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S21; PA 1.7; Los 1: Leitstand und Los 2: Tunnelrettung für die Tunnel S21
DB Projekt Stuttgart-Ulm GmbH (Bukr 5S) · Stuttgart · Baden-Württemberg
Beschreibung
S21; PA 1.7; Los 1: Leitstand und Los 2: Tunnelrettung für die Tunnel S21 - Los 1: Einrichtung, Besetzung und Betrieb einer Leitstelle Sicherheit (Leitstand) mit Feuerwehr- und Sicherheitsfachkräften. - Los 2: Gestellung Rettungswehr (Rettungseinheit gem. Stuttgarter Modell), bestehend aus Angriffs- und Sicherungstrupps für alle Tunnel der unter 1.3 beschriebenen Abschnitte. Zudem First Responder (FRP), welche im Ereignisfall als „Helfer vor Ort“ die Funktion des Ersthelfers übernehmen und ergänzend die Notfallrettung der Rettungskräfte unterstützen, sowie Lotsen, die im Ereignisfall die Abstimmung mit Feuerwehr und Rettungskräften übernehmen und bei den Evakuierungsmaßnahmen unterstützen, zu stellen.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Ausschreibung für die Einrichtung, Besetzung und den Betrieb einer Leitstelle Sicherheit (Los 1) sowie die Gestellung einer Rettungswehr mit Angriffs- und Sicherungstrupps, First Respondern und Lotsen (Los 2) für die Tunnel der S21.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Zusätzliche Lieferungen/Leistungen beauftragt
3 Veröffentlichungen
- 28.08.2026 Ein Wechsel des AN wäre mit hohem Aufwand für die Integration des Personals in das zusätzlich erforderliche Sicherheitsüberwachungssystems verbunden (Inkompatibilität der Systeme) und würde während der notwendigen Integrations- und Testphase die Sicherheit auf der Baustelle gefährden.
- 23.09.2024 Original-Veröffentlichung
- 20.09.2024 AvL 0006 - Zusätzliche Leistung zur Gewährleistung des Projekterfolges durch erhöhte Sicherheit auf der Baustelle. aktuell
Preiseinschätzung
Basierend auf 62 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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