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Generalsanierung und Neubau Schillerschule in Nußloch - Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß § 55 HOAI 2021 für die Anlagengruppen 4 - 6
Gemeinde Nußloch · Nußloch · Baden-Württemberg · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
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Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenFachplanung Technische Ausrüstung gemäß § 55 HOAI 2021, Anlagengruppen 4 - 6🏆 bender + urich gmbh & co. Kg · Karlsruhe
- bender + urich gmbh & co. Kg · Karlsruhe Kleinstunternehmen
Beschreibung
Anlass für das Verfahren „Generalsanierung und Neubau Schillerschule“ ist der Wunsch der Gemeinde, das gesamte Schulgelände der Schillerschule neu zu ordnen und zu überplanen. Dazu gehören Sanierung und Umbau bestehender Gebäude, ein Neubau sowie die Verbindung bestehender Gebäudeteile untereinander. Neben der Verlagerung des Schulbetriebs in den entstehenden Neubau sind weitere Nutzungen wie beispielsweise der Bau einer Schulmensa vorgesehen, um einen zukunftssicheren Schulbetrieb zu gewährleisten. Dies auch vor dem Hintergrund des Rechtsanspruchs auf Ganztagesbetreuung auch im Grundschulbereich. Daher sind auch bisherige Horträume des Apfelbäumchens Teil der Maßnahme. Das Schillerschulareal ist Teil des seit dem Jahr 2015 förmlich festgelegten Sanierungsgebiets „Ortsmitte III“ (Abgrenzung Sanierungsgebiet siehe Anhang), mit dem die Gemeinde die städtebauliche Erneuerung und Entwicklung des Ortskerns weiter vorantreibt. Auf dem Schulgelände wurden bereits Mittel der Städtebauförderung verwendet. Weitere sind für den Bau neuer Stellplätze, die als Tiefgarage im Neubau integriert werden sollen, vorgesehen. Durch die Zusammenfassung vieler Nutzungen für die Allgemeinheit im Areal dient die Schillerschule als kulturelles Zentrum der Gemeinde Nußloch. Um einen attraktiven und lebendigen Ort zu schaffen, ist es wichtig das Umfeld der Schillerschule aufzuwerten und ein identitätsstiftendes Ensemble zu gestalten. Das Büro PLAN 7 Architekten aus Stuttgart ist mit den Gebäudeplanungsleistungen beauftragt.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Qualifikation und Erfahrung des betrauten Personals, insbesondere der Projektleitung 30 %Qualität
- Die Erfahrung und Qualifikation des vorgesehenen Projektteams sind vorzustellen. - Für die vorgesehenen Projektleitenden sind anhand vergleichbarer Referenzprojekte (Objekttyp bzw. Bauaufgaben mit mindestens durchschnittlicher Komplexität / Leistungsphasen / Bauen für öff. AG) die für das anstehende Projekt notwendige Qualifikation und Erfahrung darzustellen. Hinweis: Der AG setzt aktive Rollen des Projektleiters und dessen Stellvertreters im Projekt voraus. Der AG setzt voraus, dass der Projektleiter und dessen Stellvertreter beim Bietergespräch persönlich anwesend sind.
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Projekteinschätzung und Projektabwicklung 30 %Qualität
Einschätzung der projektspezifischen Rahmenbedingungen und Risiken mit Darstellung der geplanten Herangehensweise an das konkrete Projekt sowie die typischen Herausforderungen und Vorschläge zur Vermeidung dieser.
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Honorar 25 %Preis
Die volle Punktzahl erhält das Angebot mit dem niedrigsten Gesamthonorar. Die weiteren Angebote werden zum niedrigsten Angebot ins Verhältnis gesetzt und mit der Maximalpunktzahl multipliziert: Z.Honorar = 5*P.Bestangebot/P.Angebot
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Personelle Projektorganisation 15 %Qualität
- Das vorgesehene Projektteam und die Verantwortlichkeiten innerhalb des Teams sind darzustellen (Organigramm). - Die Organisation der Vertretung (Urlaub, Krankheit, etc.) ist zu erläutern. - Die langfristige Verfügbarkeit der einzelnen Personen aus dem Team ist darzulegen (Personaleinsatzplan / Kapazitätsplan). - Darzustellen ist die Sicherstellung der angemessenen Reaktionszeiten (auf Mails / Telefonate oder notwendige Vor-Ort-Termine) während der Planungs- und Ausschreibungsphase und während der Bauphase.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der aktuell gültigen Fassung. Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf §160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß §134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
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2 Veröffentlichungen
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Auftrag wurde zugeschlagen · 82 Tage nach Fristende
Auftragnehmer bender + urich gmbh & co. KgZuschlagswert 361.719 €1 Veröffentlichung
- 13.12.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 9.963 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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