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Monitor Reporting Abwicklungsanstalten
Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung · Frankfurt am Main · Hessen · Anstalt des öffentlichen Rechts (Bund)
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Vergabe-Ergebnis
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Bieter-Übersicht: 4 Angebote eingegangen, davon 1 Auftragnehmer namentlich publiziert: KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Die übrigen 3 Angebote stammen von unterlegenen Bietern — diese werden in deutschen Vergabeergebnissen üblicherweise nicht namentlich genannt.
Beschreibung
Die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA) ist eine bundesunmittelbare rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts. Mit ihrer Trägerschaft ist gemäß § 3a Absatz 1 Satz 6 des Stabilisierungsfondsgesetzes seit dem 01.01.2018 die Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH beliehen. Die FMSA hat zwei Abwicklungsanstalten errichtet: (1.) Die "Erste Abwicklungsanstalt (EAA)", in welche die WestLB nicht strategisch notwendige Geschäftsbereiche und Risikopositionen übertragen hat (Los 1), sowie (2.) die "FMS Wertmanagement" (FMS-WM), in die die strategisch nicht mehr notwendigen Vermögenswerte und Risikopositionen der HRE-Gruppe abgespalten wurden (Los 2). Gemäß den Statuten der beiden Abwicklungsanstalten überwacht die FMSA diese im Hinblick auf die Einhaltung der Vorgaben aus Gesetz und Statut. Die FMSA kann sich zur Erfüllung dieser Aufgaben gemäß den Statuten der beiden Abwicklungsanstalten Dritter bedienen. Vor diesem Hintergrund wurde dieses Vergabeverfahren durchgeführt.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Die Auftragsvergabe erfolgte in zwei Losen. Los 1: Monitor Reporting für die Erste Abwicklungsanstalt (EAA) Los 2: Monitor Reporting für die FMS Wertmanagement (FMS-WM) Die Bieter konnten sich an dem Verfahren für ein Los oder für beide Lose beteiligen. Ein Zuschlag war möglich auf ein Los oder auf beide Lose. Es wurden Formblätter vorgegeben (Teil B der Vergabeunterlagen), welche zu verwenden und - soweit zutreffend - zusammen mit den darin geforderten Erklärungen (Angaben) und Nachweisen mit dem Angebot einzureichen waren.“
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Angebotspreis 0,4 %Preis
Gewertet wurde auf Basis der Preise für die gewichteten Tagessätze inkl. Mehrwertsteuer. Die Gewichtung zur Ermittlung des gewichteten Tagessatzes eines Angebotes erfolgte anhand der in den Vergabeunterlagen (A_01) definierten Senioritätsstufen und der jeweils geschätzten zeitlichen Anteile der jeweiligen Senioritätsstufen am Gesamtbedarf an Personentagen.
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Qualität des Monitoringkonzepts 0,3 %Qualität
Im Monitoringkonzept war auf die konkrete Aufgabenstellung gemäß Leistungsbeschreibung (C_01) abzustellen. Gewertet wurde anhand der Vorgaben in den Vergabeunterlagen (vgl. Bewertungsmatrix A_03 und Bewerbungsbedingungen A_01).
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Qualifikation und Erfahrung des einzusetzenden Teams 0,3 %Qualität
Basis für die Bewertung waren die mit dem Angebot einzureichenden Kurzlebensläufe des für die Auftragsdurchführung vorgesehenen Teams. Hierbei wurde auf das gesamte Team abgestellt. Die Anforderungen (Unterkriterien bzw. Bewertungsaspekte) waren daher in Summe über alle Kurzlebensläufe eines angebotenen Teams zu erfüllen. Das angebotene Team eines Bieters wurde entsprechend als Ganzes mit Punkten gemäß Bewertungsmatrix (A_03) bewertet. Das Team als Ganzes musste die erforderlichen Qualifikationen und Erfahrungen für eine sachgerechte Leistungserbringung gemäß Leistungsbeschreibung (C_01) erfüllen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Gemäß § 160 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3, Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die in § 160 Abs. 3, Satz 1 GWB genannten Fristen gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 61 Tage nach Fristende
Auftragnehmer KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft1 Veröffentlichung
- 09.09.2024 Original-Veröffentlichung aktuell
Preiseinschätzung
Basierend auf 47 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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