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Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Brivaracetam, ATC N03AX23 für die Zeit 01.09.2026 - 31.08.2028 (zzgl. Verlängerungsoption 1x12 Monate)
DAK-Gesundheit · Hamburg · Hamburg · Körperschaft des öffentlichen Rechts (Bund)
Angebote bis 05.07.2029, 12:01 Uhr (noch 1081 Tage)
Beschreibung
§ 130a Absatz 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzugebenden Arzneimittel zuschließen. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die DAK-Gesundheit statt. Für vom Bieter näher in der Anlage 2 zum Vertrag zu benennende Arzneimittel zu dem o. g. Wirkstoff Brivaracetam, ATC N03AX23, beabsichtigt die DAK-Gesundheit, bis zum Inkrafttreten neuer Arzneimittelrabattverträge mit möglichst allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen Arzneimittelrabattverträge abzuschließen. Ein Rabattvertrag i.R.d. Zulassungsmodells zu dem o. g. Wirkstoff tritt erstmals am 01.09.2026 in Kraft und endet am 31.08.2028 (zzgl. Verlängerungsoption 1x12 Monate). Er endet unabhängig davon automatisch mit Inkrafttreten des Exklusivvertrages.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Gesundheitswesen & Medizintechnik
Das Wichtigste auf einen Blick
- Abschluss eines nicht-exklusiven Rabattvertrags für den Wirkstoff Brivaracetam (ATC N03AX23).
- Vertragszeitraum 01.09.2026 - 31.08.2028 mit Option auf 12 Monate Verlängerung.
- Vergabeverfahren nach 4. Teil des GWB durch die DAK-Gesundheit.
- Bewerbung mit näher zu benennenden Arzneimitteln gemäß Anlage 2.
Die DAK-Gesundheit schließt einen nicht-exklusiven Rabattvertrag für den Wirkstoff Brivaracetam (ATC N03AX23) ab.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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- Frist 05.07.2029 Original-Veröffentlichung aktuell
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