschluss der Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung oder auf Erhöhung der Versicherungssumme im Auftragsfall.
Mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
Klarstellend wird auf die gesetzliche Regelung des Art. 5k VO (EU) Nr. 833-2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, hingewiesen. Die als Formular vorgegebene Eigenerklärung im Formblatt EIGENERKLAERUNG_BEZUG_RUSSLAND, mittels derer die Auftraggeber die Einhaltung der vorgenannten Vorschrift zu prüfen haben, ist abzugeben.
§ 45 (4) Nr. 4 VgV: Mindestjahresumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags
Der Bewerber muss mindestens folgende Umsätze aufweisen:
Im Tätigkeitsbereich des Auftrages sind 400.000 €/Jahr (brutto) erforderlich.
Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich:
Durchschnittlicher Jahresumsatz (brutto in €) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre im Tätigkeitsbereich des Auftrags.
Wertungsstufen:
≥ 400.000 € bis < 600.000 € = 1 Punkt
≥ 600.000 € bis < 800.000 € = 2 Punkte
≥ 800.000 € = 3 Punkte
Hinweis: Der Tätigkeitsbereich des Auftrages bedeutet im hier vorliegenden Fall die Durchführung von Leistungen für Projektsteuerung, Projektkoordination, Bauherrenvertretung, Bauoberleitung nach Leistungsphase 8 der HOAI oder örtliche Bauüberwachung jeweils im Zusammenhang von Infrastrukturbaumaßnahmen.
Als Infrastrukturbaumaßnahmen im Sinne dieser Vergabe gelten insbesondere Maßnahmen des Straßen-, Schienen-, Ingenieur-, Kanal-, Wasser-, Deponie- sowie sonstigen Verkehrs- und Tiefbaus.
Umsätze des Unternehmens, die im Hochbau, Wohnungsbau, Gewerbebau, Verwaltungsbau oder sonstigen Hochbaumaßnahmen erworben wurden, werden nicht für die Umsätze im Sinne dieser Anforderung anerkannt.
§ 46 (3) Nr. 9 VgV:
Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.
Über folgende Ausstattung muss der Bewerber verfügen:
Microsoft-Office oder mit Microsoft-Office kompatible Systeme, AVA-Software mit GAEB-Schnittstelle, STLK-Unterstützung und GAEB-Zertifikat (iTWO Kompatibilität muss vorliegen), Datentransfer-System für Projektkommunikation zwischen Auftraggeber, Auftragnehmer und Dritten (Datenserver).
1 § 46 (3) Nr. 2 VgV:
Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.
Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:
Eine hauptverantwortliche technische Fachkraft sowie mind. eine Person als Stellvertretung zur Ausführung der Projektsteuerungsleistungen.
Alle eingesetzten Mitarbeitenden müssen einen Studienabschluss in der Fachrichtung Bauingenieurwesen (o. vgl.) und eine mind. fünf-jährige Berufserfahrung im Bereich Infrastrukturbau besitzen.
Als Infrastrukturbaumaßnahmen im Sinne dieser Vergabe gelten insbesondere Maßnahmen des Straßen-, Schienen-, Ingenieur-, Kanal-, Wasser-, Deponie- sowie sonstigen Verkehrs- und Tiefbaus.
Berufserfahrungen, die im Hochbau, Wohnungsbau, Gewerbebau, Verwaltungsbau oder sonstigen Hochbaumaßnahmen erworben wurden, werden nicht als einschlägige Berufserfahrung im Sinne dieser Anforderung anerkannt.
Darüber hinaus müssen Nachweise (Referenzprojekte) für alle Mitarbeitenden entweder
oder
-für/in Projektsteuerung, Projektkoordination, Bauherrenvertretung oder Bauoberleitung nach Leistungsphase 8 der HOAI für mind. einen (Ersatz-)Neubau eines Brückenbauwerkes mit einer orthogonalen lichten Weite zwischen den Widerlagern von mindestens 15 Metern bei mind. einem Bundesfernstraßenprojekt für Autobahnen bzw. autobahnähnlichen Straßen
vorgelegt werden.
Die Leistungen müssen mindestens die Handlungsbereiche Organisation, Termine und Kosten umfasst haben. Es werden nur persönlich und hauptverantwortlich erbrachte Leistungen der Arbeitskraft gewertet
Die betreffenden Leistungen des jeweiligen Mitarbeitenden müssen abgeschlossen (Schlussrechnung) sein oder bei Ablauf der Teilnahmefrist mind. zwei Jahre andauern. Das Gesamtprojekt muss nicht vollständig abgeschlossen sein.
Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich:
Gewertet werden Referenzen für die hauptverantwortlich eingesetzte Arbeitskraft für die Projektsteuerung der letzten zehn Jahre (d. h. ab 2016). Die betreffenden Referenzprojekte müssen abgeschlossen sein (Schlussrechnung) oder bei Ablauf der Teilnahmefrist mind. zwei Jahre andauern. Das Gesamtprojekt muss nicht vollständig abgeschlossen sein.
Es werden nur persönlich und hauptverantwortlich erbrachte Leistungen der Arbeitskraft gewertet, wobei entsprechende Referenzen übersichtlich dargestellt beigefügt werden müssen.
1 Punkt: Erfahrung als Projektkoordination, Projektsteuerung, Bauherrenvertretung oder Bauoberleitung nach Leistungsphase 8 der HOAI bei einem Bundesfernstraßenprojekt (Ausbau, Neubau, grundhafte Erneuerung oder gleichwertig) für Autobahnen bzw. autobahnähnlichen Straßen auf einer Streckenlänge von mind. vier Kilometern Länge bei einer mind. zwei 2-streifigen Richtungsfahrbahnen mit einem Bauvolumen von mindestens 40 Mio. EUR (netto) verfügen, im Zuge dessen mind. drei Brückenneu-/ Brückenersatzneubauten realisiert wurden. Die Leistungen müssen mindestens die Handlungsbereiche Organisation, Termine und Kosten umfasst haben.
2 Punkte: Erfahrung als Projektkoordination, Projektsteuerung, Bauherrenvertretung oder Bauoberleitung nach Leistungsphase 8 der HOAI bei einem Bundesfernstraßenprojekt (Ausbau, Neubau, grundhafte Erneuerung oder gleichwertig) für Autobahnen bzw. autobahnähnlichen Straßen auf einer Streckenlänge von mind. vier Kilometern Länge bei einer mind. zwei 2-streifigen Richtungsfahrbahnen mit einem Bauvolumen von mindestens 60 Mio. EUR (netto) verfügen, im Zuge dessen mind. drei Brückenneu-/ Brückenersatzneubauten realisiert wurden. Von den mind. drei Brückenneu-/Brückenersatzneubauten muss mindestens ein Brückenneu- /Brückenersatzneubau eine Gesamtlänge ≥ 150 m oder bestehend aus mind. vier Feldern neu errichtet oder ersetzt worden sein. Die Leistungen müssen mindestens die Handlungsbereiche Organisation, Termine und Kosten umfasst haben.
3 Punkte: Erfahrung als Projektkoordination, Projektsteuerung, Bauherrenvertretung oder Bauoberleitung nach Leistungsphase 8 der HOAI bei einem Bundesfernstraßenprojekt (Ausbau, Neubau, grundhafte Erneuerung oder gleichwertig) für Autobahnen bzw. autobahnähnlichen Straßen auf einer Streckenlänge von mind. vier Kilometern Länge bei einer mind. zwei 2-streifigen Richtungsfahrbahnen mit einem Bauvolumen von mindestens 60 Mio. EUR (netto) verfügen, im Zuge dessen mind. drei Brückenneu-/ Brückenersatzneubauten realisiert wurden. Von den mind. drei Brückenneu-/Brückenersatzneubauten muss mindestens ein Brückenneu- /Brückenersatzneubau eine Gesamtlänge ≥ 150 m oder bestehend aus mind. vier Feldern neu errichtet oder ersetzt worden sein. Die Ausführung erfolgte aufgrund einer funktionalen Ausschreibung (mindestens für das Hauptlos Straßen-/Brückenbau). Die Leistungen müssen mindestens die Handlungsbereiche Organisation, Termine und Kosten umfasst haben.
§ 46 (3) Nr. 8 VgV: Personalbestand in den letzten drei Jahren.
Der Bewerber muss mindestens drei technische Fachkräfte mit abgeschlossenem Studium der Fachrichtung Bauingenieurwesen (o. vgl.) beschäftigt haben.
Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich:
Maßgeblich sind technische Fachkräfte mit abgeschlossenem Studium Bauingenieurwesen (o. vgl.), die im Bereich Projektkoordinations-, Projektsteuerungs-, Bauherrenvertretungsfunktion, Bauoberleitung nach Leistungsphase 8 der HOAI oder örtliche Bauüberwachung tätig sind/waren.
mindestens drei Mitarbeitende = 1 Punkt
vier bis sieben Mitarbeitende = 2 Punkte
mindestens acht Mitarbeitende = 3 Punkte
Mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
Angabe, welche Teile des Auftrags unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bewerber vergeben werden sollen.
Mindeststandard:
Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
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Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
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