Vergeben Offenes Verfahren Bauwesen & Infrastruktur
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Bauauftrag EU-Oberschwelle

Übernahme Funktion der Bauherrschaft für das Projekt Reihenhäuser und Eigentumswohnanlage Baugebiet Friedenseiche VIII in Ebersberg einschl. Finanzierung

Stadt Ebersberg · Ebersberg · Bayern · Kommunaler Auftraggeber

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Vergabe-Ergebnis

🏆 Auftragnehmer BayernGrund GmbH
💶 Zuschlagswert 12.131.642 €
👥 Eingegangene Angebote 1
📅 Zuschlagsdatum 07.01.2026

Beschreibung

Der Auftraggeber ist Eigentümer der unbebauten Grundstücke mit den Flurnummern 1833, 1838 und 1851/2 in der Gemarkung Ebersberg. Der Auftraggeber wird die Grundstücke selbst erschließen. Die Grundstücke liegen im Bereich des Bebauungs- und Grünordnungsplans Friedenseiche VIII. Auf den Grundstücken sollen 12 Reihenhäuser und eine Eigentumswohnanlage mit 8 bis 12 Einheiten und gemeinsamer Tiefgarage entstehen. Reihenhäuser und Eigentumswohnungen sollen nicht bis zur Schlüsselfertigkeit hergestellt werden, sondern bis zu einem Ausbauzustand, der es zulässt, dass die Erwerber finale Ausbauarbeiten selbst ausführen oder ausführen lassen. Die Festlegung des konkreten Ausbauzustandes soll während der Planungsphase durch den Auftraggeber erfolgen. Der Auftraggeber geht derzeit von Bau- und Planungskosten von etwa 8,5 Mio. Euro netto aus. Der Auftraggeber beabsichtigt nicht, für das Bauvorhaben Fördermittel zu erlangen. Der Auftraggeber beabsichtigt, die Reihenhäuser und Eigentumswohnungen nach Herstellung im Wege eines Einheimischen-Modells zu veräußern. An den Veräußerungen soll der Auftragnehmer nicht mitwirken. Die Bedienung des Kredits durch den Auftraggeber soll durch den Veräußerungserlös nach Bauabschluss und Verkauf erfolgen.

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 0 · Übernahme Funktion der Bauherrschaft für das Projekt Reihenhäuser und Eigentumswohnanlage Baugebiet Friedenseiche VIII in Ebersberg einschl. Finanzierung
  • Preis nach Wichtigkeit

    Grundhonorar pauschal - max. 225 v. 1000 Punkten

  • Preis nach Wichtigkeit

    Zuschlag auf tatsächliche Kosten - max. 225 v. 1000 Punkten

  • Preis nach Wichtigkeit

    Zinssatz Finanzierung durch Eigenmittel - max. 25 v. 1000 Punkten

  • Preis nach Wichtigkeit

    Monatspauschale verlängerte Bauzeit - max. 50 v. 1000 Punkten

  • Preis nach Wichtigkeit

    Monatspauschale Überschreitung Fertigstellung - max. 50 v. 1000 Punkten

  • Preis nach Wichtigkeit

    Zeithonorar - max. 125 v. 1000 Punkten

  • Qualität nach Wichtigkeit

    Konzept zu > Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals - max. 250 v. 1000 Punkten > Herangehensweise bei der Verfolgung und Steuerung der Kosten - max. 50 v. 1000 Punkten

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Eingegangene Angebote

Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.

BayernGrund GmbH 12.131.642 €

Preiseinschätzung

Basierend auf 13.080 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 123.391 €
Median 369.110 €
Oberes Quartil 1.192.838 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Vergeben). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Diese Vergabe ist abgeschlossen. Aktuelle, noch offene Ausschreibungen in dieser Branche:

Vergabestelle

Stadt Ebersberg · Ebersberg

e.ipsen@ebersberg.de
08092 8255 55

12.131.642 €
Zuschlagswert

Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Bauauftrag
Schwierigkeit Hoch
Auftraggeber Stadt Ebersberg
Standort Ebersberg, Bayern
Veröffentlicht 23.02.2026
CPV-Code 45000000
Bauleistungen (Was ist das?)
Angebote 1
⚠ dünner Wettbewerb (Ø 7,1 in der Branche) (?)
Erfüllungsort Ebersberg
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Bieter (1)
BayernGrund GmbH · München

Auftragnehmer (?)
BayernGrund GmbH
Vertrag 07.01.2026

Ø Bieter in der Branche 7.1

Historischer Durchschnitt aus 319.279 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 91%

Anteil der erfassten Verfahren in Bauwesen & Infrastruktur mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 98.732 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 62 Tage
Schätzwert-Abweichung -5%
KMU-Bieteranteil 9%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Bayern
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Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Vollständige Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 5/5 Kernfelder

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