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Dienstleistungsauftrag EU-Oberschwelle KMU-geeignet

Forstwirtschaftliche Dienstleistungen - Waldumbau Petersroda (Pflanzung, Zaunbau, Pflege)

Stadt Sandersdorf-Brehna · Sandersdorf-Brehna · Sachsen-Anhalt · Kommunaler Auftraggeber

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Beschreibung

Pflanzung, Zaunbau und Pflege

KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: Bauwesen & Infrastruktur

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Auftragsgegenstand sind forstwirtschaftliche Dienstleistungen wie Pflanzung, Zaunbau und Pflege im Rahmen des Waldumbauprojekts Petersroda.
  • Es handelt sich um eine offene Dienstleistungsausschreibung.
  • Die Stadt Sandersdorf-Brehna ist der Auftraggeber.
  • Der CPV-Code 77200000 deutet auf Dienstleistungen im Bereich Forstwirtschaft hin.

Die Stadt Sandersdorf-Brehna vergibt forstwirtschaftliche Dienstleistungen für den Waldumbau in Petersroda.

Dies umfasst Pflanzung, Zaunbau und Pflegearbeiten. Es handelt sich um eine offene Ausschreibung für Dienstleistungen.

Weitere Eignungskriterien: Details in der vollständigen Analyse.

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Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

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Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

  • Preis 100 %

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Anforderungen an Bieter (Eignung)

Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.

Befähigung zur Berufsausübung

  • Eintragung Berufsregister

    Berufsgenossenschaft Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer erklärt, dass er/sie Mitglied der Berufsgenossenschaft ist. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung (Fragebogen), wobei sich der Auftraggeber u. a. die Anforderung einer aktuellen qualifizierten Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorbehält. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft sowie für den/die Unterauftragnehmer, der seine Eignung verleiht /verleihen, bzw. den Eignungsleihgeber.

  • Eintragung Handelsregister

    Zum Nachweis der Identität und des rechtmäßigen Bestehens sind detaillierte Unternehmensangaben zu machen. Gefordert sind die folgenden Angaben: Name, Anschrift, Ansprechpartner nebst Kontaktdaten, Zweigstellen/Niederlassungen, Unternehmensgröße, Rechtsform, Gewerbliche Zulassung und Registrierung, Kammermitgliedschaften. Die Eigenerklärung (Fragebogen) ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für den/die Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen. Unternehmen mit Sitz im Ausland müssen bereits mit dem Angebot den Nachweis der erlaubten Berufsausübung im Staat ihrer Niederlassung erbringen. Maßgeblich sind hierfür die in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU aufgeführten Registereintragungen. Sofern eine Eintragung in das Handelsregister gesetzlich nicht erforderlich ist, ist stattdessen eine Kopie der aktuellen Gewerbeanmeldung vorzulegen. Diese Unterlagen sind nur von den Bietern, die in die engere Wahl kommen, auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers vor der Zuschlagserteilung vorzulegen.

Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit

  • Berufshaftpflichtversicherung

    Der Bieter (bzw. die Bietergemeinschaft) sowie ggf. einbezogene Eignungsleihgeber im Bereich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit müssen über eine in der EU zugelassene Haftpflichtversicherung oder vergleichbar) verfügen Mindestdeckungssummen pro Schadensfall:: 3.000.000 € für Personenschäden 2.000.000 € für Sachschäden 500.000 € für Vermögensschäden Die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr muss mindestens das Zweifache der Deckungssummen betragen (2-fache Maximierung). Risikoabdeckung: Der Schutz muss alle vertragsrelevanten Tätigkeiten dieser Ausschreibung umfassen. Als Nachweis ist eine aktuelle Bestätigung des Versicherers oder die Kopie der Police vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen oder durch eine gemeinsame Versicherung abgedeckt sein.

  • Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit

    a) Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer dürfen nicht von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 Verordnung (EU) 2022 /576 des Rates vom 8. April 2022 betroffen sein ("Russland-Erklärung"). Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung (Fragebogen). Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für den Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen. b) Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeträge Der Bieter (bzw. die Bietergemeinschaft) sowie einbezogene Eignungsleihgeber müssen nachweisen, dass sie ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen ordnungsgemäß nachkommen. Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung (Fragebogen) vom Bieter bzw. allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft, alle Unterauftragnehmer, die als Eignungsleihgeber fungieren, einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, zur Überprüfung der Eigenerklärung folgende Dokumente nachzufordern: - aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen.

  • Durchschnittlicher Jahresumsatz

    Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und der Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in wirtschaftlichfinanzieller Hinsicht verleiht) muss/müssen einen Mindestjahresumsatzes von 200.000 € netto (Gesamtumsatz) im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre nachweisen können. Sollte das Geschäftsjahr nicht dem Kalenderjahr entsprechen (unterjähriges Ende), sind die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre maßgeblich, die vor der Absendung der EUBekanntmachung endeten. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen (Fragebogen). Der Auftraggeber behält sich vor, zur Verifizierung der Angaben weiterführende Unterlagen (z. B. Gewinn- und Verlustrechnungen, testierte Jahresabschlüsse) nachzufordern.

  • Durchschnittlicher spezifischer Jahresumsatz

    Nachweis eines spezifischen Mindestjahresumsatzes von 100.000 € netto im Tätigkeitsbereich forstliche Dienstleistungen (vergleichbar mit dem Auftragsgegenstand) im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.

Technische & berufliche Leistungsfähigkeit

  • Werkzeuge, Anlagen, technische Ausrüstung

    Der Bieter muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe erklären, dass er über die erforderliche technische Ausstattung (insb. Forst-Streifenpflug) und das qualifizierte Personal verfügt oder im Falle der Auftragserteilung zum Leistungszeitraum uneingeschränkt darüber verfügen wird. Sofern die Technik nicht im Eigenbestand des Bieters vorhanden ist, ist auf Verlangen eine Verpflichtungserklärung des jeweiligen Dritten (Vermieter, Subunternehmer) beizufügen, aus der hervorgeht, dass dem Bieter die Ressourcen im Leistungszeitraum tatsächlich zur Verfügung stehen.

  • Referenzen (vergleichbare Bauleistungen)

    Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft sowie Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht) und der/die Unterauftragnehmer (soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt /erbringen) muss/ müssen mit dem Angebot mindestens mindestens drei Referenzprojekten der letzten fünf Kalenderjahre vor Ablauf der Angebotsfrist nachweisen können, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind: Um die Vergleichbarkeit zu gewährleisten, müssen die Referenzen mindestens zwei der folgenden Leistungsbereiche abdecken: • Forstliche Kulturberäumung und Flächenvorbereitung (z.B. Mulchen von Schneisen, motor-manuelle Beräumung von Hiebsresten oder Gehölzjungwuchs) • Pflanzung von Forstkulturen: Fachgerechte Einbringung von Forstpflanzensortimenten (z.B. Traubeneiche, Hainbuche, Linde) unter Schirm oder auf Freiflächen. • Errichtung von Wildschutzzäunen: Bau von Knotengeflechtzäunen mit ZProfil-Stahlpfosten im forstlichen Gelände. • Forstliche Kulturpflege: Durchführung von Freistellungsarbeiten (kein vollflächigesMähen) zur Sicherung des Anwuchserfolgs. nicht vergleichbare Referenzen sind: • Reine Baumfällungs- oder Holzeinschlagsmaßnahmen ohne anschließende Kulturbegründung. • Reiner Landschaftsbau mit ausschließlicher Pflanzung von Hochstamm-Sortimenten (z.B. Straßenbäume/Alleen), da diese nicht den spezifischen Anforderungen einer Waldverjüngung/eines Voranbaus entsprechen. Jede Referenz muss mindestens zwei der genannten Leistungsbereiche umfassen. Die Gesamtheit der eingereichten Referenzen muss sämtliche für den Auftrag wesentlichen Leistungsbereiche abdecken.

  • Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals

    Der Bieter, die Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie etwaige Eignungsleihgeber oder Unterauftragnehmer müssen nachweisen,dass sie über qualifiziertes Fachpersonal verfügen, um die fachgerechte Ausführung (Pflanzung/Zaunbau) sicherzustellen. Pro Kolonne ist mindestens eine Aufsichtsperson mit forstwirtschaftlichem Berufsabschluss (Forstwirt/in, Forstwirtschaftsmeister/in oder vergleichbar) einzusetzen. Die Qualifikationen müssen zum Zeitpunkt der Leistungserbringung im vollen Umfang zur Verfügung stehen. Die Vorlage der konkreten Berufsabschlüsse/Urkunden wird vom Auftraggeber für diejenigen Bieter, die in die engere Wahl kommen, vor der finalen Zuschlagserteilung angefordert. Die Bieter haben ihrem Angebot die ausgefüllte Anlage "Personalliste" beizufügen. Darin sind die Profile der vorgesehenen Fachkräfte aufzuführen.

  • Technische Fachkräfte (Qualitätskontrolle)

    Für die optionale Leistung der Nagetierbekämpfung ist entsprechendes Fachpersonal mit gültigem Sachkundenachweis einzusetzen. Dieser Nachweis ist erst bei tatsächlichem Abruf dieser Position vorzulegen.

  • Durchschnittliche Personalstärke

    Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, der Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht) und der/die Unterauftragnehmer muss/müssen nachweisen, dass für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Zu diesem Zweck ist die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal anzugeben. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen (Fragebogen). Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, für den/die Eignungsleihgeber (falls er/sie die Eignung in technischberuflicher Hinsicht verleiht) sowie für den/die Unterauftragnehmer, wenn er/sie zugleich seine Eignung verleiht /verleihen.

  • Nachunternehmer-Anteil

    a) Mitglieder und Leistungsteile der Bietergemeinschaft (BG) Wird ein Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben, gelten folgende Anforderungen: Im Fragebogen müssen die Leistungsteile beschrieben werden. Kartellrechtliche Begründung: Dem Angebot ist zwingend eine gesonderte Anlage beizufügen, in der die Gründe für den Zusammenschluss zur Bietergemeinschaft dargelegt werden. Für jedes Mitglied der BG ist eine eigene Fragebogen zur Eignung mit dem Angebot einzureichen. Des Weiteren ist das Formblatt 234 einzureichen. b) Leistungen von Unterauftragnehmern (UA) Bei beabsichtigter Unterauftragsvergabe sind die Teilleistungen (z.B. Mulcharbeiten, Zaunbau, Pflanzung) im Fragebogen zur Eignung konkret zu benennen. Auf Verlangen des Auftraggebers sind für die Unterauftragnehmer die gleichen Eignungsnachweise (z.B. Referenzen über vergleichbare forstliche Maßnahmen) vorzulegen wie für den Bieter selbst. Auf gesonderte Aufforderung sind detaillierte Angaben zu Firma, Eignung und Ausschlussgründen der UA einzureichen. Erweist sich ein UA als ungeeignet oder liegen Ausschlussgründe vor, muss dieser auf Verlangen des Auftraggebers ersetzt werden. c) Eignungsleihe: Nutzt ein Bieter oder eine BG die Kapazitäten anderer Unternehmen, um die geforderte Eignung zu erfüllen (Eignungsleihe), ist mit dem Angebot nachzuweisen: - Angabe, für welche Eignungskriterien (wirtschaftlich oder technisch) die Leihe erfolgt. - Nachweis, dass die Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung Besonderheiten: Bei beruflicher Eignung: Der Eignungsleihgeber muss den entsprechenden Leistungsteil selbst ausführen. Bei wirtschaftlicher Eignung: Der Eignungsleihgeber muss eine gesamtschuldnerische Haftung für die Vertragsausführung übernehmen.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Solche Anforderungen kommen wieder

Hier wurden Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit verlangt. Für diese Ausschreibung ist die Frist vorbei — mit einem kostenlosen Suchprofil bekommen Sie vergleichbare Ausschreibungen am Tag der Veröffentlichung per E-Mail, statt sie Wochen später über eine Suchmaschine zu finden.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

  • Nachforderung fehlender Unterlagen möglich

    Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).

  • Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
  • Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung

    Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Nach § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit • der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, • mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung. Die Bieter werden aufgefordert, in ihren Angeboten diejenigen Teile zu kennzeichnen, die als Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse im Sinne von § 165 Abs. 2 GWB anzusehen sind und daher im Fall eines etwaigen Nachprüfungsverfahrens den Verfahrensbeteiligten

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung Sie sind hier

    Angebote werden eingeholt

    1 Veröffentlichung

    • Frist 10.08.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
  2. Wertung

    Angebote werden geprüft

  3. Vergabeergebnis

    Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen

Preiseinschätzung

Basierend auf 655 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 294.882 €
Median 506.614 €
Oberes Quartil 755.931 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Stammdaten
Angebotsfrist 10.08.2026, 10:00 Uhr (abgelaufen)
Vergabenummer 159_SSB_01-2026-0010
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Gering KI
Standort Sandersdorf-Brehna, Sachsen-Anhalt
Veröffentlicht 02.07.2026
CPV-Codes (5) 77200000 · Landwirtschaft, Forst, Gartenbau
77000000 · Landwirtschaft, Forst, Gartenbau
45342000 · Bauleistungen
77231600 · Landwirtschaft, Forst, Gartenbau
77230000 · Landwirtschaft, Forst, Gartenbau
(Was ist das?)
Laufzeit 12.10.2026 – 28.12.2029
Bindefrist (?) 60 Tage
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Nebenangebote nicht zugelassen

Alert für ähnliche Ausschreibungen
CSV Export →
Vergabe-Status (?)
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Bei Unterschwellenvergaben ist die TED-Veröffentlichung des Ergebnisses nicht zwingend — direkt beim Auftraggeber nachfragen.

Ø Bieter in der Branche 6.2
Methodik & Datenbasis

Historischer Durchschnitt aus 193.627 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 91%
Methodik & Datenbasis

Anteil der erfassten Verfahren in Bauwesen & Infrastruktur mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 106.724 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 25 Tage
Schätzwert-Abweichung -7%
KMU-Bieteranteil 43%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Sachsen-Anhalt
Preis-Kalkulator freischalten →


Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Stadt Sandersdorf-Brehna. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Stadt Sandersdorf-Brehna, Stadt Sandersdorf-Brehna

Hinweis zur Zuständigkeit

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 4/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Auftragswert

Zuletzt geprüft am 25.07.2026

Daten korrigieren →

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Frist abgelaufen). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Vergabestelle

Stadt Sandersdorf-Brehna · Sandersdorf-Brehna

ines.oguz@sandersdorf-brehna.de
+49 3493-801180