Eigenerklärung zur Einhaltung der §§ 123/124 GWB - Ich/Wir erkläre(n),
- dass für mein/unser Unternehmen keine
Ausschlussgründe gemäß den §§ 123 und 124
GWB vorliegen,
-dass ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht
-gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
- gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
- gem. § 98c Aufenthaltsgesetz oder
- gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz
mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden bin/sind (§124 Abs. 2 GWB) und
dass ich/wir in den letzten drei Jahren nicht
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- gem. § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Absatz 1 LkSG mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Absatz 2 LkSG belegt worden bin/sind (§124 Abs. 2 GWB).
oder:
Ich/Wir erkläre(n), dass für mein/unser Unternehmen zwar ein Ausschlussgrund gemäß § 123 oder § 124 GWB vorliegt, ich/wir jedoch für mein/unser Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung (§125 GWB) ergriffen habe(n), durch die für mein/unser Unternehmen die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde.