Angabe von mindestens drei Referenzprojekten, die mit den zu vergebenden Leistungen nach der Aufgabenstellung, also Art, Umfang und Komplexität des Auftrags vergleichbar sind. Anzugeben ist der Auftraggeber nebst Ansprechpartner mit Kontaktdaten (Anschrift, Name, Telefon, Telefax und E-Mail), Art des Auftraggebers, der zuständige Projektleiter beim Auftragnehmer (Name, Vorname), Kurzbeschreibung des Projekts, Anzahl gelieferter Personennotsingnal-Endgeräte, Zeitraum der Leistung (Implementierungszeitraum, Inbetriebnahme, Sevice- und Wartungsleistungen).
Folgende inhaltliche Anforderungen müssen für die Referenzprojekte erfüllt werden (Mindestanforderungen):
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- Die betreffende Einrichtung des Referenzauftraggebers ist eine öffentliche, kirchliche oder freigemeinnützige Einrichtung im Krankenhausbereich (inkl. Tageskliniken und Psychiatrien);
- Lieferung einer Personen-Notsignal-Anlage für den klinischen Bereich nebst Implementierung in vorhandene Telekommunikationsumgebung mit mindestens 50 Personennotsingnal-Endgeräten sowie
- Erbringung von Service- und Wartungsleistungen für die implementierte Lösung.
Die vom Bieter bzw. der Bietergemeinschaft benannten jeweiligen Referenzen müssen aktuell sein, d.h. die Leistungen müssen im Zeitraum vom 1. November 2020 bis einschließlich 31. Oktober 2025 oder aktueller erbracht worden sein. Maßgeblich hierfür ist, dass zwischen dem Referenzauftraggeber und dem Unternehmen in diesem Zeitraum ein wirksamer Vertrag bestanden hat und auch tatsächlich Leistungen erbracht wurden.