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Weiterentwicklung der Verfahren und Methoden zur Erfolgskontrolle von Bedarfsplanvorhaben für Bundesschienenwege - LOS B
Bundesministerium für Verkehr · Bonn · Nordrhein-Westfalen · Oberste Bundesbehörde
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In diesem Vergabeverfahren wird nach erfolgter (teilweiser) Aufhebung des in zwei Lose aufgeteilten Forschungsvorhabens (https://ted.europa.eu/de/notice/-/detail/413880-2026) Los B: Juristische Betrachtung erneut ausgeschrieben.
Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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✏️ Änderung
Ergänzende Informationen
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Beratung & Dienstleistungen
Das Wichtigste auf einen Blick
- Ausschreibung betrifft die juristische Betrachtung zur Erfolgskontrolle von Bedarfsplanvorhaben für Bundesschienenwege (Los B).
- Es handelt sich um eine Dienstleistungsausschreibung im Rahmen eines offenen Verfahrens.
- Der Auftraggeber ist das Bundesministerium für Verkehr mit Erfüllungsort in Berlin.
- Die Ausschreibung ist eine erneute Veröffentlichung nach teilweiser Aufhebung eines früheren Forschungsvorhabens.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Weiterentwicklung von Verfahren und Methoden zur Erfolgskontrolle von Bedarfsplanvorhaben für Bundesschienenwege, speziell die juristische Betrachtung (Los B).
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Berufs-/Handelsregister
Eigenerklärung über die Erlaubnis zur Erbringung von Rechtsdienstleistungen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung für die Erbringung von Rechtsdienstleistungen gem. § 2, 3 RDG ist eine entsprechende Eigenerklärung einzureichen. Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Eigenerklärung Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Gefordert wird die Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters/Bewerbers (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen Unternehmens), dass eine entsprechende Versicherung vorhanden ist oder im Auftragsfall abgeschlossen wird und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. ###### Die Eigenerklärung ist unter Verwendung des Formblatts F-EK2.1. Erklärung zur Haftpflichtversicherung abzugeben. ###### Sofern der Bieter/Bewerber dem haushaltsrechtlichen Grundsatz der Selbstversicherung unterliegt, ist der Abschluss einer entsprechenden Versicherung nicht erforderlich. In diesem Fall ist eine entsprechende Erklärung abzugeben und ein Nachweis über die Selbstversicherung dem Angebot beizufügen ###### Mindeststandards: Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken: - Für Personen- und Sachschäden mindestens 3.000.000 EUR pauschal je Schadensfall, - Für Vermögensschäden mindestens 100.000 EUR je Schadensfall ###### Die Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Referenzprojekte_Unternehmen_Dienstleistungen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Gefordert werden geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben. Bereich/ Themenschwerpunkt: Haushaltsrecht Der AG berücksichtigt Referenzen aus den letzten 5 Jahren. ###### Mindestanforderungen: Gefordert werden Referenzen, aus denen Erfahrungen und Kenntnisse ersichtlich werden, die für die Bearbeitung der ausgeschriebenen Leistung wesentlich/relevant sind und in Komplexität und Schwierigkeitsgrad dem Leistungsgegenstand entsprechen. Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen: Es sind mindestens 2 Referenzen vorzulegen, - die Rechtsberatung zu Sachverhalten mit haushaltsrechtlichen Bezügen oder - die Erstellung von Rechtsgutachten im Haushaltsrecht oder Finanzverfassungsrecht belegen. Mindestens ein (1) Referenzprojekt muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe abgeschlossen sein. Der AG berücksichtigt Referenzen aus den letzten 5 Jahren. ###### Die Eigenerklärung ist unter Verwendung des Formblatts F-EK3.1 abzugeben. ###### Die Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Solche Anforderungen kommen wieder
Hier wurden Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit verlangt. Für diese Ausschreibung ist die Frist vorbei — mit einem kostenlosen Suchprofil bekommen Sie vergleichbare Ausschreibungen am Tag der Veröffentlichung per E-Mail, statt sie Wochen später über eine Suchmaschine zu finden.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
2 Veröffentlichungen
- Frist 25.08.2026 Ergänzende Informationen aktuell
- Frist 20.08.2026 Original-Veröffentlichung
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Wertung
Angebote werden geprüft
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen
Preiseinschätzung
Basierend auf 25 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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