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EU-Oberschwelle Grüne Vergabe Rahmenvertrag

Rahmenvereinbarung Mobile Frühe Hilfen - Beratungs- und Unterstützungsangebot für die Durchführung kommunaler Einsätze und Materialbeschaffung

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) · Köln · Nordrhein-Westfalen · Untere Bundesbehörde

Vergabe-Ergebnis

Sinus - Büro für Kommunikation GmbH Kleines Unternehmen

Auftragnehmer

Auftragsvolumen (Rahmen) 182.000 €
Eingegangene Angebote 2
Zuschlagsdatum 16.08.2024

Beschreibung

Das Projekt “Frühe Hilfen sind da!” zielte darauf ab, interessierte Kommunen und Kreise bei der Bekanntmachung ihrer Angebote der Frühen Hilfen zu unterstützen. Mittelpunkt des Projektes war ein mit Botschaften gebrandeter Kleinbus mit ansprechendem und auffallendem Equipment, der im Rahmen einer bundes-, landesweiten oder regionalen Tour Halt in verschiedenen Kommunen gemacht hat. Gemeinsam mit lokalen Fachkräften vor Ort konnten sich Familien am Stand über das lokale Angebot der Frühen Hilfen informieren oder eine Beratung erhalten. Bisher waren Kommunen aus fünf verschiedenen Bundesländern beteiligt, was die Vielfalt und Reichweite des Projekts verdeutlichet. Die Kommunen haben im Verlauf des Projekts immer wieder dahingehend Bedarf geäußert, Unterstützung bei der Materialbeschaffung (z.B. Pavillon, Magnetfolien für ein Fahrzeug, Infocounter) zu benötigen. Außerdem wurde der Wunsch formuliert, bei der Auswahl des geeigneten Umsetzungsszenarios vor Ort beraten zu werden. Unterstützt werden sollen alle interessierten Kommunen mit Vorrang auf ländliche Räume. Maßgeblich sollen Kommunen begleitet werden, die nicht an dem Projekt „Frühe Hilfen sind da!“ teilgenommen haben. Wenn es im Zuge des Auswahlverfahrens jedoch freie Plätze gibt, können diese an Kommunen vergeben werden, die im Projekt schon teilgenommen haben. In der gesamten Projektlaufzeit sollen insgesamt bis zu drei Veranstaltungsreihen (zwei fest geplante und eine bei Bedarf eine weitere) umgesetzt werden, die aus Workshops (online, bis zu 4x2 Stunden pro Jahr für max. 20 Kommunen) und kommunaler Einzelberatung (maximal 120 Minuten pro Kommune) besteht. Außerdem erhalten die Kommunen Unterstützung bei der Materialbeschaffung.

Änderungen am Verfahren

1 Aktualisierung

Der Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.

  1. 📅 Frist verlängert📋 Eignungskriterien

    Der Wortlaut des Eignungskriteriums zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit wurden geändert von: "Es sind mindestens zwei Referenzen von einem der nachfolgend beschriebenen Punkte einzureichen:" in "Es sind mindestens zwei Referenzen einzureichen. Die Referenzen müssen aus einem der beiden folgenden Themenbereiche stammen, aber nicht notwendigerweise beide Themenbereiche abdecken:" Im Zuge dessen wurde die Angebotsfrist und Bindefrist verlängert.

Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →

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📅 Laufzeit endet am 31.12.2026

Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.

Weitere auslaufende Aufträge ansehen →

Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung

Grüne Beschaffung
  • Klimaschutz

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

  • Qualität 70 %
  • Preis 30 %

    Preiswertung

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt 10 Kalendertage nach Absendung der beabsichtigten Zuschlagserteilung an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen. Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags wegen eines Verstoßes gegen § 134 GWB kann gemäß § 135 Abs. 2 S. 1 GWB i.V.m. § 135 Abs. 1 Nr. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Eingegangene Angebote

Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.

— Bieter nicht öffentlich gemeldet — Wert nicht veröffentlicht

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Vergabeergebnis Sie sind hier

    Auftrag wurde zugeschlagen · 67 Tage nach Fristende

    Auftragnehmer Sinus - Büro für Kommunikation GmbH

    1 Veröffentlichung

    • 30.09.2024 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell

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182.000 €
Auftragsvolumen (Rahmen)

Vergabenummer BZgA_RV_62_24
Verfahrensart Offenes Verfahren
Schwierigkeit Mittel KI
Standort Köln, Nordrhein-Westfalen
Veröffentlicht 26.09.2024
CPV-Codes (2) 79951000 · Unternehmensberatung und -dienstleistungen
71317210 · Architektur und Ingenieurwesen
(Was ist das?)
Angebote 2
⚠ dünner Wettbewerb (Ø 8,0 in der Branche)
Erfüllungsort Köln, Kreisfreie Stadt
Laufzeit 01.09.2024 – 31.12.2026
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Angebotsspanne 1 – 1 €

Vergabeberatung
Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt · Bonn

Alert für ähnliche Ausschreibungen
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Auftragnehmer (?)
Sinus - Büro für Kommunikation GmbH Kleines Unternehmen
Vertrag 16.08.2024

Ø Bieter in der Branche 8.0
Methodik & Datenbasis

Historischer Durchschnitt aus 109.625 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 90%
Methodik & Datenbasis

Anteil der erfassten Verfahren in Soziales & Pflege mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 1.871 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 23 Tage
Schätzwert-Abweichung -4%
KMU-Bieteranteil 39%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Nordrhein-Westfalen
Preis-Kalkulator freischalten →


Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Bonn

Hinweis zur Zuständigkeit

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Vollständige Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 5/5 Kernfelder

Zuletzt geprüft am 29.06.2026

Daten korrigieren →

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Vergeben). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Diese Vergabe ist abgeschlossen. Aktuelle, noch offene Ausschreibungen in dieser Branche:

Vergabestelle

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) · Köln

✉ vergabe@bho-legal.com
☎ 000