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Rahmenvereinbarung Mobile Frühe Hilfen - Beratungs- und Unterstützungsangebot für die Durchführung kommunaler Einsätze und Materialbeschaffung
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) · Köln · Nordrhein-Westfalen · Untere Bundesbehörde
Vergabe-Ergebnis
Sinus - Büro für Kommunikation GmbH Kleines Unternehmen
Auftragnehmer
Beschreibung
Das Projekt “Frühe Hilfen sind da!” zielte darauf ab, interessierte Kommunen und Kreise bei der Bekanntmachung ihrer Angebote der Frühen Hilfen zu unterstützen. Mittelpunkt des Projektes war ein mit Botschaften gebrandeter Kleinbus mit ansprechendem und auffallendem Equipment, der im Rahmen einer bundes-, landesweiten oder regionalen Tour Halt in verschiedenen Kommunen gemacht hat. Gemeinsam mit lokalen Fachkräften vor Ort konnten sich Familien am Stand über das lokale Angebot der Frühen Hilfen informieren oder eine Beratung erhalten. Bisher waren Kommunen aus fünf verschiedenen Bundesländern beteiligt, was die Vielfalt und Reichweite des Projekts verdeutlichet. Die Kommunen haben im Verlauf des Projekts immer wieder dahingehend Bedarf geäußert, Unterstützung bei der Materialbeschaffung (z.B. Pavillon, Magnetfolien für ein Fahrzeug, Infocounter) zu benötigen. Außerdem wurde der Wunsch formuliert, bei der Auswahl des geeigneten Umsetzungsszenarios vor Ort beraten zu werden. Unterstützt werden sollen alle interessierten Kommunen mit Vorrang auf ländliche Räume. Maßgeblich sollen Kommunen begleitet werden, die nicht an dem Projekt „Frühe Hilfen sind da!“ teilgenommen haben. Wenn es im Zuge des Auswahlverfahrens jedoch freie Plätze gibt, können diese an Kommunen vergeben werden, die im Projekt schon teilgenommen haben. In der gesamten Projektlaufzeit sollen insgesamt bis zu drei Veranstaltungsreihen (zwei fest geplante und eine bei Bedarf eine weitere) umgesetzt werden, die aus Workshops (online, bis zu 4x2 Stunden pro Jahr für max. 20 Kommunen) und kommunaler Einzelberatung (maximal 120 Minuten pro Kommune) besteht. Außerdem erhalten die Kommunen Unterstützung bei der Materialbeschaffung.
Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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📅 Frist verlängert📋 Eignungskriterien
Der Wortlaut des Eignungskriteriums zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit wurden geändert von: "Es sind mindestens zwei Referenzen von einem der nachfolgend beschriebenen Punkte einzureichen:" in "Es sind mindestens zwei Referenzen einzureichen. Die Referenzen müssen aus einem der beiden folgenden Themenbereiche stammen, aber nicht notwendigerweise beide Themenbereiche abdecken:" Im Zuge dessen wurde die Angebotsfrist und Bindefrist verlängert.
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
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📅 Laufzeit endet am 31.12.2026
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Klimaschutz
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Qualität 70 %
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Preis 30 %
Preiswertung
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt 10 Kalendertage nach Absendung der beabsichtigten Zuschlagserteilung an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen. Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags wegen eines Verstoßes gegen § 134 GWB kann gemäß § 135 Abs. 2 S. 1 GWB i.V.m. § 135 Abs. 1 Nr. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 182.000 €2 Veröffentlichungen
- Frist 25.07.2024 Der Wortlaut des Eignungskriteriums zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit wurden geändert von: "Es sind mindestens zwei Referenzen von einem der nachfolgend beschriebenen Punkte einzureichen:" in "Es sind mindestens zwei Referenzen einzureichen. Die Referenzen müssen aus einem der beiden folgenden Themenbereiche stammen, aber nicht notwendigerweise beide Themenbereiche abdecken:" Im Zuge dessen wurde die Angebotsfrist und Bindefrist verlängert. · in TED EU + oev
- Frist 18.07.2024 Original-Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 67 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Sinus - Büro für Kommunikation GmbH1 Veröffentlichung
- 30.09.2024 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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