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Übernahme Funktion der Bauherrschaft für das Projekt Reihenhäuser und Eigentumswohnanlage Baugebiet Friedenseiche VIII in Ebersberg einschl. Finanzierung
Stadt Ebersberg · Ebersberg · Bayern · Kommunaler Auftraggeber
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Vergabe-Ergebnis
Beschreibung
Der Auftraggeber ist Eigentümer der unbebauten Grundstücke mit den Flurnummern 1833, 1838 und 1851/2 in der Gemarkung Ebersberg. Der Auftraggeber wird die Grundstücke selbst erschließen. Die Grundstücke liegen im Bereich des Bebauungs- und Grünordnungsplans Friedenseiche VIII. Auf den Grundstücken sollen 12 Reihenhäuser und eine Eigentumswohnanlage mit 8 bis 12 Einheiten und gemeinsamer Tiefgarage entstehen. Reihenhäuser und Eigentumswohnungen sollen nicht bis zur Schlüsselfertigkeit hergestellt werden, sondern bis zu einem Ausbauzustand, der es zulässt, dass die Erwerber finale Ausbauarbeiten selbst ausführen oder ausführen lassen. Die Festlegung des konkreten Ausbauzustandes soll während der Planungsphase durch den Auftraggeber erfolgen. Der Auftraggeber geht derzeit von Bau- und Planungskosten von etwa 8,5 Mio. Euro netto aus. Der Auftraggeber beabsichtigt nicht, für das Bauvorhaben Fördermittel zu erlangen. Der Auftraggeber beabsichtigt, die Reihenhäuser und Eigentumswohnungen nach Herstellung im Wege eines Einheimischen-Modells zu veräußern. An den Veräußerungen soll der Auftragnehmer nicht mitwirken. Die Bedienung des Kredits durch den Auftraggeber soll durch den Veräußerungserlös nach Bauabschluss und Verkauf erfolgen.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis nach Wichtigkeit
Grundhonorar pauschal - max. 225 v. 1000 Punkten
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Preis nach Wichtigkeit
Zuschlag auf tatsächliche Kosten - max. 225 v. 1000 Punkten
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Preis nach Wichtigkeit
Zinssatz Finanzierung durch Eigenmittel - max. 25 v. 1000 Punkten
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Preis nach Wichtigkeit
Monatspauschale verlängerte Bauzeit - max. 50 v. 1000 Punkten
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Preis nach Wichtigkeit
Monatspauschale Überschreitung Fertigstellung - max. 50 v. 1000 Punkten
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Preis nach Wichtigkeit
Zeithonorar - max. 125 v. 1000 Punkten
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Qualität nach Wichtigkeit
Konzept zu > Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals - max. 250 v. 1000 Punkten > Herangehensweise bei der Verfolgung und Steuerung der Kosten - max. 50 v. 1000 Punkten
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.
Preiseinschätzung
Basierend auf 13.080 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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