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Strombeschaffung und -belieferung von Elektrolyseuren und ernergiewirtschaftliche Dienstleistungen im RFNBO-Kontext für den Zeitraum 12/2026 – 12/2029
RVK | Regionalverkehr Köln GmbH · Köln · Nordrhein-Westfalen · Öffentliches Unternehmen
Vergabe-Ergebnis
Keine Vergabedetails publiziert
Diese Vergabeergebnis-Bekanntmachung enthält keine Angaben zu Auftragnehmer, Vertragswert oder Bieter-Anzahl. Das ist bei öffentlichen Vergaben in Deutschland häufig — rund 60 % aller Vergabeergebnisse werden ohne diese Kerndaten publiziert.
Details finden Sie möglicherweise direkt auf der Portal-Seite der Vergabestelle.
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Ausschreibung von Stromlieferungen über PPA aus Photovoltaik (Los 2.1) und Windkraft (Los 2.2) für Elektrolyseure.
- Vertragszeitraum ist von Dezember 2026 bis Dezember 2029.
- Nachweislich erneuerbare Stromversorgung der Elektrolyseure gemäß RFNBO-Kriterien ist zwingend erforderlich.
- Die RVK führt das Verfahren stellvertretend für eine noch zu gründende Projektgesellschaft durch.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Die Regionalverkehr Köln GmbH plant die Errichtung von jeweils einem Elektrolyseur mit ca. 2 MW Leistung an zwei Standorten. In den zu errichtenden Anlagen soll Wasserstoff insbesondere zur Versorgung der Busflotte im öffentlichen Personennahverkehr der Auftraggeberin produziert werden. Der in den geplanten Anlagen erzeugte Wasserstoff soll grundsätzlich den RFNBO-Kriterien (Renewable Fuels of Non-Biological Origin) gemäß der Richtlinie (EU) 2018/2001 – RED II und den Delegated Acts (EU) 2023/1184 und (EU) 2023/1185 sowie der 37. BImSchV entsprechen. Dadurch wird sichergestellt, dass der produzierte Wasserstoff als erneuerbarer, nachhaltiger Kraftstoff anerkannt und bilanziell anrechenbar ist. Zur Erfüllung dieser Anforderungen ist eine nachweislich erneuerbare Stromversorgung der Elektrolyseure erforderlich. Die Auftraggeberin beabsichtigt daher den Abschluss von Stromlieferverträgen als Power Purchase Agreements (PPA) mit Betreibern von Erneuerbaren Energien Anlagen (EE-Anlagen). Diese Verträge sollen die unmittelbare, langfristige Bereitstellung von Strom aus Windkraft- und Photovoltaikanlagen zur Bedarfsdeckung gewährleisten. Die technische, marktkonforme und ökonomische Bewirtschaftung der zukünftigen Stromlieferverträge (PPA) und kontinuierliche Letztverbraucherbelieferung der Elektrolyseure als Vollstromlieferung mit den dafür erforderlichen Energiemengen und zugrundeliegenden notwendigen energiewirtschaftlichen Prozessen ist Bestandteil separater Ausschreibung. Die Auftraggeberin schreibt hiermit die Belieferung mit Strom aus erneuerbaren Energien im Rahmen von zwei Power Purchase Agreements (PPA) aus, aufgegliedert in zwei Teillose, um die unterschiedlichen Erzeugungscharakteristika von Photovoltaik- und Windenergieanlagen optimal zu nutzen und ein ausgewogenes Erzeugungsportfolio zu schaffen. Das Gesamtvorhaben soll in drei Losen beauftragt werden. Die folgenden Lose sind vorgesehen: Los 1 – Strombeschaffung und -belieferung der Elektrolyseure sowie Dire
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis nach Wichtigkeit
65 % Angebotswert (Gesamtkosten)
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Qualität nach Wichtigkeit
35 % Deckungsgrad der Monatsstruktur
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Preis nach Wichtigkeit
50 % Angebotswert (Gesamtkosten)
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Qualität nach Wichtigkeit
30 % Deckungsgrad der Monatsstruktur
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Qualität nach Wichtigkeit
20 % Verfügbarkeitsgarantie
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unter anderem unzulässig, soweit: (1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 3 GWB bleibt unberührt, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder der Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Zu den weiteren Anforderungen vgl. § 160 ff. GWB.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Sonstige Gründe
1 Veröffentlichung
- 13.08.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
Preiseinschätzung
Basierend auf 310 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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