Mehr Details
Sperrmüllcontainer für Wertstoffhöfe
Landkreis Rostock, Eigenbetrieb Abfallwirtschaft · Güstrow · Mecklenburg-Vorpommern · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
🎯 Persönlicher Treffer-Check
Wie viele Entsorgung & Recycling-Ausschreibungen in Mecklenburg-Vorpommern passen zu Ihrem Unternehmen?
30 Sekunden, keine Anmeldung — wir zeigen Ihnen live, wie viele relevante Vergaben es zuletzt gab.
Passende Ausschreibungen in „Entsorgung & Recycling" automatisch erhalten
14 Tage voller Zugang gratis — tägliche Alerts + KI-Eignungsanalyse · keine Kreditkarte · danach kostenfrei weiter
Vergabe-Ergebnis
-
Los 1 VergebenLos 1 - Wertstoffhof Güstrow🏆 Veolia Umweltservice Nord GmbH · Hamburg
-
Los 2 VergebenLos 2 - Wertstoffhof Laage🏆 ALBA Nord GmbH · Schwerin
-
Los 3 VergebenLos 3 - Wertstoffhof Krakow am See🏆 ALBA Nord GmbH · Schwerin
-
Los 4 VergebenLos 4 - Wertstoffhof Rühn🏆 ALBA Nord GmbH · Schwerin
-
Los 5 VergebenLos 5 - Wertstoffhof Gnoien🏆 ALBA Nord GmbH · Schwerin
-
Los 6 VergebenLos 6 - Wertstoffhof Neubukow🏆 ALBA Nord GmbH · Schwerin
-
Los 7 VergebenLos 7 - Wertstoffhof Bad Doberan🏆 Veolia Umweltservice Nord GmbH · Hamburg
-
Los 8 VergebenLos 8 - Wertstoffhof Pastow🏆 ALBA Nord GmbH · Schwerin
-
Los 9 VergebenLos 9 - Wertstoffhof Teterow🏆 ALBA Nord GmbH · Schwerin
-
Los 10 VergebenLos 10 - Wertstoffhof Schwaan🏆 Veolia Umweltservice Nord GmbH · Hamburg
- ALBA Nord GmbH · Schwerin
- Veolia Umweltservice Nord GmbH · Hamburg
Beschreibung
Bereitstellung von 30 m³ - Container zur Sammlung von Sperrmüll sowie bedarfsabhängiger Transport von befüllten Containern zur vom Auftraggeber benannten Entsorgungs- bzw. Verwertungsanlage einschließlich der Übergabe der Abfallsammelmenge ab dem 01.01.2026. Die Verwertung der Abfallfraktionen gehört nicht zur ausgeschriebenen Leistung.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
-
100% Preis 100 %Preis
Der Zuschlag wird nach Maßgabe des § 127 Abs. 1 GWB in Verbindung mit § 58 Abs. 1 VgV auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt. Entscheidend sind die dem Auftraggeber voraussichtlich auf Grundlage der Angebote entstehenden Kosten je Los für die Bereitstellung von 30 m³-Containern zum Sammeln von Sperrmüll sowie den bedarfsabhängigen Transport der befüllten Container (einschließlich Übergabe) zur vom Auftraggeber vorgegebenen Verwertungsanlage ent-sprechend der Eintragung im Leistungsverzeichnis. Für die Wertung der Angebote wird auf der Grundlage der vom Bieter angegebenen Preise je Los und der im Leistungsverzeichnis enthaltenen Angaben zu den Leistungsdaten (Anzahl Containertransporte - Mengenkorridor) ein Wertungspreis (je Los) für die Grundlaufzeit der ausgeschriebenen Leistung (2 Jahre) ermittelt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Auftraggeber wird die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, mit der Vorabinformation über den frühesten Zeitpunkt des vorgesehenen Vertragsschlusses in Textform informieren. 15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation an unterlegene Bieter ist der Vertragsschluss möglich. Wird die Vorabinformation nach § 134 GWB per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 Satz 2 GWB). Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.6.2013 (BGBl I, S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 9. März 2021 (BGBl. I S. 327) geändert worden ist, Anwendung. § 160 GWB lautet auszugsweise: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. […] (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Demzufolge ist ein Antrag an die oben genannte Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Wir weisen darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Auftragnehmer an die Vergabekammer wenden. Wir weisen schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote pro Los
Pro Los wurde nur ein Angebot abgegeben (von ALBA Nord GmbH, Veolia Umweltservice Nord GmbH). Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
-
Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
2 Veröffentlichungen
-
Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 142 Tage nach Fristende
Auftragnehmer (2) ALBA Nord GmbH · Veolia Umweltservice Nord GmbHZuschlagswert 637.100 €1 Veröffentlichung
- 19.03.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
Watchlist buchen →Nächste Ausschreibung bei Landkreis Rostock, Eigenbetrieb Abfallw… nicht verpassen?
Auftraggeber-Alert ab 9 €/Mo — tägliche Email sobald etwas ausgeschrieben wird.
Preiseinschätzung
Basierend auf 390 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
Ähnliche Ausschreibungen
📬
Passende Ausschreibungen automatisch finden
14 Tage volle KI-Analyse + tägliche Alerts gratis testen — keine Kreditkarte, danach kostenfrei weiter.
💡 Mehr als wöchentlich? Watchlist ab 9 €/Mo: täglich + Frist-Reminder + Zuschlag-Info →
Personalisiertes Suchprofil einrichten → · Für Einkaufsabteilungen: Rechnung per Überweisung →