Universität Hohenheim - Rahmenvertrag datenschutzbeauftragte Person
Universität Hohenheim · Stuttgart-Hohenheim · Baden-Württemberg
Beschreibung
Die Universität ist verpflichtet, eine datenschutzbeauftragte Person zu benennen, Art. 37 Abs. 1 DS-GVO. Sie schreibt dazu die Position einer externen datenschutzbeauftragten Person aus. Die Stellung der externen datenschutzbeauftragten Person ergibt sich aus Art. 38 DS-GVO, seine Aufgaben ergeben sich aus Art. 39 DS-GVO.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Beratung & Dienstleistungen
Die Universität Hohenheim sucht eine externe Datenschutzbeauftragte Person zur Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen gemäß DS-GVO.
Hinweis: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de.
Preiseinschätzung
Basierend auf 208 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
Verfahrensverlauf
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