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Produktion Wandgestaltung
Gewobag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin · Berlin · Berlin · Öffentliches Unternehmen
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Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Vergabe einer Rahmenvereinbarung Produktion von Wandgestaltungen. Die Gewobag beschafft die Leistungen für die Stiftung Berliner Leben. Die Stiftung Berliner Leben (Stiftung), eine Stiftung der Gewobag, setzt Kunst- und Kulturpro-jekte im Sinne des sozialen Engagements der Gewobag sowie zur Erfüllung ihrer eigenen Satzungszwecke mit ihren eigenen Institutionen um: dem URBAN NATION Museum für Ur-ban Contemporary Art (Museum), dem HipHopHub, dem Künstler-Residenz-Programm Fresh A.I.R., der Martha Cooper Library und dem sozio-kulturellen Programm Stadt-raum!Plus. Die Projektarbeiten finden im Berliner Stadtraum des URBAN NATION Museums for Urban Contemporary Art, Bülowstraße 7/ Zietenstraße 12, 10783 Berlin, Deutschland mit den dazugehörigen Räumen statt: Projektraum und Werkstatt in der Bülowstraße 97, 10783 Berlin und in den Wohnungen und Dachgeschossflächen über dem Museum, Etage 2 bis 5, Bülowstraße 7/ Zietenstraße 12, 10783 Berlin. Des Weiteren gibt es variable Einsatzorte ent-sprechend der weiteren Projektarbeit in den Berliner Quartieren. Der Auftraggeber geht von mindestens vier One Walls und drei Community Produktionen pro Jahr aus.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Kultur & Veranstaltungen
Rahmenvereinbarung für die Produktion von Wandgestaltungen (Murals/Street Art) für die Stiftung Berliner Leben im Kontext des URBAN NATION Museums und städtischer Kunstprojekte in Berlin.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
3–5 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Bewerber/bei Bewerbergemeinschaften der bevollmächtigte Vertreter für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft erklärt, dass • er/sie alle rechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt/erfüllen, • über sein/ihr Vermögen weder das Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, • er/sie sich nicht in Liquidation befindet/befinden, • er/sie im Rahmen seiner/ihrer beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat/haben, die seine/ihre Zuverlässigkeit als möglichen Erbringer der ausgeschriebenen Leistungen entfallen lassen würde, • er/sie seine/ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates des Auftraggebers ordnungsgemäß erfüllt hat/haben, • keine der Personen, deren Verhalten ihm/ihnen zuzurechnen ist, aus einem der in § 123 GWB genannten Gründe rechtskräftig verurteilt worden ist, • er/sie sich bewusst ist/sind, dass eine falsche Angabe den Ausschluss aus dem Bewerberkreis zur Folge haben kann, • insbesondere die getätigten Angaben und Erklärungen zu den Eignungskriterien der Wahrheit entsprechen und • er/sie die Regelungen des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) und des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) zur Kenntnis genommen hat/haben und weder die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG noch die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs. 1 AEntG vorliegen, • er/sie Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 zur Änderung der Verordnung (EU) 833/2014 zur Kenntnis genommen hat, erklärt, nicht von den Verbotstatbeständen betroffen zu sein, und bei der Ausführung des Auftrags zu beachten. Nach dieser Regelung ist es verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a) oder b) genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfallen, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Bestimmungen über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe). Soweit der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft von den Verbotstatbeständen betroffen sein sollte, ist er/sie verpflichtet, mit dem Teilnahmeantrag eine ausführliche Darlegung abzugeben, die es der Gewobag ermöglicht, über den Ausschluss aus dem Vergabeverfahren zu entscheiden. • er/sie den Nachweis einer er über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen o EUR 5,0 Mio. für Personen- und Sachschäden pro Fall (zweifach maximiert p.a.) o EUR 1 Mio. für Vermögensschäden pro Fall (zweifach maximiert p.a.) o EUR 2,0 Mio. für Umweltschäden pro Fall (einfach maximiert p.a.) spätestens 10 Kalendertage nach Erteilung des Zuschlages erbringen und den Versicherungsschutz mit mindestens den genannten Merkmalen über die gesamte Laufzeit dieses Vertrags vorhalten wird (die Festlegung der genauen Spezifika behält sich die Gewobag im Rahmen des Marktüblichen nach Abschluss der Verhandlungen vor), • er/sie sich bereit erklärt, ausschließlich Personal mit der für den Auftrag erforderlichen Qualifikation einzusetzen, • er/sie sich bereits jetzt bereiterklärt, die in Ziffer 6.2.1 „Angebot“ benannten Personen bei der Erbringung der Leistungen, die Gegenstand dieser Beschaffungsmaßnahme sind, in ihren dort zugewiesenen Rollen einzusetzen. Die Gewobag behält sich vor, vor Zuschlagserteilung geeignete Nachweise von den Bietern zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können. Legt der Bieter die geforderten Nachweise nach Aufforderung durch Gewobag nicht, nicht fristgemäß oder nicht vollständig vor, wird der Bieter zwingend vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Bei Bewerbern/Bewerbergemeinschaften aus dem EU-Ausland sind von der Gewobag geforderte Nachweise nach dem Recht ihres Heimatstaates zu erbringen. Soweit es um Auskünfte aus dem Wettbewerbsregister geht, muss das Register Auskunft über nachfolgende Vorgänge erbringen: Verwaltungsentscheidungen (Gewerbeuntersagungen, Rücknahme von Erlaubnissen, Konzessionen etc.), Verzichte auf eine Zulassung zu einem Gewerbe oder einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung während eines Rücknahme- oder Widerrufverfahrens, Bußgeldentscheidungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Ordnungswidrigkeiten sowie bestimmte strafgerichtliche Verurteilungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Straftaten. Sämtliche Nachweise, Bescheinigungen bzw. Erklärungen sind auf Verlangen des Auftraggebers auch für Nachunternehmer zu erbringen. Diese Anforderung gilt auch für Nachunternehmer von Bewerbern aus dem EU-Ausland.
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Durchschnittlicher Jahresumsatz
Der Bieter erklärt den Konzern/Gesamtumsatz netto in den anzugebenen Jahren (2023, 2024, 2025) erwirtschaftet zu haben (2025: qualifizierte Prognose).
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Durchschnittlicher spezifischer Jahresumsatz
Der Bieter erklärt den Umsatz netto für vergleichbare Leistungen in den anzugebenen Jahren (2023, 2024, 2025) erwirtschaftet zu haben (2025: qualifizierte Prognose).
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Bauleistungen)
Unter Beachtung der geforderten Mindestanforderungen macht der Bieter/die Bietergemeinschaft nachfolgend Angaben zu Referenzen von mindestens 2 Projekten aus den letzten 5 Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Den Maßstab für die Vergleichbarkeit der Leistungen bildet die Beschreibung der Leistung im Leistungsverzeichnis. Es sind Angaben zu nachfolgenden Punkten zu machen: Bezeichnung Referenzprojekt Beschreibung der erbrachten Leistung Unternehmen, das die Leistung erbracht hat (Firma des Einzelbieters oder des Mitglieds der Bietergemeinschaft oder des Unternehmens, dessen Fähigkeiten man sich bedient) Auftraggeber (mit Adresse) Ansprechpartner beim Auftraggeber (mit Telefonnummer): Volumen der eigenen erbrachten Leistung: in EUR netto Zeitraum der Leistungserbringung der erbrachten Leistung (von MM/JJ bis MM/JJ). Zusätzlich anzugeben sind Bezeichnung und Anschrift des Objekts sowie die Objektgröße, welche mindestens 50 qm zu kuratierende Fläche aufweisen muss. Generell unzulässig ist es, die in unterschiedlichen Projekten erbrachten Leistungen zu einer „vergleichbaren Leistung“ zusammenzufassen. Unzulässig ist die Aufteilung einer einheitlichen Leistung in mehrere Referenzen. Eine Leistung ist „einheitlich“, wenn sie auf demselben Auftrag beruht (Bsp.: Nennung einzelner Leistungsteile, die mit demselben Auftrag beauftragt wurden, hier: bspw. Abruf unterschiedlicher Leistungen/Objekte aus Rahmenverträgen). Für jede wertungsfähige Referenz können 20 Punkte erreicht werden. Eine wertungsfähige Referenz beträgt 5 Punkte. Es können Zusatzpunkte von max. 15 Punkten durch zusätzlich Spezifika erzielt werden, die sich folgendermaßen aufteilen: - Öffentlicher Auftraggeber nach § 99 GWB (2 Punkte) - Fläche zu kuratierende Wand: - > 50 qm (2 Punkte) - > 100 qm (4 Punkte) - > 150 qm (6 Punkte) - Nachbarschaftsfest (2 Punkte) - Leistung Wandgestaltung mit mindestens einem weiteren Dienstleister koordiniert (Eröffnung einer begleitenden Ausstellung etc.) (2 Punkte) - Kommunikation mit Behörden (1 Punkt) - Kommunikation mit Nachbarn (2 Punkte) Bewerber, die eine zwingend geforderte Angabe in Bezug auf eine Referenz nicht machen, müssen auf diesen Umstand eindeutig hinweisen und dies schriftlich begründen. Die Gewobag behält sich vor, anhand der gegebenen Begründung über eine Wertung der betreffenden Referenz zu entscheiden. Fehlen geforderte Angaben ohne Begründung, wird die Referenz nicht gewertet. Nur die 3 bis max. 5 Bewerber mit der höchsten Eignungspunktzahl im Teilnahmewettbewerb werden für die Angebots- und Verhandlungsphase zugelassen.
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Durchschnittliche Personalstärke
Der Bieter erklärt die jahresdurchschnittliche Anzahl für vergleichbare Leistungen eingesetzter Mitarbeiter innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023, 2024, 2025).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Solche Anforderungen kommen wieder
Hier wurden Nachweise zu Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit verlangt. Für diese Ausschreibung ist die Frist vorbei — mit einem kostenlosen Suchprofil bekommen Sie vergleichbare Ausschreibungen am Tag der Veröffentlichung per E-Mail, statt sie Wochen später über eine Suchmaschine zu finden.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem. § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit der eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (134 GWB) oder einen Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäische Union bekannt gemacht, endet die Frist dreißig Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
- Frist 27.03.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Wertung
Angebote werden geprüft
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen
Preiseinschätzung
Basierend auf 202 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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