Referenzprojekte "Exportformalitäten" - Mindestens ein Referenzprojekt aus den Jahren 2022, 2023 oder 2024, mit welchem der Bieter bestätigt, dass er in der Lage ist, die vertraglich geforderten Exportformalitäten für den Export gemäß den "Allgemeinen Einkaufsbedingungen" der AG zu erfüllen. Dazu gehören:
a) die Erstellung von Exportdokumenten, wie Packliste, Zollrechnung und Ursprungszeugnisse;
b) die Erstellung der zollamtlichen Ausfuhranmeldungen als direkter Vertreter der GIZ (Ausfuhrbegleitdokument);
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c) die Erstellung von Exportdokumenten für die ausfuhrgenehmigungspflichtigen Produkte;
d) die Anlieferung gemäß Incoterm FCA benannter Bestimmungsort in Deutschland.
Referenzprojekt darf nicht vor 2022 liegen.
Unternehmen, die nicht mindestens ein Referenzprojekt nachweisen können, das die oben festgelegten Voraussetzungen erfüllt, werden als ungeeignet vom Verfahren ausgeschlossen.
Zu Referenzprojekten angefordert unter 4, 5, 6 sind auch Doppelnennungen eines Referenzprojektes möglich, sofern es die Kriterien für die eingegeben Bereiche erfüllt.