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Beschaffung eines Magnetresonanztomographiegerätes (MRT) MAGNETOM Free.Max, Hersteller Siemens
Bergmannsheil und Kinderklinik Buer GmbH · Gelsenkirchen · Nordrhein-Westfalen
Beschreibung
Gegenstand der Vergabe durch die Auftraggeberin, die die Bergmannsheil und Kinderklinik Buer GmbH, Schernerweg 4, 45894 Gelsenkirchen, ist die Beschaffung des MRT MAGNETOM Free.Max des Herstellers Siemens einschließlich eines Vollservice Wartungsvertrages. Die Radiologie AufSchalke betreibt derzeit ein Magnetresonanztomographiegerät (MRT) MAGNETOM Lumina der Firma Siemens mit 3 Tesla Magnetfeldstärke, ein 256-Zeilen-CT Sonaten Flash sowie ein digitales Röntgensystem. Die Magnetresonanztomographie (MRT) ist ein diagnostisches Verfahren zur Erzeugung von detaillierten Schnittbildern des menschlichen Körpers in hoher Auflösung. Ein MRT eignet sich besonders gut zur Darstellung von Weichteilgewebe im Körper, wie z.B. Gehirn, Rückenmark, Bänder (Gelenke) oder innere Organe. Im Unterschied zur Computertomographie (CT) basiert die MRT nicht auf der Verwendung von Röntgenstrahlung, sondern erfolgt mit Hilfe eines straken Magnetfeldes (Beschreibung entnommen aus: gesundheit.gv.at/labor/untersuchungen/mrt-ct-roentgen). Um die Anzahl der MRTUntersuchungen vor Ort auszuweiten und die vorhandenen Ressourcen optimal nutzen zu können, soll ein zweites MRT-Gerät für die Radiologie AufSchalke angeschafft werden. Das aktuell dort existente digitale Röntgensystem soll durch das zweite MRTGerät ersetzt werden. Zur Optimierung der radiologischen Leistungen im Rahmen des angebotenen Leistungsspektrums sowie der Nachfrage an bildgebenden Untersuchungen ist die Beschaffung eines weiteren hochwertigen MRT-Gerätes notwendig. Die zu beschaffende MR-Technologie soll die bereits bestehende MR-Technologie ergänzen und eine hohe Präzision in der bildgebenden Diagnostik ermöglichen.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Gesundheitswesen & Medizintechnik
Beschaffung eines Magnetresonanztomographiegerätes (MRT) des Herstellers Siemens inklusive Vollservice Wartungsvertrag durch die Bergmannsheil und Kinderklinik Buer GmbH.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern(§ 155 GWB). I). Gemäß§ 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach§ 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. II). Gemäß § 135 Absatz 2 GWB kann die von Anfang an bestehende Unwirksamkeit eines Vertrages gemäß § 135 Absatz 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen AG über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der AG die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Für die vorliegende freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung gelten ergänzend die Fristen aus § 135 Abs. 3 GWB: III). Gemäß§ 135 Absatz 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach§ 135 Abs. 1 Nr. 2 nicht ein, wenn (1.) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, (2.) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und (3.) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Bei der vorliegenden Bekanntmachung handelt es sich um eine freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung nach Maßgabe des§ 135 Abs. 3 GWB. Der Auftraggeber ist danach der Ansicht, dass die unter Abschnitt II.2.4) der Bekanntmachung aufgeführte Beschaffungsmaßnahme aufgrund der unter Abschnitt IV.1.1) dargestellten Gründe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben werden kann. Es ist daher beabsichtigt, den Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Information mit dem Unternehmen Siemens Healthineers GmbH abzuschließen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Direktvergabe-Ankündigung Sie sind hier
Geplante Direktvergabe (VEAT) — 10 Tage Stillhaltefrist
1 Veröffentlichung
- 23.12.2024 Original-Veröffentlichung aktuell
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Vergabeergebnis
Auftrag wurde zugeschlagen
Auftragnehmer Siemens Healthineers AG2 Veröffentlichungen
- 17.01.2025 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev
- 10.01.2025 Aufgrund eines redaktionellen Fehlers wurde im Abschnitt "Fristen für Nachprüfungsverfahren, Informationen über die Überprüfungsfristen" nicht der korrekte Bieter angegeben, mit dem der Vertrag nach gebotener Wartefrist geschlossen wurde. Mit der Änderung wurde die Angabe korrigiert. Der Bieter, mit dem der Vertrag am 08.01.2025 geschlossen wurde ist die Siemens Healthineers AG, Healthineers AG, Siemensstr. 3, 91301 Forchheim.
Preiseinschätzung
Basierend auf 45 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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