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BewerbungsSchmiede
Stadt Essen - JobCenter Essen · Essen · Nordrhein-Westfalen · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
Vergabe-Ergebnis
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Auftragnehmer veröffentlicht.
Zuschlag erteilt, aber Auftragnehmer nicht strukturiert publiziert. Das eForms-Feld „Sieger wurde gewählt" (selec-w) ist gesetzt, die Vergabestelle hat den konkreten Auftragnehmer aber nicht als strukturiertes Datenfeld hinterlegt. In vielen Fällen steht der Name im Freitext der Original-Bekanntmachung.
Bieter-Übersicht: 2 Angebote eingegangen, davon 1 Bieter namentlich publiziert: Weststadt Akademie GmbH. Wer den Zuschlag erhalten hat, ergibt sich nur aus dem strukturierten Auftragnehmer-Feld bzw. der Original-Bekanntmachung.
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Gegenstand der Ausschreibung ist die Durchführung von JobCoaching und Bewerbungscoaching zur Stärkung von Bewerbungskompetenzen.
- Die Maßnahme richtet sich an Arbeitslose, Ausbildungssuchende und erwerbsfähige Leistungsberechtigte.
- Das JobCoaching ist auf eine Dauer von maximal einer Woche begrenzt und fokussiert sich auf konkrete Bewerbungssituationen.
- Das Bewerbungscoaching hat eine Dauer von 3 Monaten und umfasst verschiedene Module zur generellen Förderung der Wettbewerbsfähigkeit.
- Der Auftraggeber ist das JobCenter Essen, der Erfüllungsort ist Essen.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Zielgruppe Teilnehmende sind: - Arbeitslose - Ausbildungssuchende - erwerbsfähige Leistungsberechtigte. Inhalte Die BewerbungsSchmiede soll die Teilnehmenden in ihren Bewerbungskompetenzen stärken und fördern. Um die Teilnehmenden individuell unterstützen zu können, besteht die Maßnahme aus mehreren Bausteinen. Es umfasst zum einen das JobCoaching welches sich an integrationsnahe erwerbsfähige Leistungsberechtigte richtet, die kurzfristig Unterstützung in einem laufenden Bewerbungsverfahren benötigen. Ziel des JobCoachings ist es, die Teilnehmenden bei der Erstellung oder Optimierung ihrer Bewerbungsunterlagen zu unterstützen oder sie auf anstehende Vorstellungsgespräche oder Assessment Center vorzubereiten. Hierbei geht es ganz konkret um eine in Aussicht stehende Stelle, wegen der sofortige und kurzfristige Unterstützung notwendig ist. Darüber hinaus sollen alle Fragen rund um den Bewerbungsprozess Gegenstand des Jobcoachings sein. Es soll die Eigenbemühungen der Teilnehmenden unterstützen, je nachdem, wo sie im Bewerbungsprozess stehen. Folgende Inhalte sollen je nach individuellem Bedarf vermittelt werden: - Erstellung von Bewerbungsunterlagen o Unterstützung bei der Erstellung aktueller und passgenauer Bewerbungsunterlagen o Überprüfung, Korrektur und Optimierung vorhandener Bewerbungsunterlagen o Erstellung eines Bewerbungsfotos in Zusammenarbeit mit einem Fotografen - Gezielte Vorbereitung auf konkrete Vorstellungsgespräche o Erstellung eines individuellen Bewerberprofils (Analyse Fähigkeiten, Erfahrungen, Stärken und Schwächen) o Beratung bei der Informationsbeschaffung über den gewünschten Arbeitgeber (Mission, Werte, Produkte und Dienstleistungen) o Analyse der Stellenausschreibung (gesuchte Qualifikationen und Erfahrungen mit den eigenen vergleichen) o Vorbereitung auf häufig auftretende und mögliche Fragen im Vorstellungsgespräch o Beratung in Bezug auf Kleidung und äußeres Erscheinungsbild o Übung und Beratung zur Körpersprache (Händedruc
Vollständige Beschreibung (3.290 Zeichen)
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Klimaschutz
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Konzeptionelle Bewertung 70 Pkt.Qualität
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Angebotspreis 30 Pkt.Preis
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Einlegung von Rechtsbehelfen: Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrages ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) gewahrt werden. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt. Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn die Auftraggeberin gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich eine Auftraggeberin über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die öffentliche Auftraggeberin über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 41 Tage nach Fristende
Zuschlagswert 1.155.283 €1 Veröffentlichung
- 06.07.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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